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Allgemeine Geschäftsbedingungen

MBT

Anbieterin ist die
MBT Ostermann GmbH
Auf dem Senkel 40
53859 Niederkassel
E-Mail: infoϑmaschinenbautage.eu

Im Sinne dieser AGB bezeichnet der Ausdruck "MBT" nachfolgend die MBT Ostermann GmbH.

Anwendungsbereich

  1. MBT veranstaltet Workshops, Seminare, Konferenzen und sonstige Fortbildungsveranstaltungen sowie Inhouseveranstaltungen, jeweils als Präsenz-, Online- oder Hybridveranstaltung (nachfolgend gemeinsam „Veranstaltungen“).
  2. MBT betreibt die Website maschinenrichtlinie.de (nachfolgend „Webseite“ genannt). Dort stellt MBT frei zugängliche, registrierungspflichtige und entgeltliche Inhalte zum europäischen Maschinenrecht bereit, insbesondere den Online-Leitfaden bzw. Online-Kommentar zur Richtlinie 2006/42/EG und zur Verordnung (EU) 2023/1230.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für die Vertragsbeziehungen und die Nutzung der von MBT angebotenen Leistungen durch
    • Teilnehmer von Veranstaltungen (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt),
    • Auftraggeber von Inhouseveranstaltungen (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt),
    • Nutzer des Jahresabonnements MBT PLUS (nachfolgend „Abo-Nutzer“ genannt),
    • registrierte Nutzer der nicht öffentlich zugänglichen, kostenfreien Bereiche der Webseite (nachfolgend „Leser“ genannt) sowie
    • Dritte, die Leistungen von MBT für andere Personen bestellen, bezahlen oder abrechnen (nachfolgend „Dritte“ genannt).
  4. Für einzelne Leistungen können ergänzende besondere Vertragsbedingungen gelten. Für MBT PLUS gelten insbesondere die bei der Bestellung bereitgestellten besonderen Abonnementbedingungen. Bei Widersprüchen gehen die besonderen Abonnementbedingungen den vorliegenden AGB vor.
  5. MBT PLUS richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Behörden, Gerichte und sonstige öffentliche Stellen, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss über MBT PLUS mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
  6. Diese AGB werden Bestandteil der Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen, die Nutzung von MBT PLUS sowie sonstige von diesen AGB erfasste Leistungen, sofern bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wird und sie dem jeweiligen Vertragspartner zugänglich gemacht werden.
    Mit Abgabe der jeweiligen Vertragserklärung bzw. Registrierung erklärt sich der jeweilige Vertragspartner mit der Geltung dieser AGB einverstanden, sofern bei Vertragsschluss auf diese AGB hingewiesen wird.
  7. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners gelten nur, wenn MBT ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn MBT solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
  8. Individuelle Vereinbarungen zwischen MBT und dem jeweiligen Vertragspartner haben Vorrang vor diesen AGB. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sollen zu Nachweiszwecken in Textform erfolgen, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich eine andere Vertragssprache vereinbart wird.

Anmeldung

  1. Anmeldungen zu Veranstaltungen können über die von MBT angebotenen Anmeldewege, insbesondere über das Online-Anmeldeformular, per E-Mail oder in Textform erfolgen.
  2. Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt durch die Vertrags- bzw. Anmeldebestätigung von MBT zustande.
  3. Soweit die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden Anmeldungen grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
  4. Für Inhouseveranstaltungen können Vertragsschluss, Leistungsumfang und Vergütung individuell vereinbart werden.
  5. Für den Vertragsschluss über MBT PLUS gelten die besonderen Abonnementbedingungen.

Zahlungsbedingungen und Fälligkeit

  1. Rechnungen für Veranstaltungen sind, soweit auf der Rechnung nichts Abweichendes angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch vor Beginn der Veranstaltung, ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  2. Die Teilnahme an einer Veranstaltung setzt die vollständige Zahlung der fälligen Teilnahmegebühr voraus. MBT ist berechtigt, Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen bzw. den Zugang zu einer Online- oder Hybridveranstaltung nicht freizuschalten, solange die fällige Teilnahmegebühr nicht vollständig bezahlt ist.
  3. Der Ausschluss von der Teilnahme wegen nicht rechtzeitiger Zahlung berührt den Anspruch von MBT auf Zahlung der vereinbarten Teilnahmegebühr nicht. Gesetzliche Rechte des Vertragspartners sowie die Regelungen zur Stornierung bleiben unberührt.
  4. Bei Inhouseveranstaltungen gelten die im jeweiligen Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen. Fehlt eine besondere Vereinbarung, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
  5. Für MBT PLUS gelten die in den besonderen Abonnementbedingungen genannten Zahlungsbedingungen.

Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
  2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Leistungen des Veranstalters

  1. Umfang und Inhalt der jeweiligen Veranstaltung ergeben sich aus der Veranstaltungsbeschreibung, dem Programm, der Anmeldebestätigung oder einer individuellen Vereinbarung.
  2. Soweit Veranstaltungsunterlagen vorgesehen sind, werden diese den Teilnehmern in geeigneter Form zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf vollständige Bereitstellung vor oder während der Veranstaltung besteht nicht.
  3. MBT ist berechtigt, Veranstaltungsunterlagen nachzureichen, zu berichtigen, zu ergänzen oder durch aktualisierte Fassungen zu ersetzen.
  4. Soweit Unterlagen aus urheberrechtlichen, lizenzrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Gründen nicht oder nicht vollständig bereitgestellt werden dürfen, besteht kein Anspruch auf Herausgabe.
  5. Bei Online- und Hybridveranstaltungen stellt MBT den vorgesehenen Online-Zugang bereit. Die technischen Voraussetzungen auf Seiten des Teilnehmers sind von diesem sicherzustellen.
  6. Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten sind nicht Bestandteil der Veranstaltungsgebühr, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  7. Bei Inhouseveranstaltungen ergibt sich der Leistungsumfang aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
  8. MBT schuldet die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Veranstaltung bzw. Leistung. Ein bestimmter Schulungs-, Lern- oder Anwendungserfolg sowie der Erwerb bestimmter Kenntnisse oder Fähigkeiten werden nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  9. Soweit für eine Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung vorgesehen ist, wird diese für die Person ausgestellt, die an der Veranstaltung teilgenommen hat. Voraussetzung ist grundsätzlich die Teilnahme an der Veranstaltung in dem für die jeweilige Veranstaltung vorgesehenen Umfang. MBT kann bei Präsenz-, Online- und Hybridveranstaltungen geeignete Maßnahmen zur Feststellung der Teilnahme einsetzen. Bei nur teilweiser Teilnahme kann MBT die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung ablehnen oder die tatsächliche Teilnahme entsprechend ausweisen.

Änderungen von Programm, Referenten und Veranstaltungsort

  1. MBT ist berechtigt, aus sachlichem Grund und sofern hierdurch der Gesamtcharakter und der wesentliche Inhalt der Veranstaltung nicht wesentlich verändert werden:
    • Änderungen im Ablauf oder Programm einer Veranstaltung vorzunehmen,
    • angekündigte Referenten durch andere fachlich geeignete Referenten zu ersetzen sowie
    • den Veranstaltungsort innerhalb eines für die Teilnehmer zumutbaren räumlichen Bereichs zu ändern,
  2. Ein Wechsel eines Referenten, eine zumutbare Änderung des Veranstaltungsablaufs oder ein gleichwertiger Wechsel des Veranstaltungsortes berechtigen für sich genommen nicht zur kostenfreien Stornierung, sofern die Veranstaltung insgesamt im Wesentlichen wie vereinbart durchgeführt wird.
  3. Gesetzliche Rechte des Vertragspartners bleiben unberührt.
  4. Über wesentliche Änderungen wird MBT die Teilnehmer möglichst frühzeitig informieren.

Absage oder Verlegung einer Veranstaltung durch MBT

  1. MBT kann eine Veranstaltung insbesondere bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall eines für die Veranstaltung wesentlichen Referenten, höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, die eine ordnungsgemäße Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen, absagen oder verlegen.
  2. Bei einer Absage werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren zurückerstattet.
  3. Wird eine Veranstaltung verlegt, kann der Teilnehmer den Ersatztermin wahrnehmen oder vom Vertrag zurücktreten und die Erstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren verlangen.
  4. Bei einer Absage oder Verlegung einer Veranstaltung werden Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Arbeitsausfall- oder sonstige Kosten des Teilnehmers oder Vertragspartners grundsätzlich nicht von MBT übernommen. Dies gilt nicht, soweit MBT für diese Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, einzustehen hat.
  5. Weitergehende Schadensersatzansprüche richten sich nach dem Abschnitt „Haftung“ dieser AGB.

Unterbrechung von Veranstaltungen

  1. MBT ist berechtigt, eine Veranstaltung vorübergehend zu unterbrechen, wenn dies aus technischen, organisatorischen oder sicherheitsbedingten Gründen erforderlich ist. Dies gilt insbesondere bei Störungen der Onlineübertragung, technischen Ausfällen, Feueralarm, Evakuierungen oder vergleichbaren Ereignissen.
  2. MBT wird sich bemühen, die Unterbrechung so kurz wie möglich zu halten und die Veranstaltung anschließend fortzusetzen. Soweit möglich und zumutbar, kann ausgefallene Veranstaltungszeit durch eine Verlängerung der Veranstaltung oder auf andere geeignete Weise ausgeglichen werden.
  3. Kurzzeitige Unterbrechungen, die den Gesamtcharakter und den wesentlichen Inhalt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Stornierung, Minderung oder Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
  4. Bei erheblichen oder länger andauernden Unterbrechungen bleiben die gesetzlichen Rechte der Teilnehmer und Vertragspartner unberührt.

Zusätzliche Funktionen und Dienste

MBT Ostermann GmbH kann kostenfreie Inhalte, Funktionen, Arbeitshilfen, Downloads oder sonstige digitale Angebote bereitstellen, die nicht Bestandteil einer ausdrücklich vereinbarten entgeltlichen Hauptleistung sind. Hierzu können insbesondere Excel-Tools, Berechnungshilfen, Vorlagen, Such-, Darstellungs-, Benachrichtigungs-, Analyse- oder KI-gestützte Funktionen gehören.

Soweit bei ihrer Bereitstellung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, besteht kein Anspruch darauf, dass solche kostenfreien Zusatzangebote regelmäßig aktualisiert, weiterentwickelt, dauerhaft bereitgestellt oder in unveränderter Form fortgeführt werden.

MBT Ostermann GmbH ist berechtigt, solche kostenfreien Zusatzangebote jederzeit zu ändern, einzuschränken oder einzustellen. Bereits bestehende vertragliche Ansprüche auf ausdrücklich geschuldete Leistungen bleiben hiervon unberührt.

