Auf dieser Seite finden Sie die letzten 10 Einträge, die ich im Bereich Sicherheitsanforderungen eingestellt habe.
Normative Quellen zur Not-Halt Funktion
Die Not-Halt-Funktion wird in verschiedenen Normen näher beschrieben. Unter anderem auch in der A-Norm zur Risikobeurteilung, der EN ISO 12100:2010.
Mit der EN ISO 13850:2015 existiert eine harmonisierte (Stand 2020) Norm zur "Sicherheit von Maschinen – Not-Halt-Funktion – Gestaltungsleitsätze".
Weitere Normen, die Informationen zur Not-Halt-Funktion / zu Handlungen im Notfall enthalten, sind:
- EN ISO 11161:2007 + A1:2010
- EN 60204-1:2018
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Standsicherheit in Erdbeben gefährdeten Gebieten
Soweit Maschinen bestimmungsgemäß in Erdbeben gefährdeten Gebieten eingesetzt werden, muss der Hersteller die Gefährdung durch den Verlust der Standsicherheit der Maschine in Folge eines Erdbebens im Rahmen seiner Risikobeurteilung berücksichtigen. Das gilt auch, soweit es zwar nicht direkt vorgesehen, aber vernünftigerweise vorhersehbar ist, dass die Maschine in einem solchen Gebiet aufgestellt wird.
Siehe hierzu Anhang I, Allgemeine Grundsätze Nr. 1 der Maschinenrichtlinie, wonach der Hersteller u.a. "die Grenzen der Maschine" bestimmen muss und auf dieser Basis "die Gefährdungen, die von der Maschine ausgehen können", ermitteln muss. Das Einsatzgebiet einer Maschine gehört dabei zu deren Grenzen.
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Kräfte aus anderen Normen / Reporten
Der CEN/TC 162 "Schutzkleidung einschließlich Hand- und Armschutz und Rettungswesten" hat eine Arbeitsgruppe 5, die sich mit "Resistance to mechanical impact of protective clothing" beschäftigt.
In dieser Arbeitsgruppe entstand in 2002 das Papier CEN/TC 162/WG 5 DOCUMENT N657, 2002 (vgl. https://digital.wpi.edu/downloads/3n203z148 Seite 9, Table 2-1), dass wie die EN ISO 10218-2 Werte für die Belastung einzelner Körperteile enthält.
Auf Grund des Alters des Dokuments und einem anderen Fokus
- Schutzkleidung - sehr seltener, einmaliger Impact
statt
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Begrenzung der Antriebskräfte
Der Leitfaden zur MRL sagt in seinem §212 aus:
"In bestimmten Fällen lassen sich Risiken bereits durch Gestaltung der beweglichen Teile vermeiden oder vermindern, beispielsweise durch Begrenzung der Antriebskräfte, sodass das angetriebene Teil keine mechanische Gefahr darstellt, [...]"
Zu begrenzten Kräften existiert derzeit (5.2019) noch keine harmonisierte Norm. Allerdings enthalten die harmonisierte Norm EN ISO 10218-1:2011 in ihrem Abschnitt 5.10.5 Leistungs- und Kraftbegrenzung durch inhärente Konstruktion oder Steuerung
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Überspringen von Maßnahmen aus wirtschaftlichen Gründen
Häufig wird in diesem Zusammenhang die Frage diskutiert, ob von der vorgegebenen Rangfolge der Maßnahmen in Anhang I, Nr. 1.1.2 der Maschinenrichtlinie abgewichen werden kann, wenn Maßnahmen der vorrangigen Stufe "zu teuer" sind, so dass dadurch "unverhältnismäßige Kosten" entstehen. Hierzu Folgendes:
- Nach der Maschinenrichtlinie muss der Hersteller den Stand der Technik anwenden. Siehe hierzu die Festlegungen in den Allgemeinen Grundsätzen Nr. 3 des Anhang I der Maschinenrichtlinie.
- Die EU ist in Ihrem MRL-Leitfaden darauf eingegangen und hat in § 161 des Leitfadens
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3-Stufen Methode: Definition der Maßnahmen nach MRL
Die Reihenfolge der sicherheitstechnischen Maßnahmen ist nach Anhang I, Nr. 1.1.2 b fest vorgegeben. Dabei muss der Hersteller in drei Stufen vorgehen:
- Integration der Sicherheit in Konstruktion und Bau der Maschine
- Beseitigung der Risiken so weit wie möglich
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3-Stufen Methode: Fazit der Einordnung
Während einige Maßnahmen im EU-MRL-Leitfaden und in der EN ISO 12100 eindeutig eingeordnet werden, widersprechen sich die Beispiele in Leitfaden und Norm teilweise selbst. Beide Papiere sind sich auch untereinander nicht einig. Dies liegt insbesondere wohl daran, dass kein Dokument eine eindeutige Definition enthält. Definitionen beschränken sich oft auf die Aussage: "Diese Maßnahme ist keine der anderen Maßnahmen".
Eindeutig ist, die 3 Stufen sind:
- Integration der Sicherheit in Konstruktion und Bau der Maschine
- Beseitigung
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3-Stufen Methode: Einordnung nach EN ISO 13849-1
Die EN ISO 13849-1:2015 sagt in Abschnitt 4.2.2 aus, dass ein SRP/CS (sicherheitsbezogenes Teil einer Steuerung) "entweder als ein inhärent sicheres Teil der Konstruktion oder als Steuerung einer verriegelten trennenden Schutzeinrichtung oder nicht trennenden Schutzeinrichtung" an der Risikominderung beteiligt ist.
Somit ordnet auch die EN ISO 13849 eine sichere Steuerung nicht eindeutig in die erste oder zweite Stufe ein.
Hinzu kommt, dass es z.B. nach Abschnitt 6.2.5 in der Kategorie 2 bis PL c zulässig ist, "wenn der Ausgang der Testeinrichtung, OTE, nur eine Warnung bereitstellt". Dieser Teil des SRP/CS würde also den Benutzer nur warnen und ist damit in Stufe 3 einzuordnen.
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3-Stufen Methode: Definition nach EN ISO 12100
Die EN ISO 12100:2010 enthält Beispiele und Definitionen der 3 Stufen.
Die 3 Stufen nach EN ISO 12100 Kapitel 6 sind:
- inhärent sichere Konstruktion
- technische Schutzmaßnahmen und ergänzende Schutzmaßnahmen
- Benutzerinformation
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3-Stufen Methode: Definition der Maßnahmen nach EU-MRL-Leitfaden
Der EU-Leitfaden zur Maschinenrichtlinie beschreibt in seinem §174 die drei Stufen.
Die Stufen werden hier allerdings nicht weiter definiert, sondern es werden lediglich Beispiele gegeben. Diese sind zusammengefasst:
- Stufe 1 (Integration der Sicherheit in Konstruktion und Bau)
- mechanische Sicherheit
- mechanische Sicherheit
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