Die 10 aktuellsten Einträge zur Maschinenverordnung

Auf dieser Seite finden Sie die letzten 10 Einträge, die ich im Bereich CE-FAQ eingestellt habe.

Pumpe (unvollständige) Maschine?

Frage:
Eine Pumpe / ein Pumpenaggregat muss vom Anwender in den meisten Fällen vor Ort montiert werden. Insofern fehlen bei einer Pumpe / einem Pumpenaggregat grundsätzlich Teile / Arbeitsgänge, bevor diese bestimmungsgemäß in Betrieb genommen werden kann. Wie ist eine solche Pumpe / ein solches Pumpenaggregat nach der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (EU-MVO) einzuordnen?

Antwort:
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt darauf an, wie die einzelne Pumpe vom Hersteller ausgestattet ist. Das Ergebnis einer Prüfung kann im konkreten Einzelfall sein:


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Pumpen: Maschinen- plus Druckgeräterichtlinie anwenden?

Frage:
Muss bei Pumpen neben der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (EU-MVO) auch die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU angewendet werden?

Antwort:
Grundsätzlich muss der Hersteller von Pumpen beim Inverkehrbringen alle einschlägigen Rechtsvorschriften beachten. D.h., hinsichtlich der Anwendung der EG-/EU-Richtlinien bzw. Verordnungen zum freien Warenverkehr - den sogenannten "CE-Richtlinien" - muss er im Einzelfall prüfen, von welchen dieser Binnenmarktvorschriften die konkrete Pumpe erfasst wird.


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Sind Rollengänge Maschinen?

Frage:
Sind Rollgänge, die über keinen eigenen Antrieb verfügen und bei denen die Rollen ausschließlich nur über das zu befördernde Gut angetrieben werden, Maschinen im Sinne der Maschinenverordnung (EU) 20213/1230 (EU-MVO)?

Antwort:
Rollengänge für sich allein genommen, die ausschließlich nur über das zu befördernde Gut angetrieben werden, entsprechen unstrittig der Maschinendefinition hinsichtlich folgender Punkte:

  • miteinander verbundene Teile,

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Sind Seillaufräder (Umlenkrollen) Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie?

Frage:
Beim Bau von Freileitungen werden spezielle Seillaufräder (Umlenkrollen) als Montagehilfe für die Montage des Leiterseils verwendet. Die Seillaufräder werden für den Montagevorgang an den Tragarmen der Freileitungsmasten befestigt. Das Leiterseil wird dann während des Seilzugs motorisch über diese Seillaufräder gezogen, damit es möglichst reibungsarm über mehre Freileitungsmasten gezogen werden kann. Ist der Seilzug beendet, wird das Leiterseil fest am Tragarm des jeweiligen Freileitungsmastes montiert. Die Seillaufräder werden danach wieder abgebaut.

Das Seillaufrad besteht im Wesentlichen aus einem Speichenrad aus Aluminiumguss. Es läuft kugelgelagert auf einer Achse, die in einem Rahmen eingebaut ist. Am Rahmen befindet sich oberseitig ein Anschlagpunkt, um das Seillaufrad am Freileitungsmast befestigen zu können (s. Bild am Ende des Textes).

Fallen solche Seillaufräder unter den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie?


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Eine andere Auffassung vertrat seinerzeit das Land Baden-Württemberg in einer Bewertung des damals dort ansässigen Ländervertreters für die Maschinenrichtlinie in Reaktion auf die hier dargestellte Interpretation (s.o.).

Bewertung Baden-Württemberg zu Seillaufrollen

Diese Bewertung kommt zu dem Ergebnis, dass ein Seillaufrad zwar die Definition einer Maschine weitestgehend erfüllt. Allerdings erfüllt das Seillaufrad nach dieser Auffassung nicht alle Punkte der Maschinendefinition, weil es zwar durch den Seilzug "bewegt


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Ist eine Roboterprüfzelle eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie?

