Veröffentlichungen zur Maschinenrichtlinie
Das Thema Anwendung der Maschinen-Richtlinie wirft seit Jahren immer neue Fragen auf. Viele Fragen haben wir bereits in diversen Seminaren vor Ort, bei der Industrie, bei verschiedenen Verbänden, bei der Gewerbeaufsicht, ... und natürlich auf den Maschinenbautagen Köln beantwortet.
In den Unterordnern dieser Seite finden sie Beschreibungen zu Büchern, an denen unserer Autor beteiligt war.
Nachfolgend eine Übersicht der Veröffentlichungen und der Vortragsveranstaltungen, von denen Skripte erhältlich sind. Einige dieser Veröffentlichungen können Sie im Volltext als pdf-Datei hier herunterladen. Aktuelle Veröffentlichungen zum Download finden Sie auch hier:
Titel | Inhalt | Zeitschrift / Verlag / Veranstalter |
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RA C. Laschet Dr.-Ing. B. Ostermann H.-J. Ostermann | Gebrauchtmaschinenhandel nach der neuen EU -Maschinen-VO | www.maschinenrichtlinie.de |
Dr.-Ing. B. Ostermann | Gegenüberstellung Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 / Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Analyse der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 vom 29.06.2023 | www.maschinenrichtlinie.de |
Prof. Dr. Hans-Jürgen Müggenborg, H.-J. Ostermann CE-Kennzeichnungspflicht von Anlagen? | BImSch-Anlagen im Spiegel des EU-Produktrechts | www.maschinenrichtlinie.de |
Prof. Dr. Hans-Jürgen Müggenborg, H.-J. Ostermann CE-Kennzeichnungspflicht von Anlagen? | BImSch-Anlagen im Spiegel des EU-Produktrechts | InTeR |
H.-J. Ostermann | Kritische Stellungnahme zum Beschluss (EU) 2021/534 der Kommission vom 4. März 2021 | www.maschinenrichtlinie.de |
H.-J. Ostermann Aufzüge mit verkürztem Schachtkopf | Kritische Stellungnahme zum Beschluss (EU) 2021/534 der Kommission vom 4. März 2021 | InTeR |
H.-J. Ostermann | Die Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- wurde im Mai 2021 in in Bezug auf bestimmte überwachungsbedürftigen Anlagen (Druckbehälteranlagen) geändert. Diese Änderungen wurden in die bestehende Broschüre eingearbeitet. | www.maschinenrichtlinie.de |
H.-J. Ostermann | Was bedeutet der Zusammenbau von Maschinen und PED-Baugruppen zu einem verwendungsfertigen Gesamtprodukt hinsichtlich der produktrechtlichen Anforderungen? | www.maschinenrichtlinie.de |
H.-J. Ostermann | Bestimmte Prüfungen nach der BetrSichV scheinen sich auf den ersten Blick mit den Bestimmungen des EU-Binnenmarktrechts zu „beißen“. Hier werden scheinbar „Doppelprüfungen“ verlangt. Die Rechtslage ist allerdings eindeutig. Doppelprüfungen zum Binnenmarktrecht werden durch die BetrSichV nicht gefordert. | www.maschinenrichtlinie.de |
H.-J. Ostermann Maschinen und Anlagen ohne CE im rechtswidrigen betrieblichen Einsatz aktualisierte Fassung | In Gewerbe‐ wie auch Industriebetrieben werden anscheinend immer noch Maschinen, als Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt, die nach dem 31.12.1994 ʺin Verkehr gebrachtʺ bzw. als Eigenherstellung ʺin Betrieb genommen ʺ wurden, ohne dass diese - zumindest formal ‐ den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) genügen. Was ist hier zu tun? | www.maschinenrichtlinie.de |
H.-J. Ostermann | Das Verhältnis der sogenannten "verfahrenstechnischen Anlagen" der Chemie und Kraftwerkindustrie zur Maschinenrichtlinie steht von Anbeginn der EU-Vorschrift in der Diskussion. In diesem Fachaufsatz werden diverse Argumenten im Rahmen eines Faktenchecks auf ihre Stichhaltigkeit hin untersucht. | www.maschinenrichtlinie.de |
