Verjährungsfristen
Produkthaftungsansprüche
Wie lange können Produkthaftungsansprüche überhaupt geltend gemacht werden?
Ansprüche nach dem ProdHG verjähren innerhalb von drei Jahren, wobei der Lauf der Verjährungsfrist erst beginnt, wenn der Geschädigte von dem Schaden, dem Vorhandensein des Fehlers und der Person des Herstellers Kenntnis erlangt. Soweit jedoch ein Zeitraum von mehr als zehn Jahren seit dem Inverkehrbringen verstrichen ist, sind Ersatzansprüche nach dem ProdHG ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche nach §§ 823 Abs. 1, 2 BGB verjähren nach 3 Jahren ab Kenntnis des Geschädigten von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schädigers und ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.