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1.5.2. Statische Elektrizität bei Maschinen oder dazugehörigen Produkten

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Rechtstext

1.5.2. Statische Elektrizität

Maschinen oder dazugehörige Produkte müssen so konstruiert und gebaut sein, dass eine möglicherweise gefährliche elektrostatische Aufladung vermieden oder begrenzt wird, und/oder mit Einrichtungen zum Ableiten solcher Ladungen ausgestattet sein.