Stornierung und Kündigung

Stornierung einer Veranstaltungsteilnahme durch Teilnehmer oder Dritte

  1. Eine Stornierung einer Veranstaltungsteilnahme ist bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.
  2. Bei einer späteren Stornierung werden
    • bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 25 % der Teilnahmegebühr und
    • ab vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 100 % der Teilnahmegebühr
      berechnet.
  3. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung bei MBT. Die Stornierung bedarf der Textform, insbesondere per E-Mail.
  4. Anstelle einer Stornierung kann bis zum Beginn der Veranstaltung kostenfrei eine Ersatzperson benannt werden, sofern für die betreffende Veranstaltung keine personenbezogenen Zulassungs- oder Teilnahmevoraussetzungen entgegenstehen.
  5. Nimmt ein Teilnehmer ohne vorherige wirksame Stornierung nicht an der Veranstaltung teil, bleibt die vereinbarte Teilnahmegebühr in voller Höhe geschuldet.
  6. Bei Verbrauchern bleibt der Nachweis vorbehalten, dass MBT kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei Unternehmern und sonstigen nicht als Verbraucher handelnden Vertragspartnern bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unberührt.

Stornierung einer Inhouseveranstaltung durch Auftraggeber oder Dritte

  1. Eine vereinbarte Inhouseveranstaltung kann vom Auftraggeber oder von einem hierzu berechtigten Dritten storniert werden.
  2. Soweit im jeweiligen Angebot oder Vertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde, werden bei einer Stornierung
    1. bis acht Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 10 %,
    2. bis vier Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 50 % und
    3. ab vier Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 100 %
      der vereinbarten Vergütung berechnet.
  3. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung bei MBT. Die Stornierung bedarf der Textform, insbesondere per E-Mail.
  4. Bereits entstandene und vom Auftraggeber veranlasste oder vereinbarungsgemäß übernommene Fremdkosten, insbesondere Reise-, Übernachtungs-, Raum- oder sonstige Vorbereitungskosten, können zusätzlich berechnet werden, soweit diese von MBT nicht mehr vermieden oder storniert werden können.
  5. Bei Verbrauchern bleibt der Nachweis vorbehalten, dass MBT kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei Unternehmern und sonstigen nicht als Verbraucher handelnden Vertragspartnern bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unberührt.

Kündigung von MBT PLUS

Für die Laufzeit, Verlängerung und Kündigung des Jahresabonnements MBT PLUS gelten die besonderen Abonnementbedingungen in der bei Vertragsschluss einbezogenen Fassung. Diese sind unter maschinenrichtlinie.de/kontakt/rechtliches/abobedingungen/ abrufbar.

Nutzungsrechte und Urheberrecht

Teilnehmer von Veranstaltungen

Vorträge, Präsentationen, Veranstaltungsunterlagen und sonstige bereitgestellte Inhalte können urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt sein. Teilnehmer dürfen die ihnen bereitgestellten Unterlagen für eigene persönliche oder berufliche Zwecke nutzen und, soweit technisch vorgesehen, auf eigenen Endgeräten speichern.

Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Verwertung ist nur mit Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers zulässig, soweit sie nicht gesetzlich gestattet ist.

Auftraggeber von Inhouseveranstaltungen

Unterlagen, die einem Auftraggeber im Zusammenhang mit einer Inhouseveranstaltung zur Verfügung gestellt werden, dürfen ausschließlich für die vertraglich vereinbarten internen Zwecke genutzt werden.

Eine Weitergabe an Teilnehmer der jeweiligen Inhouseveranstaltung ist zulässig, soweit dies von MBT vorgesehen oder ausdrücklich gestattet ist. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Verwertung ist ohne Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers nicht gestattet, soweit sie nicht gesetzlich zulässig ist.

Abo-Nutzer von MBT PLUS

Abo-Nutzer erhalten für die Dauer ihrer Zugangsberechtigung ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die für MBT PLUS freigeschalteten Inhalte der Webseite für eigene berufliche, gewerbliche oder behördliche Zwecke zu nutzen.

Die Speicherung oder der Ausdruck einzelner Inhalte für eigene berufliche, gewerbliche oder behördliche Zwecke ist zulässig, soweit keine entgegenstehenden Rechte Dritter bestehen.

Nicht gestattet sind insbesondere

  • die systematische oder automatisierte Vervielfältigung, Speicherung oder Auslesung von Inhalten der nicht öffentlich zugänglichen Bereiche der Webseite,
  • die Weitergabe oder Bereitstellung nicht öffentlich zugänglicher Inhalte für nicht zugangsberechtigte Personen,
  • die Veröffentlichung oder öffentliche Zugänglichmachung,
  • die Weiterveräußerung oder sonstige kommerzielle Verwertung der nicht öffentlich zugänglichen Inhalte sowie
  • die Verwendung der Inhalte zum Aufbau einer eigenen Datenbank, eines eigenen Informationsangebotes oder eines mit dem Angebot von MBT vergleichbaren Dienstes.

Für die persönliche Nutzung des Zugangs, die Weitergabe von Zugangsdaten sowie die Nutzung durch andere Personen gelten ergänzend die Regelungen des Abschnitts „Persönliche Online-Zugänge“.

Leser nach kostenfreier Registrierung

Leser erhalten nach kostenfreier Registrierung ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die für registrierte Leser freigeschalteten Inhalte der Webseite für eigene persönliche, berufliche, gewerbliche oder behördliche Zwecke zu nutzen.