H.-J. Ostermann | Pumpenhersteller sehen sich - wollen sie ihre Pumpen / Pumpenaggregate verkaufen - häufig „gezwungen“, diese mit CE zu versehen, auch wenn es sich eindeutig um unvollständige Maschinen handelt. Ohne CE winken manche Kunden ab. Sie kaufen dann beim Wettbewerb, der wunschgemäß ein „CE“ draufhat. | www.maschinenrichtlinie.de |
H.-J. Ostermann Maschinen und Anlagen ohne CE im rechtswidrigen betrieblichen Einsatz | In Gewerbe‐ wie auch Industriebetrieben werden anscheinend immer noch Maschinen, als Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt, die nach dem 31.12.1994 ʺin Verkehr gebrachtʺ bzw. als Eigenherstellung ʺin Betrieb genommen ʺ wurden, ohne dass diese - zumindest formal ‐ den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) genügen. Was ist hier zu tun? | www.maschinenrichtlinie.de |
H.-J. Ostermann Sicherheitsbauteile: Maschinenrichtlinie versus EN ISO 13849-1 | Die Hersteller vom Steuerungsbauteilen für Maschinen stehen häufig vor der Frage: „Sind meine Bauteile Sicherheitsbauteile nach der MRL?“. Eine Frage, die gerne und schnell mit „Nein“ beantwortet wird. Nur ist das immer richtig? | www.maschinenrichtlinie.de |
H.-J. Ostermann | Der Käufer von Maschinen und Anlagen kann nicht voraussetzen, dass ein CE-Zeichen automatisch die geforderte Sicherheit garantiert. Hier ist er selbst gefragt, sich von der Sicherheit seiner neuen Maschine und Anlage zu überzeugen. Auch die BetrSichV ist so auszulegen. | www.maschinenrichtlinie.de |
H.-J. Ostermann Spannvorrichtungen im Fokus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG | Spannvorrichtungen werden separat am Markt gehandelt. Wie so häufig gibt es auch in diesem Bereich Stimmen mit dem Ziel: "Raus aus der Maschinenrichtlinie". Ist das so richtig? Wäre eine solche Sichtweise des "Mexit" das überhaupt zielführend? Der Fachaufsatz erläutert die rechtliche Situation des Inverkehrbringens der Spannvorrichtungen im EU-Binnenmarkt. | www.maschinenrichtlinie.de |
H.-J. Ostermann, D. Moritz
Der ganzheitliche Ansatz des Binnenmarktes (Neufassung des Artikels aus 2009) | "CE" steht für "alle Richtlinien eingehalten" und nicht für "eine ausgewählte Richtlinie eingehalten, die nach der 'Hauptgefahr' bestimmt wird". Dies wird am Beispiel eines in der Chemieindustrie verwendeten Rührbehälters deutlich gemacht. | www.maschinenrichtlinie.de |
H.-J. Ostermann | Gebrauchte Maschinen sind gefragt und werden deshalb am Markt gehandelt. Das gilt auch für gebrauchte unvollständige Maschinen. Nur, wie sicher müssen gebrauchte unvollständige Maschine sein? | www.maschinenrichtlinie.de |
H.-J. Ostermann | Die Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- wurde im November 2016 in großen Teilen in Bezug auf die Regelungen zu den überwachungsbedürftigen Anlagen geändert. Die Broschüre enthält den aktuellen konsolidierten Rechtstext mit den Begründungen des Gesetzgebers. Ein verlinktes Inhaltsverzeichnis hilft beim navigieren im Text. | www.maschinenrichtlinie.de |
H.-J. Ostermann | Agieren Anstalten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, kommunale Betriebe oder auch gemeinnützige Vereine "Im Rahmen einer Geschäftstätigkeit"? | www.maschinenrichtlinie.de |
H.-J. Ostermann | In den Diskussionen über die Anwendung des Binnenmarktrechts stehen sich regelmäßig die unterschiedlichen Interessenvertreter gegenüber, die ihren eigenen Vorteil durch die vermeintlichen Lücken durchsetzen wollen. | InTeR 2016, Heft 3 |
H.-J. Ostermann Unvollständige Maschinen | Früher "Teilmaschinen" heute "unvollständige Maschinen", immer geht es um dasselbe: Der freie Warenverkehr im EWR mit noch nicht fertigen Maschinen auf Basis einheitlicher Binnenmarktregelungen. | www.maschinenrichtlinie.de |
