Assoziierungsabkommen mit Andorra zur Annäherung an die EU
Andorra - Assoziierungsabkommen mit EU
Am 19. Oktober 2026 haben die Europäische Union und Andorra ein umfassendes Assoziierungsabkommen unterzeichnet. Ziel ist eine weitgehende Integration in den EU-Binnenmarkt.
Das Abkommen sieht vor, dass Andorra künftig unter gemeinsamen Regeln und Wettbewerbsbedingungen am EU-Binnenmarkt teilnehmen kann. Hierzu muss Andora die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften übernehmen und anwenden. Dies betrifft insbesondere auch den freien Warenverkehr und die damit verbundenen Produktvorschriften, wie die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.
Nach der erfolgten Unterzeichnung durch die EU-Kommission stehen jetzt weitere Genehmigungs- und Ratifizierungsverfahren mit dem EU-Parlament und in Andorra an, damit das Abkommen anwendbar wird.
Achtung:
Damit gilt z.B. die EU-Maschinenverordnung noch nicht in Andorra. Voraussetzung hierfür ist, dass das Abkommen anwendbar wird und die entsprechenden EU-Rechtsvorschriften übernommen werden. Für einzelne Bereiche können Übergangsregelungen gelten.
Andorra wird durch das Abkommen kein EU-Mitgliedstaat.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 19. Oktober 2026