Neue Harmomnisierte Normen zur EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

EG-MRL: Neue Liste harmonisierter Normen
Am 14.8.2024 hat die europäische Kommission den Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1740 vom 13.8.2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Änderungen hinsichtlich der harmonisierten Normen zur EG-MRL haben sich nach der Einleitung des Beschlusses in folgenden Bereichen ergeben:
- Aufzüge
- Feuerwehrfahrzeuge
- Applikationsgeräte für Beschichtungsstoffe
- Krane
- Bauaufzüge
- Luftfahrt-Bodengeräte
- Förder- und Umlaufanlagen für flüssige Beschichtungsstoffe
- kraftbetätigte Türen und Tore
- Gartengeräte
- Nahrungsmittelmaschinen
- Schweißgeräte
Das Thema "harmonisierte Normen nach der EU-MVO" steht im Rahmen der EU-Maschinenbautage in Köln auf der Agenda der Konferenz "EU-Maschinenverordnung" am 15. Oktober 2025.

Gesetz zur Durchführung der EU-MVO
Neuer Anlauf des BMAS:
Der vom BMAS erstellte Referentenentwurf zum "Maschinenverordnung-Durchführungsgesetz (MaschinenDG)" wurde vom Bundeskabinett gebilligt, so dass nunmehr das parlamentarische Verfahren läuft.
Siehe hierzu die Drucksache des Bundesrates Nr. 356/25 vom 15. August 2025.
Das Gesetz ist notwendig, um das nationale Recht für den Umstieg von der EG-Maschinenrichtlinie (EG-MRL) auf die neue EU-Maschinenverordnung (EU-MVO) anzupassen.
Die EU-Maschinenverordnung selbst greift zwar direkt in allen Mitgliedstaaten und muss von daher grundsätzlich nicht national "umgesetzt" werden. Allerdings muss z.B. die nationale Maschinenverordnung (9. ProdSV), die die EG-MRL in nationales Recht umsetzt, aufgehoben werden. Auch überlässt die EU-MVO einige wenige Regelungen den nationalen Festlegungen. So müssen z.B. die Bußgelder und Straftatbestände national festgelegt werden. Weiterhin muss die Sprache festlegt werden, in denen die Wirtschafstakteure Informationen, wie z.B. die Betriebsanleitung, EU-Einbau- und Konformitätserklärung für den deutschen Markt abfassen müssen.
Noch im letzten Jahr war das Gesetz durch das Scheitern der "Ampelkoalition" gescheitert. Deshalb jetzt ein neuer Anlauf, das Gesetzt durch die parlamentarischen Gremien zu bekommen.

MBT-Kommentierung EU-Verordnung Künstliche Intelligenz
Die EU-KI-Verordnung (EU-KIVO) spielt in die EU-Maschinenverordnung (EU-MVO) hinein. Ein völlig neues Gebiet, mit Auswirkungen auf die Produkte der EU-MVO.
Unsere Kommentatoren haben sich deshalb mit dem Thema beschäftigt und hier insbesondere mit der Schnittstelle beider EU-Verordnungen. Dabei gab es teilweise überraschende Ergebnisse. Und wieder geht es hierbei um die richtige Umsetzung der neuen Produktgruppenbezeichnungen in der EU-MVO.
Siehe hierzu u.a.:
- KI-VO (EU) 2024/1689 im allgemeinen Überblick
- Künstliche Intelligenz in der EU-MVO
- KI-Produkte nach der EU-KIVO
- EU-KIVO vs. EU-MVO
- Gefährliche Maschinen nach Anhang I A
Das Thema "Künstliche Intelligenz" steht im Rahmen der EU-Maschinenbautage in Köln auf der Agenda der Konferenz "EU-Maschinenverordnung" am 15. Oktober 2025.

Änderung des ProdSG
Uns liegt ein "inoffizieller" Referentenentwurf zur Änderung des ProdSG vor.
Die Änderung des Gesetzes ist erforderlich, um es an die neue EU-Produktsicherheitsverordnung "anzupassen". D.h., es muss um die bisherigen Regelungen zur Umsetzung der abgelösten EG-Produktsicherheitsrichtlinie bereinigt werden. Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung ist unmittelbar geltendes EU-Recht und bedarf damit grundsätzlich keiner Umsetzung. Geregelt werden müssen hier aber national weiterhin die Sprachenfrage sowie Ordnungswidrigkeiten und Strafvorschriften.
Das ProdSG wird nach seiner Änderung weiterhin folgende Rechtsvorschriften der EU in nationales Recht umsetzen:
- Richtlinie 75/324/EWG - Aerosolpackungen
- Richtlinie 2000/14/EG - Outdoor-Lärm
- Richtlinie 2006/42/EG - Maschinenrichtlinie
- Richtlinie 2009/48/EG - Spielzeug
- Richtlinie 2013/53/EU - Sportboote
- Richtlinie 2014/29/EU - einfache Druckbehälter
- Richtlinie 2014/33/EU - Aufzugsrichtlinie
- Richtlinie 2014/34/EU - ATEX-Richtlinie
- Richtlinie 2014/35/EU - Niederspannungsrichtlinie
- Richtlinie 2014/68/EU - Druckgeräterichtlinie
Die EG-Maschinenrichtlinie wird hier noch genannt, da sie bis zum 19. Januar 2027 anzuwenden ist. Die notwendige Änderung des ProdSG hierzu erfolgt über das MaschinenDG, s.o.

22. MBT-Maschinenbautage Köln 2025
Die traditionelle Konferenz rund um die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vom 14. bis 17. Oktober 2025.
Online und vor Ort im Maritim Hotel in Köln

MBT-Seminare
Wir freuen uns auf Sie in unseren MBT-Fachseminaren:
- Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
- EN ISO 13849-1 mit SISTEMA
- EN ISO 13849-1 mit SOFTEMA
- Elektrische Sicherheit nach der EU-Maschinenverordnung
- ...
Lassen Sie sich von ausgewiesenen Experten in die Fachthemen einführen.