Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Neue EU-Binnenmarkt-Strategie

Neue EU-Binnenmarkt-Strategie

Neue EU-Strategie 2025: 
Fit für den EU-Binnenmarkt der Zukunft.

Mit der "Neuen Strategie 2025" will die EU ihren Binnenmarkt durch moderne, einheitliche Produktvorschriften schützen. Ziel ist es, technologische Innovationen zu fördern, Verbraucher besser zu schützen und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen nachhaltig zu sichern. Im Fokus stehen u.a.

  • Digitalisierung
  • Nachhaltigkeit
  • Durchsetzung bestehender Regeln

Erfahren Sie, was die neue EU-Strategie für Hersteller, Inverkehrbringer und Marktüberwachungsbehörden bedeutet und was die beiden von der EU-Kommission vorgeschlagenen EU-Omnibusvorschriften damit zu tun haben:

EU-Binnenmarktstrategie

Zu kurz gesprungen

Bürokratieabbau nur halbherzig.

Die Neue Strategie 2025 der EU-Kommission setzt wichtige Impulse im digitalen Bereich. Aus Anwendersicht bleibt sie jedoch an zentraler Stelle weit hinter den praktischen Erfordernissen zurück.

Kritisch ist die historisch gewachsene Zersplitterung des EU-Vorschriftenrahmens.

Ergebnis:

  • Eine über viele Jahre gewachsene unübersichtlichen Vorschriftenlage
  • Damit verbunden ein erheblicher bürokratischer Aufwand

Diese Zersplitterung wird jedoch seit Jahren nicht angegangen.

Nur ein klarer, kohärenter Rechtsrahmen schafft faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer – und stärkt nachhaltig die Innovationskraft des Binnenmarkts. Da hilft auch die jetzt im Fokus stehende Digitalisierung nicht wirklich.

Siehe hierzu:

Zu kurz gesprungen

Omnibusrichtlinie / Omnibusverordnung

Im Rahmen der Strategie für einen einfachen, nahtlosen und starken Binnenmarkt hat die EU-Kommission zwei Gesetzgebungsvorschläge vorgelegt:  

  • Omnibusrichtlinie
    und
  • Omnibusverordnung

Beide Vorschläge zielen auf eine horizontale Modernisierung bestehender Produktvorschriften ab – insbesondere im Hinblick auf verpflichtende Digitalisierung.

Kernelemente beider Vorschläge sind:

  • Verpflichtung zur digitalen EU-Konformitätserklärung
  • Angabe eines „digitalen Kontakts“ zur behördlichen Kommunikation
  • Elektronische Bereitstellung von Betriebsanleitungen
  • Elektronischer Austausch zwischen Wirtschaftsakteuren und Behörden
  • Anbindung an den digitalen Produktpass

Die Omnibusverordnung passt dabei u.a. die neue EU-Maschinenverordnung an und macht auch hier "digital" zur Pflicht.

Beide Omnibusvorschriften markieren einen wichtigen Schritt in Richtung eines vereinfachten, digital unterstützten Dokumentenaustausches – bringen aber auch Anpassungsaufwand für Hersteller und Behörden mit sich. Vergessen wird, das "digital" nicht immer gleichbedeutend für Vereinfachung steht, insbesondere, wenn man sich in der EU-MVO die damit verbundenen Pflichten ansieht.

Siehe:

Änderung der EU-Maschinenverordnung

Im Rahmen einer Omnibusverordnung schlägt die EU-Kommission Änderungen der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (EU-MVO) vor, um sie an aktuelle Anforderungen im Binnenmarkt anzupassen – insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung.

Zentrale Änderungen im Überblick:

  • Digitale Formate verpflichtend: EU-Erklärungen und technische Dokumentationen müssen künftig in digitaler Form bereitgestellt werden.
  • Zugänglich über QR-Code oder Webadresse: Es genügt die Angabe eines maschinenlesbaren Codes oder Links.
  • Einführung eines „digitalen Kontakts“: Hersteller müssen eine digitale Kontaktmöglichkeit für Behörden angeben.
  • Digitale Kommunikation mit Behörden: Wirtschaftsakteure müssen auf behördliche Anfragen künftig ausschließlich digital reagieren.
  • Einbindung in den digitalen Produktpass: Sofern durch andere EU-Vorschriften vorgeschrieben, sind Konformitätsinformationen künftig direkt im Produktpass zu hinterlegen.
  • Anpassung der Pflichten aller Wirtschaftsakteure: Die Änderungen betreffen Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler.

Diese Änderungen ziehen sich durch zahlreiche Bestimmungen der EU-MVO.

Siehe hierzu ausführlich:

Änderung der EU-Maschinenverordnung

MBT-Leitfaden zur EU-MVO

Was sind die Herstelleranforderungen der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230?

Auf Basis des Rechtstextes für die Herstellerpflichten für Maschinen und dazugehörige Produkte sowie der unvollständigen Maschinen erläutern wir ausführlich die Anforderungen des Herstellers wie z.B.

Informieren Sie sich über die neuen Herstelleranforderungen im MBT-Leitfaden zur EU-MVO:
Link zum MBT-Leitfaden EU-Maschinenverordnung

Neuer Report zur EN ISO 13849

Das IFA hat seinen Report zur EN ISO 13849-1 aktualisiert und beschreibt nun die Anwendung der EN ISO 13849-1:2023.

IFA Report 1/2025

22. MBT-Maschinenbautage Köln 2025

Die traditionelle Konferenz rund um die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vom 14. bis 17. Oktober 2025.

Online und vor Ort im Maritim Hotel in Köln

Mehr erfahren

MBT-Seminare

Wir freuen uns auf Sie in unseren MBT-Fachseminaren:

Lassen Sie sich von ausgewiesenen Experten in die Fachthemen einführen.