Neue EU-Binnenmarkt-Strategie
Neue EU-Binnenmarkt-Strategie
Neue EU-Strategie 2025: 
Fit für den EU-Binnenmarkt der Zukunft.
Mit der "Neuen Strategie 2025" will die EU ihren Binnenmarkt durch moderne, einheitliche Produktvorschriften schützen. Ziel ist es, technologische Innovationen zu fördern, Verbraucher besser zu schützen und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen nachhaltig zu sichern. Im Fokus stehen u.a.
- Digitalisierung
 - Nachhaltigkeit
 - Durchsetzung bestehender Regeln
 
Erfahren Sie, was die neue EU-Strategie für Hersteller, Inverkehrbringer und Marktüberwachungsbehörden bedeutet und was die beiden von der EU-Kommission vorgeschlagenen EU-Omnibusvorschriften damit zu tun haben:
Zu kurz gesprungen
Bürokratieabbau nur halbherzig.
Die Neue Strategie 2025 der EU-Kommission setzt wichtige Impulse im digitalen Bereich. Aus Anwendersicht bleibt sie jedoch an zentraler Stelle weit hinter den praktischen Erfordernissen zurück.
Kritisch ist die historisch gewachsene Zersplitterung des EU-Vorschriftenrahmens.
Ergebnis:
- Eine über viele Jahre gewachsene unübersichtlichen Vorschriftenlage
 - Damit verbunden ein erheblicher bürokratischer Aufwand
 
Diese Zersplitterung wird jedoch seit Jahren nicht angegangen.
Nur ein klarer, kohärenter Rechtsrahmen schafft faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer – und stärkt nachhaltig die Innovationskraft des Binnenmarkts. Da hilft auch die jetzt im Fokus stehende Digitalisierung nicht wirklich.
Siehe hierzu:
Omnibusrichtlinie / Omnibusverordnung
Im Rahmen der Strategie für einen einfachen, nahtlosen und starken Binnenmarkt hat die EU-Kommission zwei Gesetzgebungsvorschläge vorgelegt:
- Omnibusrichtlinie
und - Omnibusverordnung
 
Beide Vorschläge zielen auf eine horizontale Modernisierung bestehender Produktvorschriften ab – insbesondere im Hinblick auf verpflichtende Digitalisierung.
Kernelemente beider Vorschläge sind:
- Verpflichtung zur digitalen EU-Konformitätserklärung
 - Angabe eines „digitalen Kontakts“ zur behördlichen Kommunikation
 - Elektronische Bereitstellung von Betriebsanleitungen
 - Elektronischer Austausch zwischen Wirtschaftsakteuren und Behörden
 - Anbindung an den digitalen Produktpass
 
Die Omnibusverordnung passt dabei u.a. die neue EU-Maschinenverordnung an und macht auch hier "digital" zur Pflicht.
Beide Omnibusvorschriften markieren einen wichtigen Schritt in Richtung eines vereinfachten, digital unterstützten Dokumentenaustausches – bringen aber auch Anpassungsaufwand für Hersteller und Behörden mit sich. Vergessen wird, das "digital" nicht immer gleichbedeutend für Vereinfachung steht, insbesondere, wenn man sich in der EU-MVO die damit verbundenen Pflichten ansieht.
Siehe:
Änderung der EU-Maschinenverordnung
Im Rahmen einer Omnibusverordnung schlägt die EU-Kommission Änderungen der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (EU-MVO) vor, um sie an aktuelle Anforderungen im Binnenmarkt anzupassen – insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung.
Zentrale Änderungen im Überblick:
- Digitale Formate verpflichtend: EU-Erklärungen und technische Dokumentationen müssen künftig in digitaler Form bereitgestellt werden.
 - Zugänglich über QR-Code oder Webadresse: Es genügt die Angabe eines maschinenlesbaren Codes oder Links.
 - Einführung eines „digitalen Kontakts“: Hersteller müssen eine digitale Kontaktmöglichkeit für Behörden angeben.
 - Digitale Kommunikation mit Behörden: Wirtschaftsakteure müssen auf behördliche Anfragen künftig ausschließlich digital reagieren.
 - Einbindung in den digitalen Produktpass: Sofern durch andere EU-Vorschriften vorgeschrieben, sind Konformitätsinformationen künftig direkt im Produktpass zu hinterlegen.
 - Anpassung der Pflichten aller Wirtschaftsakteure: Die Änderungen betreffen Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler.
 
Diese Änderungen ziehen sich durch zahlreiche Bestimmungen der EU-MVO.
Siehe hierzu ausführlich:
MBT-Leitfaden zur EU-MVO
Was sind die Herstelleranforderungen der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230?
Auf Basis des Rechtstextes für die Herstellerpflichten für Maschinen und dazugehörige Produkte sowie der unvollständigen Maschinen erläutern wir ausführlich die Anforderungen des Herstellers wie z.B.
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
 - Konformitätsbewertung
 - Technische Unterlagen
 - Typenschild
 - Betriebsanleitung und Montageanleitung
 - CE-Kennzeichnung
 - Aftersales
 
Informieren Sie sich über die neuen Herstelleranforderungen im MBT-Leitfaden zur EU-MVO:
Link zum MBT-Leitfaden EU-Maschinenverordnung
Neuer Report zur EN ISO 13849
Das IFA hat seinen Report zur EN ISO 13849-1 aktualisiert und beschreibt nun die Anwendung der EN ISO 13849-1:2023.
22. MBT-Maschinenbautage Köln 2025
Die traditionelle Konferenz rund um die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vom 14. bis 17. Oktober 2025.
Online und vor Ort im Maritim Hotel in Köln
MBT-Seminare
Wir freuen uns auf Sie in unseren MBT-Fachseminaren:
- Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
 - EN ISO 13849-1 mit SISTEMA
 - EN ISO 13849-1 mit SOFTEMA
 - Elektrische Sicherheit nach der EU-Maschinenverordnung
 - ...
 
Lassen Sie sich von ausgewiesenen Experten in die Fachthemen einführen.