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1.3.1 Risiko des Verlusts der Standsicherheit

Rechtstext

1.3.1. Risiko des Verlusts der Standsicherheit

Die Maschine, ihre Bestandteile und ihre Ausrüstungsteile müssen ausreichend standsicher sein, um ein Umstürzen oder Herabfallen oder eine unkontrollierte Lageveränderung beim Transport, der Montage und der Demontage sowie jeder anderer Betätigung an der Maschine zu vermeiden.

Kann aufgrund der Form oder der vorgesehenen Installation der Maschine keine ausreichende Standsicherheit gewährleistet werden, müssen geeignete Befestigungsmittel vorgesehen und in der Betriebsanleitung angegeben werden.

Standsicherheit in Erdbeben gefährdeten Gebieten

Soweit Maschinen bestimmungsgemäß in Erdbeben gefährdeten Gebieten eingesetzt werden, muss der Hersteller die Gefährdung durch den Verlust der Standsicherheit der Maschine in Folge eines Erdbebens im Rahmen seiner Risikobeurteilung berücksichtigen. Das gilt auch, soweit es zwar nicht direkt vorgesehen, aber vernünftigerweise vorhersehbar ist, dass die Maschine in einem solchen Gebiet aufgestellt wird.

Siehe hierzu Anhang I, Allgemeine Grundsätze Nr. 1 der Maschinenrichtlinie, wonach der Hersteller u.a. "die Grenzen der Maschine" bestimmen muss und auf dieser Basis  "die Gefährdungen, die von der Maschine ausgehen können", ermitteln muss. Das Einsatzgebiet einer Maschine gehört dabei zu deren Grenzen.

Deutlicher wird dieses Thema in der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU angesprochen. Deren Anhang I, Nr. 2.2.1 schreibt vor:

"2.2.1 Druckgeräte sind auf Belastungen auszulegen, die der beabsichtigten Verwendung und anderen nach vernünftigem Ermessen vorhersehbaren Betriebsbedingungen angemessen sind. Insbesondere sind die folgenden Faktoren zu berücksichtigen:

  • [...]
  • Belastungen durch [...] Erdbeben;
  • [...]"

Hilfestellung hierzu finden sich in

  • der DIN 4149 "Bauten in deutschen Erdbebengebieten - Lastannahmen, Bemessung und Ausführung üblicher Hochbauten"
    sowie
  • den Eurocodes 3 "Stahlbau" und 8 "Erdbeben" für die Bemessung und Konstruktion von Bauwerken des Hoch- und Ingenieurbaus in Erdbebengebieten.

Eine gute Übersicht der Erdbeben gefährdeten Gebiete findet sich auf der Website der Münchner Rückversicherungs-Gesellschaft

Erdbeben - Tödliches Risiko - Münchener Rückversicherung

Naturkatastrophen 2017 - reliefweb.int

Siehe hierzu auch die FAQ "Lieferung eines "Standartlifts" für ein Erdbeben gefährdetes Gebiet".

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