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1.3.3 Risiken durch herabfallende oder herausgeschleuderte Gegenstände

Rechtstext

1.3.3. Risiken durch herabfallende oder herausgeschleuderte Gegenstände

Es sind Vorkehrungen zu treffen, um das Herabfallen oder das Herausschleudern von Gegenständen zu vermeiden, von denen ein Risiko ausgehen kann.

--------------------EU-LEITFADEN MASCHINENRICHTLINIE------------------------------

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