Unterschied von KI nach EU-KIVO vs. EU-MVO
EU-KIVO versus EU-MVO
Um zu ermitteln, ob und wie die beiden EU-Binnenmarktvorschriften miteinander verzahnt sind, müssen die unterschiedlichen Anwendungsbereiche beider EU-Verordnungen betrachtet werden und auch deren jeweilige Regelungen zum Zusammenspiel mit anderen EU-Vorschriften.
Anwendungsbereiche
- Die EU-KIVO regelt u.a. das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von KI-Systemen und KI-Modellen.
- Die EU-MVO regelt u.a. auch das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von Maschinen, dazugehörigen Produkten und unvollständigen Maschinen, die KI-Systeme oder KI-Modelle enthalten.
Zusammenspiel
Die EU-KIVO regelt das Zusammenspiel mit anderen EU-Vorschriften zur Produktsicherheit wie folgt:
Artikel 2 Abs. 9
(9) Diese Verordnung berührt nicht die Vorschriften anderer Rechtsakte der Union zum Verbraucherschutz und zur Produktsicherheit.
Die EU-MVO regelt das Zusammenspiel mit anderen EU-Vorschriften zur Produktsicherheit wie folgt:
Artikel 9
Werden bei einem bestimmten Produkt, das in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fällt, die Risiken, die von den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen in Anhang III erfasst werden, ganz oder teilweise durch Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union abgedeckt, die spezifischer sind als diese Verordnung, so gilt diese Verordnung nicht für dieses Produkt, soweit diese spezifischen Rechtsvorschriften der Union diese Risiken abdecken.
Anmerkung:
Zur Abdeckung der Risiken durch die EU-KIVO siehe: Anforderungen an KI-Systeme
Fazit:
Beide EU-Verordnungen haben ein unterschiedliches Konzept zur gegenseitigen Abgrenzung bzw. ihrem “Miteinander”:
- Die EU-KIVO läßt die Bestimmungen der EU-MVO unberührt, was heißt, sie gelten neben den Bestimmungen der EU-KIVO.
- Die EU-MVO verzahnt ihre Bestimmungen mit den Bestimmungen der EU-KIVO und gibt diesen Vorrang soweit es sich bei der EU-KIVO um eine spezifischere EU-Vorschrift handelt.