Die Speicherung oder der Ausdruck einzelner Inhalte für eigene Zwecke ist zulässig, soweit keine entgegenstehenden Rechte Dritter bestehen.

Nicht gestattet sind insbesondere

  • die systematische oder automatisierte Vervielfältigung, Speicherung oder Auslesung von Inhalten der nicht öffentlich zugänglichen Bereiche der Webseite,
  • die Weitergabe oder Bereitstellung nicht öffentlich zugänglicher Inhalte für nicht zugangsberechtigte Personen,
  • die Veröffentlichung oder öffentliche Zugänglichmachung,
  • die Weiterveräußerung oder sonstige kommerzielle Verwertung der nicht öffentlich zugänglichen Inhalte sowie
  • die Verwendung der Inhalte zum Aufbau einer eigenen Datenbank, eines eigenen Informationsangebotes oder eines mit dem Angebot von MBT vergleichbaren Dienstes.

Für die persönliche Nutzung des Zugangs, die Weitergabe von Zugangsdaten sowie die Nutzung durch andere Personen gelten ergänzend die Regelungen des Abschnitts „Persönliche Online-Zugänge“.

Nutzung für KI-Systeme und maschinelle Verarbeitung

Nicht frei zugängliche Inhalte der Webseite dürfen von Lesern, Abo-Nutzern und sonstigen zugangsberechtigten Personen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der MBT Ostermann GmbH weder ganz noch in wesentlichen Teilen zum Training, zur Entwicklung, Verbesserung oder Evaluierung von Systemen künstlicher Intelligenz oder maschinellen Lernens verwendet werden.

Untersagt ist insbesondere auch die systematische Übernahme oder Einspeisung solcher Inhalte in externe oder interne KI-Systeme, Sprachmodelle, Wissensdatenbanken, Retrieval-Systeme oder vergleichbare automatisierte Informationssysteme, soweit dies über die vertragsgemäße Nutzung durch die jeweils zugangsberechtigte Person hinausgeht.

Zulässig bleibt die Nutzung einzelner Inhalte mit technischen Hilfsmitteln im Rahmen der vertragsgemäßen persönlichen oder beruflichen Nutzung durch die jeweils zugangsberechtigte Person.

Allgemeine Regelungen

Mit der Bereitstellung von Inhalten werden keine Eigentumsrechte oder ausschließlichen Nutzungsrechte übertragen.

Der Schutz kann sich auch auf die Auswahl, Struktur und Zusammenstellung der bereitgestellten Inhalte erstrecken.

Gesetzlich zulässige Nutzungen, insbesondere zwingende urheberrechtliche Schranken, bleiben unberührt.

Pflichten bei der Nutzung von Leistungen und Online-Angeboten

  1. Teilnehmer, Abo-Nutzer, Leser und Auftraggeber sowie sonstige Personen, soweit ihnen Leistungen, Zugänge oder Inhalte von MBT zur Nutzung überlassen werden, haben die von MBT bereitgestellten Leistungen, Zugänge und Inhalte ausschließlich vertragsgemäß und unter Beachtung dieser AGB sowie gegebenenfalls ergänzender Vertragsbedingungen zu nutzen.
  2. Unbeschadet der besonderen Regelungen zu Nutzungsrechten und persönlichen Online-Zugängen ist insbesondere untersagt,
    • technische Schutzmaßnahmen zu umgehen,
    • Zugangsberechtigungen oder Zugangsdaten unbefugt weiterzugeben,
    • Inhalte entgegen den eingeräumten Nutzungsrechten zu vervielfältigen, zu speichern, auszulesen, weiterzugeben, zu veröffentlichen oder öffentlich zugänglich zu machen,
    • automatisierte oder systematische Zugriffe, Auslesungen oder Downloads vorzunehmen, soweit diese nicht ausdrücklich gestattet sind,
    • die Sicherheit, Funktionsfähigkeit oder Verfügbarkeit der Webseite oder sonstiger Systeme von MBT zu beeinträchtigen oder
    • die bereitgestellten Inhalte oder Zugänge in sonstiger Weise missbräuchlich oder vertragswidrig zu nutzen.
  3. Zugangsdaten sind vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen und dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden. Die jeweils zugangsberechtigte Person ist verpflichtet, MBT unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung ihres Zugangs oder den Verlust bzw. die Kompromittierung ihrer Zugangsdaten bestehen.
  4. Gibt eine zugangsberechtigte Person ihre Zugangsdaten entgegen den vertraglichen Bestimmungen an Dritte weiter oder ermöglicht sie diesen auf andere Weise schuldhaft den unbefugten Zugang, bleibt sie für die hieraus entstehenden vertragswidrigen Nutzungshandlungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.
  5. Verletzt eine nach diesem Abschnitt verpflichtete Person schuldhaft ihre vertraglichen oder sonstigen aus diesen AGB folgenden Pflichten, ist sie MBT nach den gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verpflichtet. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch die unbefugte Weitergabe oder Nutzung von Zugangsdaten, die vertragswidrige Vervielfältigung, Speicherung, Auslesung, Weitergabe oder Veröffentlichung von Inhalten oder durch Eingriffe in die technischen Systeme von MBT entstehen.
  6. Zu den ersatzfähigen Schäden können insbesondere erforderliche und angemessene Kosten für die Feststellung und Beseitigung der Pflichtverletzung, die Sicherung oder Sperrung betroffener Zugänge, die Wiederherstellung beeinträchtigter Systeme sowie die Rechtsverfolgung gehören, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
  7. Wird MBT aufgrund einer vom jeweiligen Vertragspartner oder einer ihm zurechenbaren Person zu vertretenden Pflichtverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, hat der Vertragspartner MBT von berechtigten Ansprüchen des Dritten freizustellen und die hierdurch entstehenden erforderlichen und angemessenen Kosten zu ersetzen. Dies umfasst insbesondere erforderliche Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
  8. MBT wird den Verantwortlichen über eine Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich informieren und ihm, soweit zumutbar, Gelegenheit geben, an der Abwehr des Anspruchs mitzuwirken. MBT wird ohne Zustimmung des Verantwortlichen keine Ansprüche Dritter anerkennen oder Vergleiche schließen, soweit dies für MBT zumutbar ist.
  9. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die vorstehenden Pflichten ist MBT berechtigt, betroffene Zugänge vorübergehend zu sperren. Bei akuten Sicherheitsrisiken oder zur Verhinderung weiterer Schäden kann die Sperrung mit sofortiger Wirkung erfolgen. Die betroffene zugangsberechtigte Person und, soweit hiervon abweichend, der Vertragspartner werden hierüber informiert, soweit dem keine rechtlichen oder sicherheitsbezogenen Gründe entgegenstehen.
  10. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von MBT, insbesondere Unterlassungs-, Beseitigungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.

