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Der Hersteller der Maschine existiert nicht mehr

EG-Konformitätserklärung nach Insolvenz noch gültig?

Frage:
Das Unternehmen eines Maschinenherstellers geht in die Insolvenz und wird "abgewickelt", d. h. das Unternehmen existiert danach nicht mehr. Die Maschinen dieses Herstellers befinden sich weiterhin im Handel. Sind die EG-Konformitätserklärungen dieses "abgewickelten" Herstellers weiterhin gültig?

Antwort:
Maschinen, die rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen gehandelt werden. Diese können nicht deshalb beanstandet werden, weil es den Hersteller nicht mehr gibt. Insofern sind rechtmäßig erstellte EG-Konformitätserklärungen, die dieser Hersteller zu "Lebzeiten" des Unternehmens ausgestellt hat, weiterhin gültig.

Achtung:

Die Marktüberwachungsbehörde kann sich in diesem Fall bei Beanstandungen nicht mehr an den ursprünglichen Hersteller der Maschine wenden. Insofern werden Beanstandungen an der Maschine ggf. am Händler oder am Endkunden "hängen bleiben". Händler bzw. Kunde sollten sich beim Kauf einer solchen Maschine deshalb möglichst die technischen Unterlagen nach Anhang VII A der Maschinenrichtline aushändigen lassen. Auch sollten sie sich die Maschine im Rahmen der Abnahme besonders genau ansehen. Hierzu gibt es neben dem gegenüber dem Hersteller nicht mehr vollziehbaren öffentlichen Recht im Bereich Inverkehrbringen auch andere Gründen, wie evtl. fehlende Gewährleistung und nicht durchsetzbare Ansprüche im Produkthaftungsfall.