Wann muss eine EG-Konformitätserklärung ausgehändigt werden?
Gesetz zu Ausstellung
Nach Artikel 10 (2) der EU-MVO gilt:
Vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme einer Maschine oder eines dazugehörigen Produkts [...].
Wurde anhand dieses Konformitätsbewertungsverfahren nachgewiesen, dass die Maschine oder ein dazugehöriges Produkt den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach Anhang III entspricht, stellen die Hersteller die EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 21 aus und bringen die CE-Kennzeichnung gemäß Artikel 24 an.
Nach Artikel 10 (8) der EU-MVO gilt:
Die Hersteller gewährleisten, dass der Maschine bzw. dem dazugehörigen Produkt die EU-Konformitätserklärung nach Anhang V Teil A beiliegt, oder die Hersteller geben alternativ in der Betriebsanleitung und den Hinweisen nach Anhang III Abschnitt 1.7 die Internetadresse oder den maschinenlesbaren Code an, unter der bzw. dem auf diese EU-Konformitätserklärung zugegriffen werden kann.
Fazit zu Ausstellung
Die EU-Konformitätserklärung kann frühestens ausgestellt werden, wenn die Konformität des Produktes nachgewiesen wurde.
Spätestens, wenn das Produkt / das erste Produkt einer Serie in Verkehr gebracht wird bzw. in Betrieb genommen wird, muss die EU-Konformitätserklärung ausgestellt sein.
Das Datum auf der EU-Konformitätserklärung muss also zwingend zwischen diesen beiden Zeitpunkten liegen.
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