1.7.1. Informationen und Warnhinweise an der Maschine und dem dazugehörigen Produkt
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Rechtstext
1.7.1. Informationen und Warnhinweise an der Maschine und dem dazugehörigen Produkt
Informationen und Warnhinweise an der Maschine und dem dazugehörigen Produkt werden vorzugsweise in Form leicht verständlicher Symbole oder Piktogramme gegeben.
Alle schriftlichen oder mündlichen Informationen und Warnhinweise werden in einer Sprache abgefasst, die von den Nutzern leicht verstanden werden kann, wie vom jeweiligen Mitgliedstaat festgelegt.