Frage:
In einer Instandhaltungswerkstatt eines Industrieunternehmens wird durch das Unternehmen selbst für die eigene Verwendung eine Roboterprüfzelle gebaut. In dieser Roboterprüfzelle sollen zum einen Reparaturen an diversen Applikationsmodulen durchgeführt werden und zum anderen die Roboter anschließend auch geprüft werden. Die Roboterprüfzelle selbst ist ein abgeschlossener  Bereich, der durch eine feststehende trennende Schutzeinrichtung von der restlichen Werkstattfläche abgetrennt ist. Der Zugang zu dem Bereich ist nur durch eine in die Steuerung eingebundene, verriegelte Tür möglich.

Die  vorgesehenen Betriebsarten für die Roboterprüfzelle sind:

  1. Automatikbetrieb zum Prüfen der reparierten Komponenten

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Turm einer Windkraftanlage Bestandteil der Maschine?

Frage:
Gehört der Turm einer Windkraftanlage zur Maschine und wird damit durch die Anforderungen der Maschinenverordnung (EU) 20213/1230 (EU-MVO) abgedeckt?

Antwort:
Der Turm einer Windkraftanlage ist ein wesentlicher Teil der Maschine und ist ihr eindeutig zuzuordnen. Ohne diesen Turm ist die Windkraftanlage in keiner Weise funktionstüchtig.

Hierzu hat sich gleichlautend auch die EU-Kommission in einer Anmerkung zu ihrer FAQ 31 zur Bauprodukte-Verordnung geäußert:


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Weichen in Schienensystemen

Frage:
Fallen Weichen in Schienensystemen in den Anwendungsbereich der Maschinenverordnung (EU) 20213/1230 (EU-MVO)?

Antwort:
Weichen entsprechen grundsätzlich der Maschinendefinition in Artikel 3 Nr. 1 der EU-MVO. Sie sind hiernach Maschinen zum Einbau in Bauwerke nach Buchstabe c). Ggf. muss allerdings geprüft werden, ob solche Weichen von der EU-MVO ausgenommen sind oder ob ggf. im Sinne von Artikel 9 der EU-MVO eine "spezifische Harmonisierungsrechtsvorschrift der Union" hierfür einschlägig ist und damit die EU-MVO für solche Maschinen nicht gilt.


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Gehören Fundamente, Kranbahnen usw. zur Maschine?

Frage:
Maschinen müssen häufig auf spezielle Fundamente oder Traversen aufgestellt, an Gebäudeteilen angebaut oder auch auf Fahrzeugen montiert werden. Schienenfahrzeuge müssen auf Schienenbahnen aufgesetzt werden. Hierbei sind z.B. Lasten und/oder Schwingungen der Maschine zu berücksichtigen. Solche Fundamente oder Schienenbahnen, z.B. eine Kranbahn, haben Einfluss auf die Standsicherheit der Maschine. Gehören sie deshalb zu der entsprechenden Maschine und sind vom Hersteller im Rahmen der Maschinenverordnung (EU) 20213/1230 (EU-MVO) auszulegen und in der Konformitätsbewertung mit zu berücksichtigen? Muss die Übereinstimmung dieser Bauteile mit den Anforderungen der EU-MVO im Rahmen der EU-Konformitätserklärung erklärt werden?


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Wie müssen starre und bewegliche Teile miteinander verbunden sein?

Frage:
In der Maschinendefinition in  Artikel 3 Nr. 1 a, der Maschinenverordnung (EU) 20213/1230 (EU-MVO) ist eine der Bedingungen, die Produkte erfüllen müssen um als "Maschine" zu gelten, dass es über "miteinander verbundene Teile ... von denen mindestes eines ... beweglich ist" verfügen muss. Muss dabei das bewegliche Teile fest mit einem anderen Teil verbunden sein, um diese Bedingung zu erfüllen?

Antwort:


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