H.-J. Ostermann Schnittstelle Maschinen-/Baurecht am Beispiel einer beweglichen Passagierbrücke | Die Diskussion über die Anwendung des Binnenmarktrechts für Maschinen an der Schnittstelle zum nationalen Baurecht flammt heute vermehrt auf. Immer wieder werden vom Maschinenhersteller nationale baurechtliche Anforderungen abverlangt, die über das EU-Maschinenrecht hinausgehen. | August 2015 |
H.-J. Ostermann | Das Thema "Armaturen" bewegt seit Anbeginn der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) die Armaturenhersteller und die Hersteller und Betreiber fluidtechnischer Anlagen. Der Artikel stellt die Situation der (kraftbetätigten) Armaturen im Anwendungsbereich der MRL dar. | Januar 2013 |
H.-J. Ostermann, Dr. Michael Schaefer, Björn Ostermann | Am 24. August 2012 wurde Die Autoren setzten sich kritisch mit diesem Thema auseinander und stellen fest, dass die Rückkehr zur abgelaufenen Norm nur scheinbar ist. | MBT Informationen September 2012 |
H.-J. Ostermann Bestandsschutz von Maschinen und Anlagen Einmals sicher, immer sicher? | Maschinen und Anlagen, die als Arbeitsmittel im Betrieb eingesetzt werden, müssen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bei der erstmaligen Bereitstellung an Beschäftigte bestimmten Sicherheitsanforderungen entsprechen. Nur ist „einmal sicher immer sicher“? Was ist, wenn der Stand der Technik für solche Maschinen oder Anlagen sich weiter entwickelt? | MBT Informationen |
H.-J. Ostermann Wesentliche Veränderung von Maschinen und Anlagen Wenn aus "alt" "neu" wird | Maschinen und Anlagen werden nach ihrem Inverkehrbringen / ihrer Inbetriebnahme geändert. Unter bestimmten Voraussetzungen – ihrer wesentlichen Veränderung – wechseln sie dabei rechtlich gesehen die Seiten: Von der Betriebssicherheitsverordnung in das Produktsicherheitsgesetz. Dabei wird aus öffentlich rechtlicher Sicht aus "alt" "neu". | MBT Informationen |
H.-J. Ostermann, D. Moritz, J. Geiß Sichere Gebrauchtmaschinen auf dem Markt bereitstellen Der Handel mit Gebrauchtmaschinen im Rahmen des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG - | Gebrauchtmaschinen wurden und werden am Markt gehandelt, verleast, verliehen oder auch verschenkt. | MBT Informationen |
H.-J. Ostermann | Text des Produktsicherheitsgesetzes mit amtlicher Begründung übersichtlich zusammengestellt. Zum einfacheren Arbeiten mit dem Text ist dem Gesetz und der Begründung ein "nichtamtliches" eigenes Inhaltsverzeichnis vorangestellt, das mit den einzelnen Paragraphen / Begründungen verlinkt ist. | MBT Informationen |
Klaus Dannecker, H.-J. Ostermann Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: Was Verkäufer und Einkäufer beim Maschinen und Anlagenhandel beachten müssen. | Die neue Maschinenrichtlinie gibt viele Regelungen vor, enthält aber immer noch Interpretationsspielräume und Regelungslücken. Dies muss im Beschaffungsvorgang von den Vertragsparteien beachtet werden, wollen diese Rechtssicherheit im Umgang mit der Maschinenrichtlinie gewinnen und Ärger, Zeit und Kosten sparen. | Technische Sicherheit März 2011 Springer-VDI-Verlag, Düsseldorf |
H.-J. Ostermann Wesentliche Veränderung von Maschinen Der Übergang von Alt zu Neu | Wann ist eine Veränderung von Maschinen wesentlich, so dass von einer neuen Maschine auszugehen ist? | VDBUM Verband der Baumaschinen-Ingenieure und -Meister e.V., Stuhr |
