EU-Vorschriften "Lebensmittelkontaktmaterialien"
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG legt in Anhang I Nr. 2.1.1. bzw. die EU-Maschinenverordnung in Anhang III Nr. 2.1.1 für Nahrungsmittelmaschinen und dazugehörige Produkte und für Maschinen und dazugehörige Produkte für kosmetischen oder pharmazeutischen Erzeugnisse folgendes fest:
2.1.1 Allgemeines
Maschinen, die für die Verwendung mit Lebensmitteln oder mit kosmetischen oder pharmazeutischen Erzeugnissen bestimmt sind, müssen so konstruiert und gebaut sein, dass das Risiko einer Infektion, Krankheit oder Ansteckung ausgeschlossen ist.
Folgende Anforderungen sind zu beachten:
a) Die Materialien, die mit Lebensmitteln, kosmetischen oder pharmazeutischen Erzeugnissen in Berührung kommen oder kommen können, müssen den einschlägigen Richtlinien entsprechen. ...
Bei den in Anhang I Nr. 2.1.1a) genannten einschlägigen Richtlinien handelt es sich u.a. um die
- Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen und zur Aufhebung der Richtlinien 80/590/EWG und 89/109/EWG
- Verordnung (EG) 2023/2006 der Kommission vom 22. Dezember 2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
- Verordnung (EU) 2022/1616 der Kommission vom 15. September 2022 über Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 282/2008
- Verordnung (EU) Nr. 10/2011 geändert / berichtigt durch die Verordnung (EU) 2017/752 der Kommission über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
- Verordnung (EU) 2015/174 der Kommission über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
Diese Verordnung ändert die o.a. Verordnung (EU) Nr. 10/2011 - Verordnung (EU) 2016/1416 der Kommission zur Änderung und Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
Diese Verordnung ändert die o.a. Verordnung (EU) Nr. 10/2011 - Richtlinie 2002/72/EG der Kommission vom 6. August 2002 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
Aufgehoben mit Wirkung vom 1. Mai 2011
ersetzt durch- Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
- Richtlinie 80/766/EWG der Kommission
Aufgehoben mit Wirkung vom 1. Mai 2011 - Richtlinie 81/432/EWG der Kommission
Aufgehoben mit Wirkung vom 1. Mai 2011 - Richtlinie 84/500/EWG des Rates vom 15. Oktober 1984, geändert durch die Richtline 2005/31/EG der Kommission vom 29. April 2005 über Keramikgegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.