Anwendungsbereich
Maschinen
Basisdefinition:
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG definiert den Begriff "Maschine" in Artikel 2a). Sie beschreibt zunächst in einer "Basisdefinition" was grundsätzlich eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie ist:
- eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind;
Siehe hierzu ausführlich:
Maschine -alleine funktionsfähig-
Installationsfertige Maschine:
In einer zweiten, ergänzenden Maschinendefinition, die an diese Basisdefinition anknüpft, wird festgelegt, dass installationsfertige Maschinen ebenfalls vollständige Maschinen im Sinne der Richtlinie sind:
- eine Gesamtheit im Sinne des ersten Gedankenstrichs, der lediglich die Teile fehlen, die sie mit ihrem Einsatzort oder mit ihren Energie- und Antriebsquellen verbinden;
Siehe hierzu ausführlich:
Einbaumaschine:
Die dritte, ergänzende Maschinendefinition, knüpft an die Basisdefinition plus der Definition für installationsfertige Maschinen an:
- eine einbaufertige Gesamtheit im Sinne des ersten und zweiten Gedankenstrichs, die erst nach Anbringung auf einem Beförderungsmittel oder Installation in einem Gebäude oder Bauwerk funktionsfähig ist;
Danach wird eine konkrete Gruppe von Maschinen ebenfalls als vollständige Maschinen angesehen, wenn diese der Basisdefinition entsprechen, installationsfertig sind und einbaufertig sind:
- Einbaumaschine Beförderungsmittel
Siehe hierzu ausführlich:
Einbaumaschine - Beförderungsmittel
und
- Einbaumaschine Gebäudetechnik
Siehe hierzu ausführlich:
Maschinenanlagen
Eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie ist auch eine "Gesamtheit von Maschinen", besser unter den Fachleuten bekannt als "Maschinenanlage"
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG definiert den Begriff Gesamtheit von Maschinen wie folgt
- eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne des ersten, zweiten und dritten Gedankenstrichs oder von unvollständigen Maschinen im Sinne des Buchstabens g, die, damit sie zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren;
Ausführliche Erläuterungen zum Thema "Maschinenanlagen" finden Sie hier:
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