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OEM-Hersteller

Der Binnenmarktleitfaden -Blue Guide- beschreibt in Nr. 3.1. u.a. zum "Hersteller":

"Der Hersteller kann das Produkt selbst entwerfen und herstellen. Er kann es aber auch entwerfen, herstellen, zusammenbauen, verpacken, verarbeiten oder etikettieren lassen, um es unter seinem Namen auf dem Gemeinschaftsmarkt in den Verkehr zu bringen, wodurch er selbst als Hersteller fungiert."

Im zweiten Satz der Erläuterung wird der sog. "OEM-Fall" beschrieben; OEM steht dabei für "Original Equipment Manufacturer". Gemeint ist damit ein "Produzent", der ein Produkt zwar selbst entwickelt und fertigt, dies aber nicht selbst unter seinem Namen vertreibt. Der Vertrieb wird von seinem Kunden, übernommen, der das Produkt unter seinem eigenen Namen vertreibt.

Zu beachten ist dabei, dass auch derjenige, der eine -fremde- Maschine unter seinem Namen vertreibt, "Hersteller" im Sinne der Herstellerdefinition der Maschinenrichtlinie ist. Dieser wird auch schon mal als "Quasihersteller" bezeichnet. Der "OEM-Hersteller" der Maschine fungiert damit wie eine "verlängerte Werkbank" für denjenigen, der die -fremde- Maschine unter seinem eigenen Namen vertreibt.

Der durch die Angaben auf dem Typenschild nach außen als Hersteller auftretenden natürliche oder juristische Person, unterliegen alle Herstellerpflichten nach der Maschinenrichtlinie. Diese Person ist damit verantwortlich für das Konformitätsbewertungsverfahren, sie ist z. B. auch verpflichtet, der zuständigen Behörde -Marktüberwachung- ggf. die technischen Unterlagen nach Anhang VII A -vollständige Maschinen- bzw. die speziellen technischen Unterlagen nach Anhang VII B -unvollständige Maschinen- zur Verfügung zu stellen.

Der "OEM-Hersteller" tritt nach außen nicht als Hersteller auf und hat damit keine Verpflichtungen nach der Maschinenrichtlinie. Die Lieferung der Maschine an denjenigen, der nach außen als Hersteller auftritt, ist kein "Inverkehrbringen" im Sinne der Maschinenrichtlinie. Verpflichtungen zwischen "OEM-Hersteller" und Hersteller im Sinne der Maschinenrichtlinie müssen deshalb privatvertraglich geregelt werden.

--------------------FAQ OEM-HERSTELLER------------------------------

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