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Gefährliche Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung von Holz ...

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Rechtstext

EU-MVO Anhang I

Teil B

Kategorien von Maschinen oder dazugehörigen Produkten, für die eines der Verfahren nach Artikel 25 Absatz 3 anzuwenden ist:

Nr. 3. Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung von Holz, mit eingebauter maschineller Vorschubeinrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme.