Die 10 aktuellsten Einträge aus Maschinenrichtlinie

Auf dieser Seite finden Sie die letzten 10 Einträge, die ich im Bereich Maschinenrichtlinie eingestellt habe.

EuGH: Zusätzliche nationale Anforderungen an Druckgeräte wegen Brandschutz

EuGH -Rechtssache C-653/21- vom 23. März 2023
Vorläufige Fassung

Das Conseil d’État (Staatsrat, Frankreich) hatte mit Datum vom 16. Juli 2021 ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV beim EuGH eingereicht.

Die „Vorlage zur Vorabentscheidung betrifft die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie),


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AG München: Schadenersatzanspruch wegen Produkthaftung - Beweislast beim Geschädigten

Amtsgericht München, Urteil, AZ 113 C 2145/21 vom 22.10.2021

In einer Pressemitteilung vom 5.8.2022 teilt das AG München mit:

"Rollrasen

zum Schadenersatzanspruch wegen Produkthaftung bei braunen Flecken nach dem Düngen des Rasens


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ArbG Aachen: Geheimhaltungsvereinbarung als Catch-all-Klausel ist unzulässig

Arbeitsgericht Aachen, Urteil, AZ 8 Ca 1229/20 vom 13.02.2021

In einem Urteil zum Schutz des Geschäftsgeheimnisses hat das ArbG Aachen gegen das klagende Unternehmen entschieden. Die Klägerin hatte gegen einen ehemaligen Mitarbeiter geklagt, dass dieser entgegen einer Geheimhaltungsvereinbarung Geschäftsgeheimnisse an Dritte weitergegeben habe. Der Beklagte hatte dem widersprochen, insbesondere mit dem Argument, dass es Dritten möglich war durch Reverse Engineering die notwendigen Kenntnisse über das Produkt zu erlangen und es insofern einem Now-How transfer durch ihn gar nicht bedurfte.
Leitsätze zu dem Urteil:

  1. Gibt es zumindest potenziell gleichwertige Konkurrenzprodukte am Markt und trägt der Prozessgegner plausibel vor, dass Konkurrenten sich das zur Produktion dieser Produkte erforderliche Wissen mittels erlaubten Reverse Engineerings verschafft haben können, muss derjenige, der den Schutz des Geschäftsgeheimnisgesetzes in Anspruch nehmen möchte, im Einzelnen darlegen und ggf. beweisen, dass seinen Produkten am Markt nicht bekanntes Wissen zu Grunde liegt. Dazu bedarf es eines konkreten, insbesondere der Beweiserhebung durch ein Sachverständigengutachten zugänglichen Sachvortrags. Darzulegen und ggf. unter Beweis zu stellen sind dabei insbesondere unterschiedliche Eigenschaften der Produkte, weil nur durch einen Produktvergleich nach objektiven Kriterien etwaige Rückschlüsse auf einen Wissensvorsprung gegenüber Konkurrenten gezogen werden können.

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OLG Rostock: Voraussetzungen für einen Konstruktionsfehler

OLG Rostock, Urteil vom 16.12.2021 - 5 U 21/18

Sachverhalt:
Eine Versicherung hatte gegen den Hersteller eines Ackerschleppers auf Schadensersatz geklagt. Dieser war incl. einer angehängten Ballenpresse während des Arbeitseinsatzes in Brand geraten. Die Versicherung, die den Brand des Ackerschleppers und der Ballenpresse entschädigt hatte (Aufwendungen betragen 141442,41 €), sah die Brandursache in einem Konstruktionsfehler und in Instruktionsmängeln


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EuGH: Begriff Hersteller

EuGH Rechtssache C-264/21 vom 7. Juli 2022

Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 85/374/EWG – Haftung für fehlerhafte Produkte – Art. 3 Abs. 1 – Begriff ‚Hersteller‘ – Jede Person, die sich als Hersteller ausgibt, indem sie ihren Namen, ihr Warenzeichen oder ein anderes Erkennungszeichen auf dem Produkt anbringt, oder dies zugelassen hat“

