Inbetriebnahme - Rechtstext
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Artikel 2
k) "Inbetriebnahme" die erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung einer von dieser Richtlinie erfassten Maschine in der Gemeinschaft;
Inbetriebnahme - Anwendungszeitpunkt
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG regelt neben dem Inverkehrbringen auch die Inbetriebnahme einer Maschine in der Gemeinschaft. Die folgende Graphik stellt dar, wann die Maschinenrichtlinie angewendet werden muss (blauer Pfeil). Eine Inbetriebnahme in diesem Sinne liegt vor bei der erstmaligen bestimmungsgemäßen Verwendung einer:
- selbst hergestellten Maschine für die eigene Verwendung
- selbst hergestellten Gesamtheit von Maschinen (Anlage) für die eigene Verwendung
- für die eigene Verwendung selbst wesentlich veränderten Maschine
- für die eigene Verwendung selbst wesentlich veränderten Gesamtheit von Maschinen (Anlage)
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