MBT-Sonderkonferenz zur EU-Maschinenverordnung (EU-MVO)
Frohes Fest und einen guten Rutsch
Wir wünschen Ihnen ein frohes Fest und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.
Gerne unterstützen wir Sie auch in 2026 mit unseren Informationen und Veranstaltungen zum Thema EU-Binnenmarkt Maschinen.
Ab dem 13. Dezember 2025 ist unser Büro nicht durchgängig besetzt. Ab dem 12. Januar 2026 stehen wir wieder uneingeschränkt zu Ihrer Verfügung.
Ihr Team der MBT Ostermann GmbH
Änderung des ProdSG im Bundestag
Mit Schreiben vom 3. November 2025 hat der Bundeskanzler den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG)" an den Deutschen Bundestag übermittelt.
Hintergrund der Gesetzesinitiative ist die erforderliche Anpassung des ProdSG:
Die bisherigen nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2001/95/EG (EU-Produktsicherheitsrichtlinie) sollen durch die Vorgaben der neuen Verordnung (EU) 2023/988 ersetzt werden. Damit wird das deutsche Produktsicherheitsrecht an den aktuellen europäischen Rechtsrahmen angepasst.
Weitere Details finden Sie in unseren MBT-Informationen vom 19. August 2025.
MBT-Sonderkonferenz zur EU-Maschinenverordnung (EU-MVO)
Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vor!
Sie kennen zwar die EG-Maschinenrichtlinie (EG-MRL) bereits – die neue EU-MVO ist Ihnen aber noch nicht geläufig?
Ab dem 20. Januar 2027 wird die neue EU-MVO verbindlich. Die EG-MRL gehört dann der Vergangenheit an. Das bedeutet für Sie: neue Pflichten, neue Prozesse, neue Risiken – aber auch neue Chancen.
Unsere MBT-Sonderkonferenz am 7. Juli 2026 im Maritim Hotel Köln bietet Ihnen einen kompakten und praxisnahen Überblick über alle wichtigen Neuerungen und deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen.
Das erwartet Sie:
- Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick – klar, verständlich und auf das Wesentliche reduziert
- Konkrete Auswirkungen auf Ihre Produkte, Prozesse und Dokumentation
- Praktische Handlungsempfehlungen für eine zielgerichtete und effiziente Vorbereitung
- Antworten auf Ihre individuellen Fragen – direkt von unseren Fachreferenten
Nutzen Sie diese Gelegenheit, sich rechtzeitig und fundiert auf die kommenden Anforderungen einzustellen. Treffen Sie anschließend fundierte Entscheidungen und stärken so die Compliance Ihres Unternehmens nachhaltig.
Seien Sie vorbereitet – der Countdown läuft!
EU-Leitfaden zur EU-MVO
Die Arbeiten an einem neuen Leitfaden zur EU-Maschinenverordnung (EU-MVO) haben offiziell begonnen. Hierfür hat die EU fünf Arbeitsgruppen eingerichtet, denen spezifische Themenbereiche zugewiesen wurden:
- Gesamtumfang der EU-MVO
(mit Ausnahme der Themen der Gruppen 2–5) - Künstliche Intelligenz und Software als Sicherheitsbauteil
- Autonome mobile Maschinen
- Risiko des Kontaktes mit Überlandleitungen
- Sitze (z.B. Sicherheitsgurte)
- Cyber-Sicherheit
- Digitale Betriebsanleitung und Informationen
Unsere Referenten, Dr. Björn Ostermann und Hans-J. Ostermann (DCEM), sind in mehreren dieser EU-Gruppen aktiv eingebunden. Auch die Referenten unserer MBT-Sonderkonferenz EU-MVO in 2026, Helmut Bach (ZF Friedrichshafen AG) und Burkhard Kramer (ITK GmbH) wirken in den EU-Gruppen mit.
Die Arbeiten befinden sich derzeit noch in einem frühen Stadium; erste Ergebnisse liegen daher noch nicht vor.
Unabhängig davon steht Ihnen bereits jetzt unser MBT-Leitfaden zur EU-MVO zur Verfügung.
Aftersalesanforderungen der EU-MVO
Die EU-MVO beendet die Pflichten des Herstellers nicht mit dem Inverkehrbringen einer Maschine. Sie formuliert ausdrücklich Anforderungen, die auch den Zeitraum nach dem Inverkehrbringen betreffen.
Artikel 10(4) der EU-MVO sieht unter anderem folgende Verpflichtungen vor:
- Durchführung von Stichprobenprüfungen an „auf dem Markt bereitgestellten Maschinen oder dazugehörigen Produkten“
- Einrichtung und Führung eines Beschwerdebuchs
- Umsetzung notwendiger Maßnahmen wie Rückruf- oder Korrekturmaßnahmen
Unklar bleibt jedoch, was der EU-Gesetzgeber konkret unter den geforderten Stichprobenprüfungen versteht. Weder die betroffene Lebensphase des Produktes noch die inhaltliche Ausgestaltung dieser Prüfungen werden spezifiziert. Diese aus dem New Legislative Framework (NLF) stammende Vorgabe findet sich zwar in sämtlichen einschlägigen EU-Rechtsakten wieder, wird jedoch in keinem Erwägungsgrund, keinem EU-Leitfaden und auch nicht im Blue Guide über die bloße Wiedergabe des recht allgemein gehaltenen Rechtstextes hinaus weiter erläutert.
Eine vertiefte Analyse finden Sie in unserer ausführlichen Kommentierung.
PS: Auch für Einführer ergeben sich aus der EU-MVO Verpflichtungen zur Durchführung von Stichprobenprüfungen.
Sonderkonferenz EU-Maschinenverordnung
6 Monate vor Gültigkeit
Unsere MBT-Sonderkonferenz am 7. Juli 2026 im Maritim Hotel Köln vermittelt Ihnen einen kompakten, praxisorientierten Überblick über sämtliche relevanten Änderungen und Neuerungen der EU-MVO - einschließlich deren Auswirkungen.
Fachwissen direkt von ausgewiesenen Experten.
7. Juli 2026: Teilnahme Online oder vor Ort in Köln
22. MBT-Maschinenbautage Köln 2025
Die traditionelle Konferenz rund um die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vom 14. bis 17. Oktober 2025.
Online und vor Ort im Maritim Hotel in Köln
Seminar Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Nicht mehr lange bis zum Umstieg!
Rechtzeitig vorbereiten!
- Was ändert sich im Januar 2027?
- Wer ist für welches Produkt wann für was verantwortlich?
- Welche Pflichten haben Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler?
- Wesentliche Veränderung, Risikobeurteilung, Anlagen
- ...
Nächste Termine in 2026:
- 17. - 19. März
- 05. - 07. Mai
- 01. - 03. September
- 01. - 03. Dezember
Online und vor Ort im Maritim Hotel Köln
MBT-Seminare
Wir freuen uns auf Sie in unseren MBT-Fachseminaren:
- Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
- EN ISO 13849-1 mit SISTEMA
- EN ISO 13849-1 mit SOFTEMA
- Elektrische Sicherheit nach der EU-Maschinenverordnung
- ...
Lassen Sie sich von ausgewiesenen Experten in die Fachthemen einführen.