Aufbau des Inhalts von Sicherheitsinformationen
Teil der Betriebsanleitung
Die Sicherheitsinformationen sind nach Artikel 10 (7) ein Teil der Betriebsanleitung.
Sie beschäftigt sich aber ausschließlich mit den Kapiteln "Inbetriebnahme" und "Verwendung".
Allgemeine Produktdaten
- Hersteller [1.7.4.2 a]
- Produkt [1.7.4.2 b]
- eigene EU-Erklärung / deren URL [1.7.4.2 c]
- URL der Betriebsanleitung [Artikel 10 (7)]
- allgemeine Beschreibung des Produkts [1.7.4.2 d]
- allgemeine bestimmungsgemäße Verwendung [1.7.4.2 g / Teil A h]
- allgemeine vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung [1.7.4.2 h / Teil A i]
- Angabe zur möglichen Bandbreite:
- Luftschallemission [1.7.4.2 u]
- Emissionen gefährlicher Stoffe (Achtung! nur für unvollständige Maschinen) [1.7.4.2 x]
- Beschreibung der Version [Anhang XI n]
Mehr lesen mit LOGIN
Zugang zu allen MBT Login Beiträgen erforderlich.
Jetzt kostenfreien Login erstellen.