H.-J. Ostermann Gelten Formen als auswechselbare Ausrüstungen oder Werkzeuge? | Wenn ich meinen Hund Katze nenne, muss ich trotzdem Hundesteuer bezahlen oder nicht alles, was "Werkzeug" genannt wird, ist ein "Werkzeug" im Sinne der Maschinenrichtlinie. | VDFW im Dialog Magazin des Verbandes Deutscher Werkzeug- und Formenbauer e.V. |
H.-J. Ostermann Binnenmarkt ja, Binnenmarktregelungen nein? | Ist der Weg richtig, möglichst viele Produkte aus dem Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie "heraus zu interpretieren"? | Technische Überwachung November/Dezember 2010 Springer-VDI-Verlag, Düsseldorf |
H.-J. Ostermann, D. Moritz
Der ganzheitliche Ansatz des Binnenmarktes | "CE" steht für "alle Richtlinien eingehalten" und nicht für "eine ausgewählte Richtlinie eingehalten, die nach der 'Hauptgefahr' bestimmt wird". Dies wird am Beispiel eines in der Chemieindustrie verwendeten Rührbehälters deutlich gemacht. | Technische Überwachung Juli/August 2009 Springer/VDI Verlag, Düsseldorf |
H.-J. Ostermann, Ulrich Kessels Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: weniger Bürokratie - mehr Rechtssicherheit? | Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird hinsichtlich ihrer Inhalte und Neuerungen aber auch hinsichtlich der Pflichten und Verantwortung für die Marktteilnehmer ausführlich vorgestellt. | die BG Juli/August 2009, Seite 330 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co, Berlin |
H.-J. Ostermann CE-Coordinator - What role does the CE Coordinator play in the manufacturing company? | "CE" compliance is a corporate task often taken lightly by those responsible. | MBT Informationen |
H.-J. Ostermann CE-Koordinator | "CE": Eine Aufgabe im Unternehmen, die von den Verantwortlichen oft auf die leichte Schulter genommen wird. | MBT Informationen |
H.-J. Ostermann, J. Geiss, D. Moritz Import von Maschinen in den europäischen Wirtschaftsraum - Pflichten des Maschinenimporteurs | Der Importeur sieht sich als Händler, ist aber rechtlich gesehen häufig in der Rolle des Herstellers | Technische Überwachung |
H.-J. Ostermann Import von Maschinen in den EWR - Pflichten des Maschinenimporteurs | Was ist, wenn der Hersteller seinen Pflichten nicht nachgekommen ist? | CE-Newsletter |
H.-J. Ostermann Import von Maschinen in den europäischen Wirtschaftsraum | Der Importeur sieht sich als Händler, ist aber rechtlich gesehen häufig in der Rolle des Herstellers | MBT Informationen |
H.-J. Ostermann / D. von Locquenghien Wegweiser Maschinensicherheit Produkt- und Betriebsvorschriften | Kommentar als Loseblattwerk zum Thema Maschinenrichtlinie (Binnenmarkt Maschinen) und zur Betriebssicherheitsverordnung | Bundesanzeiger Verlag Köln Stand 38. Ergänzungslieferung Juni 2008 Anmerkung: |
H.-J. Ostermann Neue Abgrenzung der Maschinenrichtlinie zur Niederspannungsrichtlinie | Interpretation der Ausnahmeregelung in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe k der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG | CE-Newslettwer |
H.-J. Ostermann Abgrenzung Maschinenrichtlinie 2006/42/EG / Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG | Interpretation der Ausnahmeregelung in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe k der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG | MBT Informationen |
H.-J. Ostermann / D. Moritz / J. Geiss Normen als Vertragsgrundlage im Binnenmarkthandel | Bei der Vereinbarung von Normen in Verträgen muss sorgfältig vorgegangen werden. Bedacht werden muss, dass die Anwendung von Normen freiwillig erfolgt. | Technische Überwachung |
H.-J. Ostermann Unvollständige Maschinen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG | Definition / Interpretation / Anforderungen an das Inverkehrbringen | MBT Informationen |
