Wer ist wann Hersteller?
Hersteller
Die EU-MVO bestimmt in Artikel 3 wer "Hersteller" im Sinne dieser Verordnung ist:
"Artikel 3
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:
[...]
18. „Hersteller“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die
- a) Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, herstellt bzw. konstruieren oder herstellen lässt und diese Produkte unter ihrem Namen oder ihrer eigenen Handelsmarke vertreibt oder
- b) Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, herstellt und diese Produkte für den Eigengebrauch in Betrieb nimmt;
[...]"
D.h., "Hersteller" ist, wer Produkte im Anwendungsbereich der EU-MVO
entweder:
- herstellt
oder
- konstruieren oder herstellen lässt
und
- diese Produkte unter seinem Namen oder eigener Handelsmarke vertreibt
oder
- herstellt
und - für den Eigengebrauch in Betrieb nimmt
Hersteller durch "Veränderungen" am Produkt
- Hersteller ist jemand, der eine Maschine oder ein dazugehöriges Produkt "wesentlich verändert".
Siehe: Wesentliche Veränderung - Hersteller ist jemand, der ein Produkt im Anwendungsbereich der EU-MVO "verändert".
Siehe: Änderung am Produkt in der Handelskette - Hersteller ist jemand, der ein Produkt im Anwendungsbereich der EU-MVO "labelt".
Siehe: Herstellen durch Labeln
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