Handkettensägen für die Holzbearbeitung.
Rechtstext
EU-MVO Anhang I
Teil B
Kategorien von Maschinen oder dazugehörigen Produkten, für die eines der Verfahren nach Artikel 25 Absatz 3 anzuwenden ist:
Nr. 8. Handkettensägen für die Holzbearbeitung.
EU-MVO Anhang I
Teil B
Kategorien von Maschinen oder dazugehörigen Produkten, für die eines der Verfahren nach Artikel 25 Absatz 3 anzuwenden ist:
Nr. 8. Handkettensägen für die Holzbearbeitung.