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Neuer VCI-Leitfaden zur EU-Maschinenverordnung

Gesetz zur Anpassung des EU-Verpackungsrechts

Die Bundesregierung hat dem Bundesrat den

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40

übermittelt.

Mit dem Gesetz wird u.a. das nationale deutsche "Verpackungsgesetz" an die Vorgaben der unmittelbar in den Mitgliedstaaten der EU geltenden neuen EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40) angepasst.

Die EU-Verpackungsverordnung greift ab dem 12. August 2026 in allen Mitgliedstaaten.

Die EU-Verpackungsverordnung muss auch für Transportverpackungen von Produkten im Anwendungsbereich der neuen EU-Maschinenverordnung (Maschinen, dazugehörige Produkte, unvollständige Maschinen) beachtet werden.

Wir werden im Rahmen der EU-Maschinenbautage auf dem EU-Maschinenrechtstag am 13. Oktober 2026 über die EU-Verpackungsverordnung berichten.

Bilder MBT 2025 online

Wir haben die Bilder von den EU-Maschinenbautagen 2025 online gestellt. Schauen Sie gerne in unsere Bildergalerie.

Neuer VCI-Leitfaden EU-MVO

“Alter Wein in neuen Schläuchen”

Der VCI hat im Februar 2026 einen Leitfaden zur

ANWENDUNG DER MASCHINENVERORDNUNG ((EU) 2023/1230) IN ANLAGEN DER CHEMISCH-PHARMAZEUTISCHEN INDUSTRIE

veröffentlicht.

Der wichtigste Satz steht direkt auf der ersten Seite unter "Rechtliche Hinweise".

“Dieser VCI-Leitfaden zur Anwendung der Maschinenverordnung in Anlagen der chemisch-phar-mazeutischen Industrie entbindet in keinem Fall von der Verpflichtung zur Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.”

Dieser Hinweis ist bedeutsam. Denn bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass der Leitfaden in weiten Teilen auf bereits früher vertretene Argumentationslinien zurückgreift. Im Kern wurden alte VCI-Erläuterungen weitestgehend übernommen und lediglich sprachlich an die neue EU-Maschinenverordnung (EU-MVO) angepasst. Damit wurden allerdings auch die bereits bekannten rechtssystematisch problematischen VCI-Auslegungen der Branche fortgeschrieben.

Die Verfasser halten damit weiterhin an rechtssystematisch erkennbar falschen Aussagen fest, um zu der insbesondere in Teil 4 formulierten Wunsch-Interpretation zu gelangen, die sich im Kern wie folgt zusammenfassen lässt:

“Verfahrenstechnische Anlagen fallen nicht unter die EU-Maschinenverordnung”

Bemerkenswert ist dabei, dass die Branche die Anwendbarkeit der EU-MVO faktisch auf mechanische Gefährdungen reduzieren möchte. Andere Gefährdungsarten werden vom VCI außerhalb des Anwendungsbereichs dieser EU-Verordnung verortet und stattdessen dem – aus Sicht vieler Chemie-/Pharma-Anlagenbetreiber – genehmeren nationalen Betreiberrecht zugeordnet.

Diese Sichtweise steht jedoch im Widerspruch zum systematischen Ansatz der EU-MVO, die ausdrücklich alle relevanten Gefährdungen im Zusammenhang mit Maschinen und Anlagen adressiert und nicht nur die mechanischen. Ein Blick in den Anhang III der EU-MVO macht dies schnell deutlich.

In Abschnitt 4.2 nennt der VCI-Leitfaden eine Reihe von „Maschinen“, die Bestandteil sogenannter verfahrenstechnischer Anlagen sein können. Diese werden in dem VCI-Leitfaden für sich alleine als vom Hersteller CE-bewertete verwendungsfertige Maschinen mit definierten Schnittstellen betrachtet.
Gefährdungen, die durch deren Einbindung in die Anlage entstehen, sollen ausschließlich durch den Betreiber außerhalb von „CE“ behandelt werden. Damit werden allerdings regulatorisch verankerte Anforderungen wie sicherheitstechnische Zusammenhänge, die zu einer „Gesamtheit von Maschinen“ im Sinne der EU-MVO führen könnten, ausgeblendet.

Hinzu kommt ein weiterer Punkt:
Bei den im VCI-Leitfaden aufgeführten "Maschinen" handelt es sich in den meisten Fällen nach der rechtlichen Auslegung der EU-MVO um „unvollständige Maschinen“ und nicht um „Maschinen im Sinne der EU-MVO, da sie oft erst in Verbindung mit anderen Teilen der verfahrenstechnischen Anlage ihre bestimmungsgemäße Verwendung sicher ausführen können.

