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Ketten, Seile, Gurte

Ketten, Seile, Gurte - Definition

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG definiert "Ketten, Seile und Gurte" in Artikel 2e) wie folgt:

"„Ketten, Seile und Gurte“ für Hebezwecke als Teil von Hebezeugen oder Lastaufnahmemitteln entwickelte und hergestellte Ketten, Seile und Gurte;"

Ketten, Seile, Gurte -Interpretation

Es werden nicht automatisch alle Ketten, Seile und Gurte von der Maschinenrichtlinie erfasst. Es werden nur diejenigen erfasst, die vom Hersteller dazu bestimmt sind -entwickelt und hergestellt- Teil eines Hebezeugs oder Lastaufnahmemittels zu werden. Ein Hebezeug ist dabei eine Maschine zum Heben von Lasten. Dies kann nach Artikel 2 a auch eine Maschinen sein, die "manuell" angetrieben ist.

Was unter "Hebezwecke als Teil von Hebezeugen" gemeint ist, wird in der Definition nicht beschrieben. Beschrieben wird in Anhang I, Nr. 4.1.1 a allerdings der Begriff "Hebevorgang":

"Vorgang der Beförderung von Einzellasten in Form von Gütern und/oder Personen unter Höhenverlagerung."

Es spricht Vieles dafür, dass in Artikel 2 e nur solche Ketten, Seile und Gurte gemeint sind, die in Hebezeugen eingesetzt werden, die einen o. a. Hebevorgang ausführen. Damit sind z. B. Gurte von Förderbändern zur Beförderung von Schüttgut keine Gurte in diesem Sinne.

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