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Assoziierungsabkommen mit San Marino zur Annäherung an die EU

San Marino - Assoziierungsabkommen mit EU

Am 19. Oktober 2026 haben die Europäische Union und San Marino ein umfassendes Assoziierungsabkommen unterzeichnet. Ziel ist eine weitgehende Integration in den EU-Binnenmarkt.

Das Abkommen sieht vor, dass San Marino künftig unter gemeinsamen Regeln und Wettbewerbsbedingungen am EU-Binnenmarkt teilnehmen kann. Hierzu muss San Marino die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften übernehmen und anwenden. Dies betrifft insbesondere auch den freien Warenverkehr und die damit verbundenen Produktvorschriften, wie die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.

Nach der erfolgten Unterzeichnung durch die EU-Kommission stehen jetzt weitere Genehmigungs- und Ratifizierungsverfahren mit dem EU-Parlament und in San Marino an, damit das Abkommen anwendbar wird. 

Achtung:

Damit gilt z.B. die EU-Maschinenverordnung noch nicht in San Marino. Voraussetzung hierfür ist, dass das Abkommen anwendbar wird und die entsprechenden EU-Rechtsvorschriften übernommen werden. Für einzelne Bereiche können Übergangsregelungen gelten.

San Marino wird durch das Abkommen kein EU-Mitgliedstaat.

Weitere Informationen: 

Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 19. Oktober 2026