Hausordnung, Weisungen und Störungen des Veranstaltungsablaufs

  1. Teilnehmer haben die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung sowie angemessene organisatorische und sicherheitsbezogene Anweisungen von MBT und des Betreibers des Veranstaltungsortes zu beachten.
  2. Teilnehmer dürfen den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung nicht erheblich beeinträchtigen oder andere Teilnehmer, Referenten, Mitarbeiter oder sonstige anwesende Personen gefährden oder unzumutbar stören.
  3. Bei einem schwerwiegenden Verstoß oder bei wiederholten Verstößen trotz vorheriger Aufforderung zur Unterlassung kann MBT den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen.
  4. Bei einer unmittelbaren Gefährdung von Personen oder einer erheblichen Störung des Veranstaltungsablaufs kann der Ausschluss auch ohne vorherige Aufforderung erfolgen.
  5. Weitergehende gesetzliche Rechte von MBT bleiben unberührt.

Datenschutz

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch MBT finden sich in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung unter maschinenrichtlinie.de/kontakt/datenschutzerklaerung/.

Vertraulichkeit und Geheimhaltung

Die Vertragsparteien beachten die jeweils geltenden gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz vertraulicher Informationen und von Geschäftsgeheimnissen, insbesondere nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG).

Weitergehende vertragliche Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits- oder Nutzungsbeschränkungen bestehen nur, wenn diese im Einzelfall zwischen MBT Ostermann GmbH und dem Auftraggeber individuell ausgehandelt und vereinbart wurden.

Vorformulierte Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitsvereinbarungen sowie entsprechende Regelungen in Einkaufs-, Bestell-, Rahmen- oder sonstigen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, soweit nicht die betreffende Regelung im Einzelfall individuell mit MBT Ostermann GmbH ausgehandelt wurde.

Haftung

  1. Die von MBT bereitgestellten Inhalte, insbesondere der Online-Leitfaden bzw. Online-Kommentar, Veranstaltungsunterlagen und sonstige Fachinformationen, werden mit fachlicher Sorgfalt erstellt und aktualisiert. Sie dienen der allgemeinen fachlichen Information und Orientierung und stellen keine Rechts-, Unternehmens-, Planungs- oder technische Beratung für einen konkreten Einzelfall dar.
  2. Die Inhalte können eine eigenverantwortliche rechtliche, technische und tatsächliche Prüfung des jeweiligen Einzelfalls nicht ersetzen. Insbesondere obliegt es dem Teilnehmer, Abo-Nutzer, Leser, Auftraggeber oder sonstigen Vertragspartner, vor wirtschaftlich oder rechtlich erheblichen Entscheidungen zu prüfen, ob die bereitgestellten Informationen auf den konkreten Sachverhalt anwendbar sind und ob zwischenzeitlich Änderungen der Rechtslage, behördlichen Praxis, Rechtsprechung, Normung oder sonstiger maßgeblicher Umstände eingetreten sind.
  3. Kommentierungen, Auslegungen und Bewertungen geben die fachliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder. MBT übernimmt keine Gewähr dafür, dass diese Auffassung im Einzelfall von Behörden, Gerichten, Organen und Einrichtungen der Europäischen Union, Normungsgremien oder sonstigen Stellen geteilt wird.
  4. MBT haftet unbeschränkt
    1. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
    2. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
    3. bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
    4. im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie
    5. soweit aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften gehaftet wird.
  5. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet MBT nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  6. Im Übrigen ist die Haftung von MBT für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
  7. Soweit gesetzlich zulässig, haftet MBT bei leichter Fahrlässigkeit nicht für atypische oder bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare mittelbare Schäden und Folgeschäden. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, entgangene Aufträge, Produktions- oder Nutzungsausfälle sowie sonstige mittelbare Vermögensschäden, soweit diese nicht zum vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht gehören.
  8. Entscheidungen über Konstruktion, Herstellung, Konformitätsbewertung, Inverkehrbringen, Bereitstellung auf dem Markt, Beschaffung oder Verwendung von Produkten sowie sonstige wirtschaftliche oder technische Entscheidungen trifft der jeweilige Anwender der bereitgestellten Informationen in eigener Verantwortung. MBT übernimmt insbesondere keine Garantie dafür, dass die Anwendung einer bereitgestellten Information zu einem bestimmten behördlichen, rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Ergebnis führt.
  9. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Autoren und Erfüllungsgehilfen von MBT.
  10. Für Inhalte externer Webseiten, auf die MBT durch Hyperlinks verweist, ist der jeweilige Anbieter verantwortlich. MBT macht sich fremde Inhalte nicht allein durch das Setzen eines Links zu eigen. Erlangt MBT Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten eines verlinkten Angebots, wird der betreffende Link im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Zumutbaren überprüft und gegebenenfalls entfernt.
  11. MBT trifft angemessene und zumutbare technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der bereitgestellten Online-Angebote und Dateien. Eine vollständige Freiheit von Schadsoftware, Computerviren oder sonstigen schädlichen Programmen kann jedoch nicht gewährleistet werden.
  12. MBT haftet nicht für Schäden, die allein dadurch entstehen, dass auf Seiten des jeweiligen Vertragspartners oder der zugangsberechtigten Person keine dem Stand der Technik entsprechenden Schutzmaßnahmen, insbesondere aktuelle Betriebssysteme, Sicherheitsupdates, Virenschutzprogramme oder Datensicherungen, eingesetzt werden. Im Übrigen richtet sich die Haftung für Schäden durch Schadsoftware oder sonstige IT-Sicherheitsvorfälle nach den vorstehenden Haftungsregelungen.

Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

  1. Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit dieses nicht gesetzlich ausgeschlossen ist oder vorzeitig erlischt.
  2. Informationen über Voraussetzungen, Frist, Ausübung und Folgen des Widerrufs finden sich in der Widerrufsbelehrung unter
    maschinenrichtlinie.de/kontakt/widerrufsbelehrung/.

Foto-, Video- und Tonaufnahmen bei Veranstaltungen

  1. Im Rahmen von Veranstaltungen können durch MBT oder von MBT beauftragte Personen Foto-, Video- und Tonaufnahmen zur Dokumentation, Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit angefertigt werden.
  2. Solche Aufnahmen können insbesondere verwendet werden
    • auf der Webseite von MBT, insbesondere in Bildergalerien sowie zur Illustration von Themen, Veranstaltungen und sonstigen Inhalten,
    • als Banner, Kacheln oder sonstige Gestaltungselemente auf der Webseite,
    • in gedruckten und digitalen Informations- und Werbematerialien von MBT sowie
    • auf den von MBT genutzten Social-Media-Kanälen, insbesondere im Rahmen der Berichterstattung über die jeweilige Veranstaltung.
  3. Bei Übersichts-, Gruppen- und Veranstaltungsaufnahmen achtet MBT auf die berechtigten Interessen und Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen.
  4. Soweit für die Anfertigung oder konkrete Verwendung einer Aufnahme eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt. Die bloße Anmeldung zu oder Teilnahme an einer Veranstaltung gilt nicht als Einwilligung in jede Form der Aufnahme oder Veröffentlichung.
  5. Teilnehmer, die nicht aufgenommen werden möchten, können MBT oder das Veranstaltungspersonal hierauf hinweisen. MBT wird dies bei der Anfertigung und Verwendung von Aufnahmen im Rahmen des Zumutbaren berücksichtigen.
  6. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Foto-, Video- und Tonaufnahmen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von MBT.

Fotoaufnahmen durch Teilnehmer

  1. Teilnehmer dürfen bei Veranstaltungen Fotoaufnahmen für eigene Zwecke sowie zur Veröffentlichung auf eigenen Social-Media-Kanälen anfertigen, soweit hierdurch der Veranstaltungsablauf nicht beeinträchtigt und Rechte anderer Personen sowie Rechte an den dargestellten Inhalten beachtet werden.
  2. Die gelegentliche Abbildung einzelner auf der Leinwand oder auf Bildschirmen gezeigter Präsentationsfolien als untergeordneter Bestandteil eines Veranstaltungsfotos ist zulässig, soweit MBT oder der jeweilige Rechteinhaber im Einzelfall nichts Abweichendes bestimmt.
  3. Teilnehmer sind für die von ihnen angefertigten und veröffentlichten Aufnahmen selbst verantwortlich. Sie haben insbesondere Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte, Urheberrechte und sonstige Rechte Dritter zu beachten. Die Gestattung von Aufnahmen durch MBT beinhaltet keine Einräumung von Rechten Dritter und keine Zusicherung, dass eine konkrete Aufnahme oder deren Veröffentlichung rechtlich zulässig ist.
  4. MBT übernimmt keine Verantwortung für die Anfertigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder sonstige Nutzung von Aufnahmen durch Teilnehmer. Wird MBT aufgrund einer vom Teilnehmer zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung solcher Aufnahmen von Dritten in Anspruch genommen, gelten ergänzend die Regelungen des Abschnitts ‚Pflichten bei der Nutzung von Leistungen und Online-Angeboten‘ zur Freistellung bei Drittansprüchen.