In der Praxis wird für diese angeblichen "Maschinen" in der Branche jedoch seit jeher regelmäßig eine CE-Kennzeichnung vom Hersteller verlangt. Dass Hersteller diese Praxis aus wirtschaftlichen Gründen nur selten in Frage stellen, ist bekannt, trägt aber nicht unbedingt zur Rechtssicherheit bei Herstellern wie auch Betreibern bei.

Fazit
Eine bemerkenswerte Auslegung der EU-MVO im Hinblick auf „Gesamtheiten von Maschinen“ – mit der versucht wird, sich faktisch über das verbindliche EU-Recht für Maschinen und Anlagen hinwegzusetzen.

Verfahrenstechnische Anlagen

Das Thema der EU-rechtlichen Einordnung der "Verfahrenstechnische Anlagen" in die EU-Maschinenvorschriften haben wir an mehreren Stellen erläutert:

Aftersales-Pflichten der Wirtschaftsakteure

Die EU-MVO beendet die Pflichten der Wirtschaftsakteure nicht mit dem Bereitstellen eines EU-MVO-Produktes auf dem Markt. Sie formuliert ausdrücklich Anforderungen, die auch den Zeitraum danach betreffen.

Dazu gehören u.a.:

Unklar bleibt jedoch, was der EU-Gesetzgeber, z.B. unter den geforderten Stichprobenprüfungen, versteht. Weder die betroffene Lebensphase des Produktes noch die inhaltliche Ausgestaltung dieser Prüfungen werden spezifiziert.

Wir haben jetzt in unserem MBT-Leitfaden zur EU-MVO die Aftersalespflichten der Wirtschaftsakteure zusammengestellt und auch kommentiert.

Dieses Thema wird auch Inhalt eines Vortrags auf den EU-Maschinenbautagen 2026 sein.

Arbeiten am EU-Leitfaden EU-MVO

Die Arbeiten an einem neuen EU-Leitfaden zur EU-Maschinenverordnung (EU-MVO) haben offiziell begonnen. Wir hatten darüber in unseren MBT-Informationen vom 12. Dezember 2025 berichtet. Die EU-Kommission betritt hier Neuland, indem sie den Leitfaden nicht, wie bisher, von einem bzw. wenigen Experten erarbeiten lässt, sondern große Expertengruppen zusammengestellt hat, die den Leitfaden gemeinsam erarbeiten sollen. So hat die Gruppe 1 über 60 Mitglieder.

Die Gruppe 1 "EU-MVO mit Ausnahme spezieller Bereiche" musste aus tragischen Gründen neu starten, da die bisherige Vorsitzende Simone Wiers Anfang des Jahres verstorben ist.

In der Sitzung am 23.2.2026 wurden nunmehr Aufgaben an verschiedene Experten verteilt, zur Kommentierung konkreter Themen des neuen EU-Leitfadens.

Unsere Experten, Dr.-Ing. Björn Ostermann und Hans-J. Ostermann, haben sich bereit erklärt für die Themen

einen Vorschlag zu erarbeiten, der dann in der Gruppe diskutiert werden soll.

Die Gruppe 5 "Betriebsanleitung" diskutiert z.Z. eine Vorlage des europäischen Herstellerverbandes Orgalim.

Es ist fraglich, ob der neue EU-Leitfaden zur EU-MVO rechtzeitig (vor 2027) fertig werden wird, zumal die Diskussionen in den sehr großen Gruppen -nicht unerwartet- schleppend verlaufen.

Gerne können Sie schon den MBT-Leitfaden zur EU-MVO verwenden, der insbesondere zum verfügenden Teil der EU-MVO weitgehend fertig ist. Auch stehen Ihnen unsere Experten bei speziellen Fragen gerne zur Verfügung.

Sonderkonferenz EU-Maschinenverordnung

6 Monate vor Gültigkeit

Unsere MBT-Sonderkonferenz am 7. Juli 2026 im Maritim Hotel Köln vermittelt Ihnen einen kompakten, praxisorientierten Überblick über sämtliche relevanten Änderungen und Neuerungen der EU-MVO - einschließlich deren Auswirkungen.

Fachwissen direkt von ausgewiesenen Experten.

7. Juli 2026: Teilnahme Online oder vor Ort in Köln

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23. MBT-Maschinenbautage Köln 2025

Die traditionelle Konferenz rund um die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vom 14. bis 17. Oktober 2025.

Online und vor Ort im Maritim Hotel in Köln

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Seminar Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Nicht mehr lange bis zum Umstieg!
Rechtzeitig vorbereiten!

  • Was ändert sich im Januar 2027?
  • Wer ist für welches Produkt wann für was verantwortlich?
  • Welche Pflichten haben Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler?
  • Wesentliche Veränderung, Risikobeurteilung, Anlagen
  • ...

Nächste Termine in 2026:

  • 17. - 19. März
  • 05. - 07. Mai
  • 01. - 03. September
  • 01. - 03. Dezember

Online und vor Ort im Maritim Hotel Köln

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