1.5.2. Statische Elektrizität bei Maschinen oder dazugehörigen Produkten
Rechtstext
1.5.2. Statische Elektrizität
Maschinen oder dazugehörige Produkte müssen so konstruiert und gebaut sein, dass eine möglicherweise gefährliche elektrostatische Aufladung vermieden oder begrenzt wird, und/oder mit Einrichtungen zum Ableiten solcher Ladungen ausgestattet sein.