Sachverhalt:
Die finnische Versicherung Fennia ersetzte einem Verbraucher den durch einen Brand entstandenen Schaden in Höhe von 58879,10 Euro aus der Wohngebäudeversicherung. Am Vortag des Brandes hatte der Verbraucher von einem Händler eine Kaffeemaschine der Marke Philips Saeco Xsmall HD 8743/11 gekauft. In dem von der Feuerwehr erstellten Unfallbericht wurde die Ansicht vertreten, dass diese Kaffeemaschine den Brand verursacht habe.

Diese Kaffeemaschine wurde in Rumänien von der Saeco International Group SpA, einer Tochtergesellschaft von Koninklijke Philips, hergestellt. Auf der Kaffeemaschine und ihrer Verpackung waren die Zeichen Philips und Saeco angebracht, bei denen es sich um für Koninklijke Philips eingetragene Marken handelt. Außerdem war die Kaffeemaschine mit der CE-Kennzeichnung mit dem Zeichen Saeco, einer Adresse in Italien und dem Aufdruck „Made in Romania“ versehen. Koninklijke Philips hat in Finnland eine Tochtergesellschaft, die Philips Oy, die dort mit der Marke Philips versehene Haushaltsgeräte, u. a. die in Rede stehende Kaffeemaschine, vertreibt.


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RA Klaus Dannecker

RA Klaus Dannecker
RA Klaus Dannecker
  • Schwerpunkte:
    • Produkthaftung
    • Produktsicherheit
    • Anlagenverträge
    • Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie / CE-Kennzeichnung
    • AGB

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Übergangsfristen

Die ursprüngliche Maschinenrichtlinie (89/392/EWG) wurde 1989 vom europäischen Rat verabschiedet. Sie trat am 1.1.1993 mit einer zweijährigen Übergangsfrist in Kraft. Die Maschinenrichtlinie war damit ab dem 1.1.1995 verbindlich anzuwenden. Mit ihren verschiedenen Änderungsrichtlinien ist sie Inhalt der "kodifizierten Fassung" der Maschinenrichtlinie (98/37/EG), die am 29.12.2009 außer Kraft tritt.

Für Sicherheitsbauteile, die zum 1.1.1995 mit einer zweijährigen Übergangsfrist in die Maschinenrichtlinie aufgenommen wurden, war die Richtlinie ab dem 1.1.1997 verbindlich anzuwenden.

Diese seit langem abgelaufenen Übergangsfristen spielen heute nur noch eine Rolle, wenn es um die Beurteilung der Richtlinienkonformität älterer Maschinen geht.

Die historische Entwicklung finden Sie hier


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VG Freiburg: Totschlagtierfallen unterliegen der Maschinenrichtlinie

VG Freiburg (Breisgau) 9. Kammer vom 14.12.2021 - Az.: 9 K 3417/20

Leitsatz des Urteils:

  1. Totschlagtierfallen unterfallen dem Anwendungsbereich der 9. ProdSV i.V.m. den Vorgaben der Maschinen-RL.(Rn.26)

  2. Nationale bzw. europäische Anforderungen, die insbesondere an die Produktsicherheit von Maschinen zu stellen sind, werden nicht durch das Übereinkommen über internationale humane Fangnormen verdrängt.(Rn.27)

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Dipl.-Ing. (FH) Urich Kessels

Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Kessels
Ulrich Kessels
  • Geschäftsführer Ingenieurbüro CExpert
  • www.cexpert.de
  • Berater im Bereich CE-Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen
  • Leiter des Original-Ausbildungsgangs „CE-Koordinator“
  • Lehrbeauftragter an der FH-Köln

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EuG: Keine kostenlosen Normen

EuG - Rechtssache T-185/19 vom 14. Juli 2021

Zwei gemeinnützige Organisationen:

  • Public.Resource.Org, Inc.
  • Right to Know CLG

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