Zur Hauptnavigation Zur Hauptnavigation Zum Inhalt Zur Fußzeile

Inhalt der Risikobeurteilung

Rechtliche Anforderungen an den Inhalt der Risikobeurteilung - Maschinen

Anforderungen an den Inhalt der Risikobeurteilung werden in der MRL in Anhang I Allgemeine Grundsätze Nr. 1 und in Anhang VII A. Technische Unterlagen für Maschinen gestellt.

Zu den technischen Unterlagen, die für eine Risikobeurteilung nötig sind, zählen:

  • "vollständige Detailzeichnungen, eventuell mit Berechnungen, Versuchsergebnissen, Bescheinigungen usw., die für die Überprüfung der Übereinstimmung der Maschine mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erforderlich sind,
  • die Unterlagen über die Risikobeurteilung, aus denen hervorgeht, welches Verfahren angewandt wurde; dies schließt ein:
    • i) eine Liste der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die für die Maschine gelten,
    • ii) eine Beschreibung der zur Abwendung ermittelter Gefährdungen oder zur Risikominderung ergriffenen Schutzmaßnahmen und gegebenenfalls eine Angabe der von der Maschine ausgehenden Restrisiken,
  • die angewandten Normen und sonstigen technischen Spezifikationen unter Angabe der von diesen Normen erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen"

Wenn Zukaufteile verwendet wurden, gilt laut Anhang VII A der MRL

"2. […] Die technischen Unterlagen brauchen keine Detailpläne oder sonstigen speziellen Angaben zu den für den Bau der Maschine verwendeten Unterbaugruppen zu enthalten, es sei denn, deren Kenntnis ist für die Überprüfung der Einhaltung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen unerlässlich."

Rechtliche Anforderungen an den Inhalt der Risikobeurteilung - unvollständige Maschinen

Anforderungen an den Inhalt der Risikobeurteilung werden in der MRL in Anhang I Allgemeine Grundsätze Nr. 1 und in Anhang VII B Spezielle technische Unterlagen gestellt.

Zu den speziellen technischen Unterlagen, die für eine Risikobeurteilung nötig sind, zählen:

  • vollständige Detailzeichnungen, eventuell mit Berechnungen, Versuchsergebnissen, Bescheinigungen usw., die für die Überprüfung der Übereinstimmung der unvollständigen Maschine mit den angewandten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erforderlich sind,
  • die Unterlagen über die Risikobeurteilung, aus denen hervorgeht, welches Verfahren angewandt wurde; dies schließt ein:
    • i) eine Liste der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die angewandt wurden und eingehalten werden,
    • ii) eine Beschreibung der zur Abwendung ermittelter Gefährdungen oder zur Risikominderung ergriffenen Schutzmaßnahmen und gegebenenfalls eine Angabe der Restrisiken,
    • iii) die angewandten Normen und sonstigen technischen Spezifikationen unter Angabe der von diesen Normen erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen,
    • iv) alle technischen Berichte mit den Ergebnissen der Prüfungen, die vom Hersteller selbst oder von einer Stelle nach Wahl des Herstellers oder seines Bevollmächtigten durchgeführt wurden,
    • v) ein Exemplar der Montageanleitung für die unvollständige Maschine;

Mehr lesen mit LOGIN

Zugang zu allen MBT Login Beiträgen erforderlich.

Jetzt kostenfreien Login erstellen.

zum Login