Zusammenhang Produkthaftung / Lebensdauer einer Maschine
Frage:
Welche Auswirkung hat die Festlegung der Lebensdauer einer Maschine auf die Produkthaftung? Kann der Hersteller durch die Festlegung der Lebensdauer einer Maschine das Produkthaftungsrisiko auf diesen Zeitraum einschränken?
Antwort:
Die Produkthaftung und die Anforderungen an das Bereitstellen einer Maschine auf den Markt sind in unterschiedlichen und voneinander unabhängigen Rechtsbereichen geregelt. Nach den Regelungen der Produkthaftung ergeben sich folgende Antworten:
- Unabhängig von der Auslegung der Lebensdauer der Maschine haftet der Hersteller bei einem Schaden aufgrund eines Produktfehlers der Maschine (z.B. Konstruktions- oder Fertigungsfehler) für einen Zeitraum von max. 30 Jahren ab Begehung der Pflichtverletzung (Inverkehrbringen der mit einem Produktfehler versehenen Maschine).
- Auch für die Lebensdauer einer Maschine gibt es einen Stand der Technik, d.h. im Falle fehlender Spezifikation kann der Betreiber zivilrechtlich zumindest dasjenige Maß an Haltbarkeit erwarten, das für Produkte dieser Art üblich ist (z.B. Konkurrenzprodukte).
- Nach Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) besteht eine Haftung für einen Zeitraum von 10 Jahren (§ 13 Abs. 1 ProdHaftG).
- Nach Deliktrecht (§ 823 BGB) besteht eine Haftung für einen Zeitraum von 30 Jahren (§ 199 Abs. 2 BGB).
Ergebnis:
Eine Haftung nach Produkthaftungsgrundsätzen besteht kraft Gesetzes und ist grundsätzlich von der Auslegung der Lebensdauer einer Maschine nach dem Produktrecht, wie z.B. der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG unabhängig.
D.h. der Hersteller sollte bei seiner Maschine dafür sorgen, dass
- der Ausfall der Maschine, unabhängig nach welchem Zeitraum, nicht zu einer gefährliche Situation führen kann.
- bei der Festlegung der Lebensdauer der Maschine von realistischen, üblichen Werten ausgegangen wird.
- die Maschine nach der festgelegten, realistischen Lebensdauer ausgelegt wird.
- in der Betriebsanleitung die Lebensdauer der Maschine angeben wird.
- in der Betriebsanleitung die erforderlichen Wartungsarbeiten aufgeführt werden.
Im Rahmen der heutigen Automatisierung sollte es auch kein Problem sein, diese Wartungsarbeiten rechtzeitig im Display der Maschine anzuzeigen. Im Automobilbereich ist das schon lange Stand der Technik. - ...