Die 10 aktuellsten Einträge aus Gebrauchtmaschinen

Auf dieser Seite finden Sie die letzten 10 Einträge, die ich im Bereich Gebrauchtmaschinen eingestellt habe.

Erhebliche Veränderung nach EU-BlueGuide 2022

Eine europäische Interpretation zu "Unter die Richtlinien fallende Produkte" findet sich in Nr. 2.1 des Binnenmarktleitfadens, bekannt als "BlueGuide" wegen seines blauen Einbands.

Anmerkung:
Der BlueGuide liegt inzwischen in der Version vom 29.6.2022, ABL-EU C 247/1 vor:

"2.1 Geltungsbereich


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Gebrauchtmaschinenhandel im EWR

Das Bereitstellen auf dem Markt von Gebrauchtmaschinen wird von der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) grundsätzlich nicht erfasst. Gebrauchtmaschinen sind damit in der Regel auch nicht Gegenstand der CE-Kennzeichnung.

Die MRL regeln das Inverkehrbringen von Produkten im europäischen Wirtschaftsraum (EWR), d.h., die "erstmalige Bereitstellung eines Produktes in der Gemeinschaft". Hier geht es deshalb in der Regel um neue Produkte. Wie neue Produkte werden aber auch gebrauchte Produkte behandelt, die in den EWR importiert und damit inverkehrgebracht werden. Dies gilt auch für Gebrauchtmaschinen die "bedeutend verändert" wurden. Diese Gebrauchtmaschinen müssen auch mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden.


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Beeinflussung von Sicherheitseigenschaften

Nach § 2 Nr. 14 Produktsicherheitsgesetz -ProdSG- ist Hersteller eines Verbraucherproduktes, wer

"b) ... die Sicherheitseigenschaften eines Verbraucherprodukts beeinflusst und dieses anschließend auf dem Markt bereitstellt,"

Hier kommt es also nur darauf an, dass ein Wirtschaftsakteur die "Sicherheitseigenschaften eines Verbraucherprodukts beeinflusst"


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Gebrauchtmaschinen für private Nutzung

Der Handel mit Gebrauchtmaschinen für die private Nutzung wird komplett vom EG-Recht erfasst. Die Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG versteht nämlich unter einem von dieser Richtlinie erfassten Produkt:

"Artikel 2

a) „Produkt“ jedes Produkt, das — auch im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung — für Verbraucher bestimmt ist oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen von Verbrauchern benutzt werden könnte, selbst wenn es nicht für diese bestimmt ist, und entgeltlich oder unentgeltlich im Rahmen einer Geschäftstätigkeit geliefert oder zur Verfügung gestellt wird, unabhängig davon, ob es neu, gebraucht oder wiederaufgearbeitet ist.


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Wesentliche Veränderung von Maschinen und Anlagen in 2015 neu interpretiert

Wesentliche Veränderung "präzisiert"

Wesentliche Veränderung "präzisiert"

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Vergleich TRBS 1111 zu EN ISO 12100

111112100
Informationen beschaffenFestlegung der Grenzen der Maschine
Gefährdungen ermittelnIdentifizierung der Gefährdungen
Gefährdungen bewertenRisikoeinschätzung
Risikobewertung
Maßnahmen festlegenRisikominderung

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BetrSichV

§ 4 Grundpflichten des Arbeitgebers

  • (2) […] Technische Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen, diese haben wiederum Vorrang vor personenbezogenen Schutzmaßnahmen. […]

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BetrSichV (gekürzt dargestellt)

§ 4 Grundpflichten des Arbeitgebers

  1. Stand der Technik beachten
  2. TOP: Technische Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor o

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Deutsche Anforderungen an die Organisation der Gefährdungsbeurteilung

Die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung richtig zu organisieren liegt beim Arbeitgeber.

Es muss nach §3(3) BetrsichV sicherstellen, dass in seinem Unternehmen entweder die notwendige Fachkunde vorhanden ist, oder er muss sich diese einkaufen.

Nach §4(6) BetrSichV muss der Arbeitgeber die notwendigen

  • personellen,
  • finanziellen

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BetrSichV

§ 3 Gefährdungsbeurteilung

  • (3) […] Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen.

§ 4 Grundpflichten des Arbeitgebers


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