Was ist ein Bevollmächtigter
Bevollmächtigter - Definition
Die EU-MVO bestimmt in Artikel 3 wer "Bevollmächtigter" im Sinne dieser Verordnung ist:
"Artikel 3
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:
19. „Bevollmächtigter“ bezeichnet jede in der Union ansässige natürliche oder juristische Person, die von einem Hersteller schriftlich beauftragt wurde, in seinem Namen bestimmte Aufgaben wahrzunehmen;"