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Wer ist wann Hersteller?

Hersteller

Die EU-MVO bestimmt in Artikel 3 wer "Hersteller" im Sinne dieser Verordnung ist:

"Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:
[...]
18. „Hersteller“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die

  • a) Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, herstellt bzw. konstruieren oder herstellen lässt und diese Produkte unter ihrem Namen oder ihrer eigenen Handelsmarke vertreibt oder
  • b) Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, herstellt und diese Produkte für den Eigengebrauch in Betrieb nimmt;

[...]"

D.h., "Hersteller" ist, wer Produkte im Anwendungsbereich der EU-MVO
entweder:

  • herstellt
    oder
     
  • konstruieren oder herstellen lässt
    und
     
  • diese Produkte unter seinem Namen oder eigener Handelsmarke vertreibt

oder

  • herstellt
    und
  • für den Eigengebrauch in Betrieb nimmt

Hersteller durch "Veränderungen" am Produkt

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