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Frohes Fest und einen guten Rutsch
Sicher reduzierte Geschwindigkeit oder nur reduzierte Geschwindigkeit?
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG regelt in Anhang I, Nr. 1.5.2 unter welchen Bedingungen der Betrieb einer Maschine "bei geöffneter oder abgenommener trennender Schutzeinrichtung und/oder ausgeschalteter nichttrennender Schutzeinrichtung" möglich ist. Eine der vier einzuhaltenden Bedingungen wird in der Praxis regelmäßig durch die Verwendung einer "reduzierten Geschwindigkeit" erfüllt. Diskutiert wird in bestimmten Fachkreisen, ob diese Reduzierung der Geschwindigkeit über eine sichere Steuerung erfolgen muss, oder ob eine Reduzierung mittels einer einfachen Prozesssteuerung ausreicht.
Unserer Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann ist dieser Frage nachgegangen und hat in der Maschinenrichtlinie eine eindeutige Antwort gefunden:
Sicher reduzierte Geschwindigkeit oder nur reduzierte Geschwindigkeit?
Fachartikel "Maschinen und Anlagen ohne CE im rechtswidrigen betrieblichen Einsatz"
Bereits vor einigen Jahren hatte unserer Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann erstmals auf dieses Problem aufmerksam gemacht. Lange hat es dann vor sich hingeschlummert, bevor es seit ein paar Monaten jetzt hochgekocht ist.
Nur, was ist zu tun? Ein weiter so funktioniert nicht. Wer haftet, wenn mit solchen Maschinen und Anlagen etwas passiert?
Die Länderbehörden haben sich im AAMÜ mit dem Thema beschäftigt, ohne jedoch zunächst zu einem einheitlichen Ergebnis zu kommen. Uns erreichen derzeit Meldungen, dass Maschinen und Anlagen ohne CE von verschiedenen Aufsichtsbehörden der Länder beanstandet werden und Nachrüstungen gefordert werden.
Unserer Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann hat seine Kommentierung zu dem Thema nunmehr in einer Fachveröffentlichung zusammen gefasst. Dabei geht er auch auf diverse Aussagen ein, die die Möglichkeit der rechtlich notwendigen nachträglichen Konformitätsbewertung in Abrede stellen und den Hersteller wie auch Betreiber -sicherlich ungewollt- in eine "Haftungsfalle" schicken.
Maschinen und Anlagen ohne CE im rechtswidrigen betrieblichen Einsatz
Evaluierung der Niederspannungsrichtlinie
Die EU-Kommission führt derzeit eine Evaluierung der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU durch. Bewertet werden soll die Leistung der Richtlinie zur Erreichung ihrer Ziele in Bezug auf den Binnenmarkt und die Sicherheit der Verbraucher. Dazu hat sie einen Dienstleister eingeschaltet.
Teil der Evaluierung ist eine öffentliche Befragung der Interessengruppen bis zum 15. Januar 2019, an der alle Beteiligten teilnehmen können:
Stakeholder survey for the evaluation of the Low Voltage Directive 2014/35/EU
Erfahrungsgemäß nehmen nur sehr wenige an solchen Umfragen teil. Auf den Maschinenbautagen 2018 hatten wir über die Ergebnisse der Evaluierung der Maschinenrichtlinie berichtet und auf die niedrige Zahl an Teilnehmern hingewiesen. In solchen Fällen hat jeder Teilnehmer somit einen großen Anteil am Ergebnis der Abstimmung, so dass es sich lohnt teilzunehmen.
VDSI Weiterbildungspunkte
Unsere Seminare, Workshops und Konferenzen in sind auch in 2019 vom VDSI – Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V. anerkannt. VDSI-Mitglieder erhalten als Weiterbildungsnachweis für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen Punkte. Damit zeigen Sie, dass Sie Ihr Fachwissen kontinuierlich auf dem aktuellen Stand halten.