Zu betrachtende Lebensphasen in einer Montageanleitung
Aus dem Pflichtinhalt
Aus Anhang XI der EU-Maschinenverordnung geht hervor, dass zumindest die folgenden Lebensphasen zu beschreiben sind:
- Transport
- Lagerung
- Einbau in die vollständige Maschine
- Montage
- Aufbau
- Anschluss
- Einrichtung
- Störungen
- Unfällen
- Wartung
- Demontage
Relevante Informationen
Die Inhalte aus Kapitel 1 des Anhang III gelten nach Anhang III 1.1.1 "soweit diese Anforderungen relevant sind" auch für die Montageanleitung.
Dies sind vor allem Lebensphasen, die nicht durch den Einbau in ein anderes Produkt beeinflusst werden. In der Regel sind dies mindestens folgende Beispiele:
- Transport [moving / transport]
- Lagerung [storage]
- (Montage)
- Montage [assembly]
- Anschluss [connection]
- (Wartungsarbeiten)
- Wartung [maintaining]
- Reparatur (Instandsetzung*) [repair]
- vorbeugenden Wartungsmaßnahmen [preventive maintenance measures]
- (Entsorgung)
- Demontage [dismantling]
- außer Betrieb setzen [disabling]
- Entsorgung [discarded]
- Entsorgen (Aussondern*) [scrapping]
*: Übersetzungsfehler