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Europäische Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung

Europäisch stammt die Forderung nach einer Gefährdungsbeurteilung aus der Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG.

Diese wiederum bildet den Rahmen für zahlreiche Einzelrichtlinien, unter anderem auch für Arbeitsmittel. Arbeitsmittel sind nicht nur Maschinen, sondern allgemein alle Geräte (Produkte) die ein Arbeitnehmer bei der Abreit benutzt.

Deutsche Anforderung an die Gefährdungsbeurteilung

Die Forderung zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel (inklusive maschinen) ist national in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt.

In der BetrSichV ist geregelt, dass die Anwendung von TRBS eine Vermutungswirkung (ähnlich harmonisierter Normen) auslöst. Die TRBS 1111 ist hierbei einschlägig für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.

Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) werden ebenfalls Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung und deren Kontrolle, auch durch die Behörden, gestellt.

Nach ArbSchG kontrollieren die zuständigen Landesbehörden jährlich eine Mindestanzahl an Betrieben.
Dabei werden Sie durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherungim Rahmen des Sotzialgesetzbuchs VII unterstützt.

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