Auf dieser Seite finden Sie die letzten 10 Einträge, die ich im Bereich Sicherheitsanforderungen eingestellt habe.
EU Leitfaden zu 1.1.6. Ergonomie
Die EU hat einen eigenen Leitfaden veröffentlicht, der sich mit den im Punkt 1.1.6. Ergonomie beschriebenen Unterpunkten auseinandersetzt und diese näher erläutert:
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Überwachung statt Schutzeinrichtung

Die Maschinenrichtlinie fordert in Anhang I 1.1.2. b) zwingend die Einhaltung der Reihenfolge der Maßnahmen.
Zusätzlich sagt hier Anhang I 1.1.6.aus, dass auch aus ergonomischen Gründen die "Vermeidung von Überwachungstätigkeiten, die dauernde Aufmerksamkeit erfordern" erfolgen muss.
Somit ist es nicht zulässig, einen Bediener als Schutzeinrichtung zu misbrauchen. Es kann nicht die Aufgabe einer Person sein, durchgehend darauf zu achten, dass sich niemand in den Gefahrenbereich begibt.
Im Rahmen bestimmter zeitlich begrenzter Tätigkeiten (z.B. Einrichten eines Roboters) kann einem Bediener diese Aufgabe für sich selbst übertragen werden, z.B. durch einen Zustimmtaster. Aber auch hier benötigt jede weitere Person, die sich bestimmungsgemäß im Gefahrenbereich aufhält, einen eigenen Zustimmtaster.
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CE-Zeichen auf Typenschild
Das Anbringen de CE-Zeichens auf dem Typenschild ist nicht zwingend nötig, vereinfacht den Prozess aber. Siehe:
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Zusätzliche Angaben nach Norm
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In Anhang I 1.7.3. ist gefordert:
"Je nach Beschaffenheit müssen auf der Maschine ebenfalls alle für die Sicherheit bei der Verwendung wesentlichen Hinweise angebracht sein."
Diese zusätzlichen Angaben sind auch in C- und B-Normen zu finden, die bei der Konstruktion im Rahmen der Risikobeurteilung zur Anwendung kommen.
Diese Angaben sind immer dann verpflichtend anzubringen, wenn der Hersteller angibt, die Norm einzuhalten. Andernfalls ist die Notwendigkeit der Angabe Teil seiner Risikobeurteilung.
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SAFE-Methode
Sicherheitshinweise sollten nach der SAFE-Methode verfasst sein.
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EU "good practice"
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EU "good practice"
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EU guide zu künstlicher optischer Strahlung
Ein unverbindlicher Leitfaden zur Richtlinie 2006/25/EG über künstliche optische Strahlung
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EMV Strahlung (0 Hz bis 300 GHz) auf den Menschen
Die EU hat in 1999 eine Empfehlung abgegeben zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz - 300 GHz)
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Leitfaden zu Gefahrstoffen
Die EU hat verscheidene Leitlienien zum Umgang mit Materialien herausgegeben:
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