Aufzeichnungs- und Weitergabeverbot von Vorträgen und sonstigen Veranstaltungsinhalten

  1. Ton- und Videoaufnahmen von Vorträgen oder sonstigen Veranstaltungsinhalten sind nicht gestattet, soweit MBT und, soweit erforderlich, der jeweilige Referent oder sonstige Rechteinhaber nicht vorher ausdrücklich zugestimmt haben.
  2. Ebenfalls nicht gestattet sind die systematische fotografische Erfassung von Präsentationen oder Vorträgen sowie das Abfotografieren vollständiger oder wesentlicher Teile von Vortragsunterlagen.
  3. Die nach dem Abschnitt ‚Fotoaufnahmen durch Teilnehmer‘ zulässige gelegentliche Abbildung einzelner Präsentationsfolien als untergeordneter Bestandteil eines Veranstaltungsfotos bleibt hiervon unberührt.
  4. Unzulässig ist insbesondere die Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Verwertung von entgegen den vorstehenden Bestimmungen angefertigten Aufzeichnungen oder Abbildungen.
  5. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist MBT berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Veranstaltung auszuschließen oder bei Online- und Hybridveranstaltungen den Zugang zu sperren.
  6. Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, und verstößt der Vertragspartner selbst oder eine von ihm angemeldete oder benannte Person schuldhaft gegen die vorstehenden Aufzeichnungs- oder Weitergabeverbote, kann MBT gegenüber dem Vertragspartner eine angemessene Vertragsstrafe festsetzen, soweit der Vertragspartner den Verstoß zu vertreten hat. Bei der Bemessung sind insbesondere Art, Umfang, Dauer und Schwere des Verstoßes sowie dessen wirtschaftliche Auswirkungen zu berücksichtigen. Die Angemessenheit der festgesetzten Vertragsstrafe kann im Streitfall gerichtlich überprüft werden.
  7. Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche, insbesondere Unterlassungs-, Beseitigungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche, bleibt unberührt. Eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen wegen desselben Verstoßes geltend gemachten Schadensersatzanspruch angerechnet.
  8. Teilnehmer sind für entgegen den vorstehenden Bestimmungen angefertigte, weitergegebene, veröffentlichte oder sonst verwertete Aufzeichnungen und Abbildungen selbst verantwortlich. Sie haben insbesondere Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte, Urheberrechte und sonstige Rechte Dritter zu beachten.
  9. MBT übernimmt keine Verantwortung für rechtswidrige oder vertragswidrige Aufzeichnungen, Veröffentlichungen, Weitergaben oder sonstige Nutzungen durch Teilnehmer. Wird MBT aufgrund einer vom Teilnehmer zu vertretenden Pflicht- oder Rechtsverletzung von Dritten in Anspruch genommen oder entsteht MBT hierdurch ein eigener Schaden, gelten ergänzend die Regelungen des Abschnitts ‚Pflichten bei der Nutzung von Leistungen und Online-Angeboten‘ zur Freistellung bei Drittansprüchen und zum Schadensersatz.

Persönliche Online-Zugänge

  1. Zugänge zu Onlineveranstaltungen sowie personenbezogene Zugänge zu MBT PLUS und zu sonstigen nicht öffentlich zugänglichen Bereichen der Webseite sind ausschließlich für die jeweils angemeldete oder berechtigte Person bestimmt und nicht übertragbar.
  2. Zugangsdaten dürfen nicht an andere Personen weitergegeben oder gemeinsam genutzt werden.
  3. Die Nutzung eines persönlichen Zugangs durch mehrere Personen ist nicht gestattet. Dies gilt insbesondere auch für
    • die Wiedergabe einer Onlineveranstaltung oder geschützter Online-Inhalte in Besprechungs-, Schulungs- oder Sitzungsräumen für weitere Personen,
    • die Übertragung oder Spiegelung von Bild oder Ton auf weitere Endgeräte oder Bildschirme zur gemeinsamen Nutzung,
    • das dauerhafte oder wiederholte Mitlesen, Mitsehen oder Mithören durch nicht zugangsberechtigte Personen sowie
    • sonstige Formen der gemeinsamen Nutzung eines persönlichen Zugangs.
  4. Eine Nutzung durch mehrere Personen ist nur zulässig, wenn MBT dies ausdrücklich gestattet oder hierfür eine entsprechende Mehrpersonen-, Unternehmens- oder sonstige Lizenz vereinbart wurde.
  5. Nicht gestattet sind ferner die öffentliche Wiedergabe, Weiterübertragung, Bereitstellung des Zugangs in einem internen oder externen Netzwerk für nicht berechtigte Personen sowie der Weiterverkauf oder die sonstige Überlassung des Zugangs.
  6. Bei konkreten Anhaltspunkten für eine missbräuchliche oder vertragswidrige Nutzung kann MBT den Zugang vorübergehend sperren. Die betroffene zugangsberechtigte Person und, soweit hiervon abweichend, der Vertragspartner werden hierüber grundsätzlich informiert und erhalten Gelegenheit zur Klärung, soweit nicht aus Sicherheitsgründen oder zur Verhinderung weiterer Schäden eine sofortige Sperrung erforderlich ist.
  7. Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, und verstößt der Vertragspartner selbst oder eine von ihm angemeldete, benannte oder zur Nutzung berechtigte Person schuldhaft gegen die vorstehenden Weitergabe- oder Mehrfachnutzungsverbote, kann MBT gegenüber dem Vertragspartner eine angemessene Vertragsstrafe festsetzen, soweit der Vertragspartner den Verstoß zu vertreten hat. Bei der Bemessung sind insbesondere Art, Umfang, Dauer und Schwere des Verstoßes, die Anzahl der unberechtigt mitnutzenden Personen sowie dessen wirtschaftliche Auswirkungen zu berücksichtigen. Die Angemessenheit der festgesetzten Vertragsstrafe kann im Streitfall gerichtlich überprüft werden.
  8. Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche, insbesondere Unterlassungs-, Beseitigungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche, bleibt unberührt. Eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen wegen desselben Verstoßes geltend gemachten Schadensersatzanspruch angerechnet.

