Auf dieser Seite finden Sie die letzten 10 Einträge, die ich im Bereich CE-FAQ eingestellt habe.
EU-Kommission zum Inhalt
Die EU-Kommission erläutert in Ihrem Leitfaden zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG im Vorgriff auf die EU-MVO:
"EU-Leitfaden Edition 2.3 "§ 255 Die Form der Betriebsanleitung"
Im Jahr 2023 haben nicht weniger als 93 % der EU-Haushalte einen Internetzugang (Quelle: Eurostat205). Unter diesen Umständen und in Anbetracht der Bestimmungen der neuen Maschinenverordnung (Verordnung (EU) 2023/1230) bezüglich des Formates der Betriebsanleitung kann man davon ausgehen, dass die Einhaltung dieser Bestimmungen, einschließlich der Verpflichtung zur Bereitstellung der wesentlichen Sicherheitsinformationen in Papierform für nichtprofessionelle Nutzer, auch die Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen der Maschinenrichtlinie gewährleistet.
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Was ist ein Werkzeug im Sinne der EU-MVO?
Frage
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (EU-MVO) nimmt in der Definition für die "auswechselbaren Ausrüstungen" "Werkzeuge" aus. Was ist unter dem Begriff "Werkzeuge" zu verstehen?
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Sicherheitsbauteile als Ersatzteile
Mit der gegenüber der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) geänderten Ausnahmeregelung in Art. 2 Abs. 2a der EU-MVO wird das Inverkehrbringen von Sicherheitsbauteilen als "Ersatzteil" erleichtert. Betroffen von dieser Ausnahmeregelung sind alle "Sicherheitsbauteile", die als Ersatz bestimmt sind für Sicherheitsbauteile, die bereits von einem "Hersteller" "eines Produkts im Anwendungsbereich der EU-MVO" in der Union entweder separat oder als Bestandteil eines Produktes im Anwendungsbereich der EU-MVO in der Union inverkehrgebracht wurden.
Ein großer Vorteil für solche Ersatzteile ist, dass sie damit nicht dem Anhang I der EU-MVO unterliegen. Damit ist für sie z.B. keine (aktuelle) EU-Baumusterprüfung nötig. Beachtet werden muss allerdings, dass das "Bereitstellen auf dem Markt
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Eigenhersteller
Für "Eigenhersteller" von Bauteilen mit Sicherheitsfunktionen (Quasi-Sicherheitsbauteile) ist diese Ausnahme nicht relevant:
- Die vom "Eigenhersteller" hergestellten "Quasi-Sicherheitsbauteile" fallen nicht als "Sicherheitsbauteile" in den Anwendungsbereich der EU-MVO, weil diese nicht "gesondert in Verkehr gebracht werden".
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Feuerwehren
Der EU-Leitfaden zur Maschinenrichltinie weist in seinem
EU-Leitfaden Edition 2.1 "§ 59 Maschinen für militärische Zwecke oder zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung"
auf folgendes hin:
"In einigen Ländern gehören bestimmte Feuerwehren zum Militär; allerdings gelten die für die Verwendung durch diese Feuerwehren konstruierten Maschinen nicht als Maschinen, die für militärische Zwecke konstruiert und gebaut werden, und unterliegen daher der Maschinenrichtlinie."
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Materielle Anforderungen durch Arbeitsschutzregelungen
Materielle Anforderungen an Maschinen ergeben sich in Deutschland auch durch die Arbeitsschutzregelungen.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bestimmt nach seinem § 1(1):
"(1) Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern."
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Anforderungen durch das Inverkehrbringensrecht
Das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - regelt in Deutschland das Bereitstellen auf dem Markt von Produkten. Dabei ist der Produktbegriff nach § 2 "Begriffsbestimmungen" sehr weit gefasst:
"22. sind Produkte Waren, Stoffe oder Zubereitungen, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden sind,"
Insofern erfasst der Produktbegriff auch die nach EU-Maschinenverordnung ausgenommenen "Maschinen, die speziell für militärische Zwecke oder zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung konstruiert und gebaut wurden".
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Maschinen für militärische Zwecke / öffentliche Ordnung
Die Ausnahme in Artikel 2 Abs. 2 g) basiert auf Artikel 346 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union:
"Artikel 346
(1) Die Vorschriften der Verträge stehen folgenden Bestimmungen nicht entgegen:
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Rechtstext
Die EU-Maschinenverordnung nimmt in Artikel 2 Abs. 2 folgende Geräte aus.
l) Maschinen oder zugehörige (Übersetzungsfehler: Richtig ist "dazugehörige") P
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Fahrzeuge mit oder ohne darauf angebrachte Maschinen - Ergebnis
Die aus der Interpretation entstandenen Auswirkungen sind:
- "Maschinen" und dazugehörige Produkte werden in der Ausnahme nicht erwähnt (j)
- angebrachte Maschinen sind ausgenommen.
- angebrachte/anzubringende dazugehörige Produkte sind ausgenommen.
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