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Was ist ein Bevollmächtigter

Bevollmächtigter - Definition

Die EU-MVO bestimmt in Artikel 3 wer "Bevollmächtigter" im Sinne dieser Verordnung ist:

"Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:

19. „Bevollmächtigter“ bezeichnet jede in der Union ansässige natürliche oder juristische Person, die von einem Hersteller schriftlich beauftragt wurde, in seinem Namen bestimmte Aufgaben wahrzunehmen;"