Allgemeines Europäisches Produktrecht

Neuer europäischer Rechtsrahmen -NLF-

Der EG-Beschluss richtet sich an die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten und gibt einen Rahmen mit Musterbestimmungen vor, wonach EU-Rechtsvorschriften gestaltet werden sollen. Insofern richtet sich dieser Beschluss nicht an die Unternehmen und Bürger / Bürgerinnen der EU. Er kann von daher nicht mit einer Rechtsvorschrift verwechselt werden! 

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Marktüberwachung

Die Marktüberwachungsverordnung aus 2019 ändert die EG-VO 765/2008. 

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Nicht harmonisierter Bereich

Die Verordnung wurde am 23.6.2008 vom europäischen Rat verabschiedet, am 9.7.2008 vom europäischen Parlament unterzeichnet und am 13.8.2008 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Siehe hierzu auch die entsprechende "News"

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Europäische Normung

Die VO 1025/2012 ändert gleichzeitig u.a. die Richtlinien 94/9/EG (ATEX), 95/16/EG (Aufzüge), 7/23/EG (Druckgeräte), 2009/105/EG (einfache Druckbehälter) und 89/686/EWG (persönliche Schutzausrüstungen)

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Umwelt

Für den Umweltbereich wichtig auch für den Maschinen- und Anlagenhersteller / -Betreiber ist

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