Änderungen der AGB

  1. Für einen Vertrag gilt grundsätzlich die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung dieser AGB.
  2. MBT kann die AGB für zukünftige Verträge jederzeit ändern.
  3. Änderungen für bereits bestehende Dauerschuldverhältnisse erfolgen nur, soweit die Änderung erforderlich ist, um die AGB an nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen der Rechtslage, höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischen Rahmenbedingungen oder der für die Vertragsdurchführung maßgeblichen organisatorischen Abläufe anzupassen, und die Änderung das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht zulasten des Vertragspartners verschiebt.
  4. Wesentliche Leistungsinhalte, vereinbarte Preise, Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen werden nicht allein aufgrund dieser Änderungsklausel einseitig zulasten des Vertragspartners geändert.
  5. Gesetzliche und vertraglich vereinbarte Kündigungsrechte bleiben unberührt.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort für die vertraglichen Leistungen von MBT ist, soweit gesetzlich zulässig und nichts Abweichendes vereinbart wurde, der Geschäftssitz von MBT. Zwingende gesetzliche Vorschriften über den Ort der Leistung, insbesondere umsatzsteuerrechtliche Regelungen zum Leistungsort, bleiben unberührt.
  2. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von MBT Gerichtsstand. MBT bleibt berechtigt, den Vertragspartner auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Vertragsunterlagen

  1. MBT speichert die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Vertragsdaten entsprechend den gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben.
  2. Bei Veranstaltungen werden die wesentlichen Vertragsinformationen insbesondere in der Anmelde- bzw. Vertragsbestätigung zur Verfügung gestellt.
  3. Bei MBT PLUS bestehen die Vertragsunterlagen insbesondere aus der Bestellung, den besonderen Abonnementbedingungen, der Vertragsbestätigung sowie der bei Vertragsschluss einbezogenen Fassung dieser AGB.
  4. Soweit im Benutzerkonto entsprechende Funktionen angeboten werden, können dort bestimmte Angaben zu Veranstaltungen oder Zugängen eingesehen werden. Ein dauerhafter Anspruch auf Bereitstellung sämtlicher Vertragsunterlagen im Benutzerkonto besteht hierdurch nicht.
  5. Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist unter maschinenrichtlinie.de/kontakt/agb/ abrufbar und kann dort gespeichert oder ausgedruckt werden.

Mängelrechte

  1. Für die von MBT geschuldeten Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit im jeweiligen Vertrag, in diesen AGB oder in besonderen Vertragsbedingungen wirksam nichts Abweichendes vereinbart ist.
  2. Für MBT PLUS gelten ergänzend die besonderen Abonnementbedingungen, insbesondere die dortigen Regelungen zur Verfügbarkeit des Online-Angebots.
  3. Vorübergehende Einschränkungen oder Unterbrechungen der Verfügbarkeit stellen nicht allein deshalb einen Mangel dar, sofern sie im Rahmen der vertraglich vereinbarten Verfügbarkeitsregelungen liegen.
  4. Schadensersatzansprüche richten sich ergänzend nach dem Abschnitt „Haftung“ dieser AGB.

Werbliche Kommunikation

  1. Die Registrierung auf der Webseite oder der Abschluss eines Vertrages mit MBT ist nicht automatisch mit einer Einwilligung in den Erhalt werblicher elektronischer Kommunikation verbunden.
  2. MBT kann elektronische Kontaktdaten, die im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erhoben wurden, im gesetzlich zulässigen Umfang zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwenden.
  3. Zu den von MBT angebotenen Waren und Dienstleistungen gehören insbesondere Seminare, Workshops und Konferenzen, Online-Kommentare und sonstige Fachinformationen sowie fachbezogene Tools und Arbeitshilfen, insbesondere Vorlagen und Dateien, zu Themen des europäischen Maschinenrechts und angrenzender Rechts- und Fachgebiete. Eine werbliche Ansprache nach Absatz 2 erfolgt nur, soweit das beworbene Angebot mit der vom Empfänger bezogenen oder genutzten Leistung vergleichbar bzw. dieser ähnlich ist.
  4. Eine solche Nutzung erfolgt nur, soweit der Empfänger der Verwendung seiner Kontaktdaten zu Werbezwecken nicht widersprochen hat und bei Erhebung der Kontaktdaten sowie bei jeder werblichen Nachricht klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann.
  5. Der Widerspruch kann insbesondere über den in der jeweiligen werblichen Nachricht enthaltenen Abmeldelink oder per E-Mail an infoϑmaschinenbautage.eu erklärt werden. Für den Widerspruch entstehen keine anderen als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen.
  6. Im Übrigen erfolgt werbliche elektronische Kommunikation nur, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht, insbesondere eine wirksame Einwilligung vorliegt.
  7. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Verwendung von Kontaktdaten für Direktwerbung kann jederzeit widersprochen werden.

Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
  2. Soweit eine Bestimmung unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden ist, treten an ihre Stelle die gesetzlichen Vorschriften.

Stand

Stand der AGB ist der 26.10.2026