H.-J. Ostermann Wesentliche Veränderung von Maschinen nach Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) | Wann ist eine Veränderung von Maschinen wesentlich, so dass von einer neuen Maschine auszugehen ist? | MBT Informationen |
Klindt / Kraus / von Locquenghien / Ostermann Die neue Maschinenrichtlinie 2006 | Die Neue Maschinenrichtlinie wird praxisnah vorgestellt. Viele Schaubilder unterstützen den Text. | |
H.-J. Ostermann / D. von Locquenghien Gebraucht? Aber mit Sicherheit! Handel mit gebrauchten Maschinen | Der Handel mit Gebrauchtmaschinen nimmt an Bedeutung im Binnenmarkt immer mehr zu. Welche rechtlichen Anforderungen stellt das öffentliche Recht an den Gebrauchtmaschinenhandel? | Die BG |
D. von Locquenghien / H.-J. Ostermann / T. Klindt Betriebssicherheitsverordnung | Erläuterungen zur Verordnung auch mit graphischen Darstellungen, Rechtstext und Begründung der Bundesregierung | Bundesanzeiger Verlag, Köln 2. aktualisierte und erweiterte Ausgabe 2005 |
H.-J. Ostermann Konformitaetsvermutung bedeutet nicht Konformitaetssicherheit
| Die Verantwortung des Herstellers bei Anwendung geänderter Normen. | VDI Newsletter 6/2005 Springer VDI Verlag, Düsseldorf
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H.-J. Ostermann / T. Klindt / D. von Locquenghien | Der Binnenmarkt verlangt neue Unternehmensstrukturen im Maschinen- und Anlagenbau. Ohne Resonsibility Management gehen Hersteller im Maschinen- und Anlagenbau ein hohes Risiko ein und verursachen hohe Kosten. | TÜ Heft 10/2004 Springer VDI Verlag, Düsseldorf |
H.-J. Ostermann / T. Klindt / D. von Locquenghien "CE-Beauftragter" | Ohne Resonsibility Management gehen die Hersteller im Maschinen- und Anlagenbau ein hohes Risiko ein. Kosten können bei integriertem CE-Management deutlich gesenkt werden. | VDI Nachrichten, Düsseldorf Ausgabe 39/2004
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D. von Locquenghien / H.-J. Ostermann / T. Klindt Betriebssicherheitsverordnung Band 2 | Detaillierte Erläuterungen zu den einzelnen Regelungsbereichen der Verordnung für die Praxis mit vielen graphischen Darstellungen | Bundesanzeiger Verlag, Köln Ausgabe 2004 |
D. von Locquenghien / T. Klindt / H.-J. Ostermann Geräte- und Produktsicherheitsgesetz | Erläuterungen zum Gesetz auch mit graphischen Darstellungen, Rechtstext, Begründung der Bundesregierung und Text der Produktsicherheitsrichtlinie | Bundesanzeiger Verlag, Köln Ausgabe 2004 |
H.-J. Ostermann CE-Kennzeichnung für den Anlagen- und Maschinenbetreiber im Rahmen der neuen Betriebssicherheitsverordnung | Auch der Betreiber muss sich mit den Binnenmarktvorschriften beschäftigen. Blindes Vertrauen in die CE-Kennzeichnung ist nicht zielführend. | TÜ Heft 7/8/2003 Springer VDI Verlag, Düsseldorf
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D. von Locquenghien / H.-J. Ostermann / T. Klindt Betriebssicherheitsverordnung | Erläuterungen zur Verordnung auch mit graphischen Darstellungen, Rechtstext und Begründung der Bundesregierung | Bundesanzeiger Verlag, Köln Ausgabe 2002 |
H.-J. Ostermann / D. von Locquenghien / T. Klindt Die neue Betriebssicherheitsverordnung | Wann führt eine Veränderung einer überwachungsbedürftigen Anlage zu einer "Wesentlichen Veränderung"? | TÜ Heft 10/2002 Springer VDI Verlag, Düsseldorf
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H.-J. Ostermann / D. von Locquenghien Wesentliche Veränderung von Maschinen | Das Bund/Länder Interpretationspapier zur Wesentlichen Veränderung für die Praxis aufgearbeitet | Sicher ist Sicher Heft 5/2002 K.L.U.G.E. Verlag, Berlin |
