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1.7.1. Informationen und Warnhinweise an der Maschine und dem dazugehörigen Produkt

Rechtstext

1.7.1. Informationen und Warnhinweise an der Maschine und dem dazugehörigen Produkt

Informationen und Warnhinweise an der Maschine und dem dazugehörigen Produkt werden vorzugsweise in Form leicht verständlicher Symbole oder Piktogramme gegeben.

Alle schriftlichen oder mündlichen Informationen und Warnhinweise werden in einer Sprache abgefasst, die von den Nutzern leicht verstanden werden kann, wie vom jeweiligen Mitgliedstaat festgelegt.

Unterpunkte

1.7.1.1. Informationen / Info-Einrichtungen

1.7.1.1.…

1.7.1.2. Warneinrichtungen

1.7.1.2.…