H.-J. Ostermann Einführung in den Binnenmarkt | Der Binnenmarkt für Maschinen | Sicher ist Sicher Heft 3/2002 K.L.U.G.E. Verlag, Berlin |
H.-J. Ostermann / Th. Klindt Der Umbau von Maschinen und Maschinenanlagen im Spiegel des Gerätesicherheitsrechts | Die Situation des Umbaus von Maschinen und Maschinenanlagen aus rechtlicher Sicht. | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Frankfurt Heft 5/2001
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H.-J. Ostermann Umbau von Maschinenanlagen | Wer ist für den Umbau verantwortlich? | CE-Info
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H.-J. Ostermann
Wesentliche Veränderungen Interpretationspapier | Wann ist bei einem Umbau einer Maschine von einer wesentlichen Veränderung im Sinne des Gerätesicherheitsgesetzes auszugehen? | CE-Info
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H.-J. Ostermann Ein Teil vom Ganzen: Sicherheit auch für die Teilmaschine | Anwendung der Maschinen-Richtlinie auf sog. "Teilmaschinen" (Artikel 4(2) Maschinen-Richtlinie). Welche Verantwortung trägt der Hersteller? Welche Pflichten hat der Fertigsteller der funktionsfähigen Maschine/-nanlage? Handlungsanleitung für die Praxis. | Die BG Heft 2/2001 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co, Berlin, Bielefeld, München |
H.-J. Ostermann Teilmaschinen Ein Teil vom Ganzen? | Anwendung der Maschinen-Richtlinie auf sog. "Teilmaschinen" (Artikel 4(2) Maschinen-Richtlinie). Welche Verantwortung trägt der Hersteller? Welche Pflichten hat der Fertigsteller der funktionsfähigen Maschine/-nanlage? Handlungsanleitung für die Praxis. | 10. Vortragsveranstaltung "Elektrotechnik" |
H.-J. Ostermann Gebrauchtmaschinen im Binnenmarkt Alt für neu? | Handel, Verwendung und Umbau gebrauchter Maschinen. Welche Rechtsvorschriften sind im Einzelfall anzuwenden? Möglichkeiten der Marktaufsicht? | Fachtagung EU-Marktüberwachung |
H.-J. Ostermann Teilmaschinen Ein Teil vom Ganzen? | Anwendung der Maschinen-Richtlinie auf sog. "Teilmaschinen" (Artikel 4(2) Maschinen-Richtlinie). Umsetzung in das nationale Recht. Welche Verantwortung trägt der Hersteller? Welche Pflichten hat der Fertigsteller der funktionsfähigen Maschine/-nanlage? Handlungsanleitung für die Praxis. Möglichkeiten der Marktaufsicht? | Fachtagung EU-Marktüberwachung |
H.-J. Ostermann
Gebraucht? Aber mit Sicherheit! Handel und Verwendung gebrauchter Maschinen | Der Handel mit gebrauchten Maschinen ist ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor. Welche (Sicherheits)Anforderungen stellt das öffentliche Recht an diese Maschinen? | Die BG Heft 4/2000 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co, Berlin, Bielefeld, München |
H.-J. Ostermann
Kritische Anmerkungen zu Vorstellungen der EU-Kommission für eine Neufassung der Maschinen-Richtlinie | Grundlage für die Änderung der Maschinenrichtlinie und was die Kommission daraus gemacht hat bzw. hätte machen müssen. Kritische Anmerkungen zur CE-Kennzeichnung | Technische Überwachung, Heft 9/99 Springer-VDI-Verlag GmbH & Co.KG, Düsseldorf |
H.-J. Ostermann Bau, Handel und Benutzung von Maschinen im Einzelfall - Teil I - | Anwendung der Vorschriften über das Inverkehrbringen bzw. die Bereitstellung von Maschinen aufgeschlüsselt nach praktischen Anwendungsfällen und unterschieden nach neuen und gebrauchten Maschinen | Sicher ist Sicher, Heft 9/97 K.L.U.G.E. Verlag, Berlin |
H.-J. Ostermann Bau, Handel und Benutzung von Maschinen im Einzelfall - Teil II - | Sicher ist Sicher, Heft 10/97 K.L.U.G.E. Verlag, Berlin | |
H.-J. Ostermann EU-Maschinenregelungen komplett Von der Konstruktion bis zur Demontage | Letzte Stufe der Maschinen-Richtlinie ist in kraft getreten. Für den Betrieb von Maschinen ist die Arbeitsmittel-Richtlinie anzuwenden. Welche Anforderungen ergeben sich im Einzelfall: erstmaliges Inverkehrbringen neue / gebrauchte Maschinen, Zwischenhandel, erneuern, wesentlich verändern | Tekom nachrichten, Heft 3/97 Schmidt Römhild Verlag, Lübeck |
H.-J. Ostermann EU-Maschinenregelungen komplett | Letzte Stufe der Maschinen-Richtlinie ist in kraft getreten. Für den Betrieb von Maschinen ist die Arbeitsmittel-Richtlinie anzuwenden. Welche Anforderungen ergeben sich im Einzelfall: erstmaliges Inverkehrbringen neue / gebrauchte Maschinen, Zwischenhandel, erneuern, wesentlich verändern | Fahrzeug + Karosserie, Heft 12/96 Verlag: Bielefelder Verlagsanstalt GmbH & Co KG |
H.-J. Ostermann Der Weg durch den Dschungel | Ein logischer Weg zur Anwendung der Maschinen-Richtlinie. Aufbau, Anwendungsbereich, Konformitätsbewertungsverfahren. | Fahrzeug + Karosserie, Heft 8/96 Verlag: Bielefelder Verlagsanstalt GmbH & Co KG |
H.-J. Ostermann Gefahrenanalyse nach der Maschinen-Richtlinie | Anwendungsbereich der Maschinen-Richtlinie und Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen. Grundlage der Gefahrenanalyse und Bewertung der Anwendbarkeit vorliegender Normen. Risikobewertung | Fahrzeug + Karosserie, Heft 6/96 Verlag: Bielefelder Verlagsanstalt GmbH & Co KG |
H.-J. Ostermann 1.1.97: EU-Maschinenregelungen komplett | Letzte Stufe der Maschinen-Richtlinie ist in kraft getreten. Welche Anforderungen ergeben sich im Einzelfall: erstmaliges Inverkehrbringen neue / gebrauchte Maschinen, Zwischenhandel, erneuern, wesentlich verändern. Welche Anforderungen hat der Betreiber nach der Arbeitsmittel-Richtlinie zu beachten? | Sicher ist Sicher, Heft 9/96 K.L.U.G.E. Verlag, Berlin |
H.-J. Ostermann Gefahrenanalyse nach der Maschinen-Richtlinie | Anwendungsbereich der Maschinen-Richtlinie und Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen. Grundlage der Gefahrenanalyse und Bewertung der Anwendbarkeit vorliegender Normen. Risikobewertung | Sicher ist Sicher, Heft 3/96 K.L.U.G.E. Verlag, Berlin |
H.-J. Ostermann Wegweiser durch die Maschinen-Richtlinie | Ein logischer Weg zur Anwendung der Maschinen-Richtlinie. Aufbau, Anwendungsbereich, Konformitätsbewertungsverfahren. | Sicher ist Sicher, Heft 11/95 K.L.U.G.E. Verlag, Berlin |
H.-J. Ostermann CE-Kennzeichnungspflicht: Alle Aufbauhersteller betroffen | Seminarbericht des ZKF über eine Veranstaltung zur Maschinen-Richtlinie Referent zur Anwendung der Richtlinie: Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann | Fahrzeug + Karosserie, Heft 11/95 Verlag: Bielefelder Verlagsanstalt GmbH & Co KG |
H.-J. Ostermann EG-Maschinen-Richtlinie ... Was ist zu tun? | Anwendungsbereich der Maschinen-Richtlinie, Herstellerpflichten, Bescheinigungen und Kennzeichnung, Beispiel für eine Konformitätserklärung | Die BG, Heft 7/95 Verlag: Erich Schmidt Verlag GmbH & Co, Berlin, Bielefeld, München |
H.-J. Ostermann CE-Zeichen, Bescheinigung für Europaqualitäten? (Nach einem Vortrag im Haus der Technik) | Binnenmarktanforderungen an Produkte des harmonisierten Bereiches nach Artikel 100a EWG-Vertrag. Abgrenzung zu den Betriebsvorschriften nach Artikel 118a EWG-Vertrag. Konformitätsbewertungsverfahren nach Modulpapier. Bedeutung der CE-Kennzeichnung. Verhältnis GS-CE-Zeichen | Sonderdruck aus Moderne Unfallverhütung, Band 38/1994 Vulkan Verlag Essen |