Nationales Bauordnungsrecht vs. EU-Binnenmarktrecht
Wir machen Sie EU-MVO-Ready!
Noch ein Jahr bis zur EU-Maschinenverordnung – sind Sie bereit?
Die EU-Maschinenverordnung (EU-MVO) wirft ihre Schatten voraus. Aktuell schreiben wir unseren Onlinekommentar und arbeiten aktiv am europäischen Leitfaden zur EU-MVO mit. Gerne geben wir schon jetzt unser Wissen in unseren Seminaren weiter.
Bereiten Sie sich noch in diesem Jahr praxisnah auf die EU-MVO vor und erfahren Sie:
- welche Produkte künftig neu unter die Verordnung fallen
- wie digitale Unterlagen rechtskonform eingesetzt werden
- wie Sie Ihre Prozesse gezielt an die EU-MVO anpassen
- welche Änderungen in Ihrer technischen Dokumentation erforderlich sind
… und vieles mehr.
Drei intensive Seminartage mit ausgewiesenen Experten:
- Dr.-Ing. Björn Ostermann kommentiert seit über 15 Jahren die EG-Maschinenrichtlinie und ist Mitautor des Leitfadens zur EU-Maschinenverordnung.
- Dipl.-Ing. Martin Zimmermann begleitet seit mehr als 30 Jahren Unternehmen bei Dokumentation und Risikobeurteilung und überträgt diese Erfahrung auf die Anforderungen der EU-MVO.
- RA Carsten Laschet, Leiter des „EU-Maschinenrechtstags“, zählt seit über 15 Jahren zu den „Deutschlands besten Anwälten“ in den Bereichen Produkthaftung und Gerichtsverfahren.
Nutzen Sie die verbleibende Zeit –
Nächster Termin:
17. - 19. März 2026
Maritim Hotel Köln
Kollision nationales Bauordnungsrecht / EU-Binnenmarktrecht
In einem Beschluss des OVG Niedersachsen vom 12.12.2025 fällt auf, dass der Senat mehrfach auf das Erfordernis eines „geprüften statischen Nachweises“ als Voraussetzung für den Beginn der Bauarbeiten abstellt.
Wir haben uns diese Forderung vor dem Hintergrund des EU-Binnenmarktrechts angesehen. Dabei haben wir festgestellt, dass die nationalen Länderbauordnungen - bis auf NRW - nach mehr als 30 Jahren Binnenmarkt Maschinen immer noch gegen das EU-Recht verstoßen.
Zu unserer Begründung mit vielen Verlinkungen auf wichtige Hintergrundinformationen siehe den Beitrag in unserer Urteilssammlung:
Urteilsbesprechung
Änderung harmonisierter Normen für Maschinen
Am 13.1.2026 hat die EU-Kommission eine Änderung der Liste der harmonisierten Normen für Maschinen im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Die Bekanntmachung der harmonisierten Norm EN 50434:2014 - Besondere Anforderungen für netzbetriebene Schredder, Häcksler und Zerkleinerer - wird mit Einschränkungen versehen.
Diese Änderung geht auf einen formellen Einwand Deutschlands vom 24. Mai 2023 zurück.
Siehe hierzu:
Teilnahmeurkunden jetzt im Download
Seit Beginn 2026 können Sie die Urkunden für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen auf unserer Website herunterladen.
Sie finden hier nicht nur aktuelle Bescheinigungen und Unterlagen, sondern auch Ihre Urkunden für alle zurückliegenden Veranstaltungen.
Ihre Urkunden finden Sie nach dem Login unter
- Login/Meine Anmeldungen
Link zu "Meine Anmeldungen"
TRBS 1115 Teil 1 Cybersicherheit erhält Beispiele
Die "Technische Regel für Betriebssicherheit" TRBS 1115 Teil 1 - Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen - wurde mit Datum vom 15.1.2026 geändert und neu bekannt gemacht.
Der TRBS wurde ein neuer Anhang "Erläuterungen und Beispiele für erforderliche Cybersicherheitsmaßnahmen" hinzugefügt.
Einleitend wird u.a. auf folgendes hingewiesen:
"Die TRBS 1115 Teil 1 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Bei Einhaltung dieser Technischen Regeln kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind.
Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen."
Link zur TRBS 1115 Teil 1
Änderung im MBT-RAT
Unsere Software zur Risikobeurteilung - MBT-RAT - hat bei einigen wenigen Virenscannern einen Fehlalarm ausgelöst.
Die automatische Abfrage, ob die verwendete Version des MBT-RAT aktuell ist -mittels der implementierten Funktion "MSXML2.XMLHTTP"- sehen <10% aller Virenscanner als kritisch an:
https://www.virustotal.com/gui/file/3e9d4e15b30d098c2c170a0ff7eef85d3288c3339d56e31e7b4c645d0f9c1886
In der Version 3.1.2 haben wir diese Funktion durch "QueryTables.Add(Connection ..." ersetzt. Damit haben die Virenscanner nun kein Problem mehr.
Wenn Sie mit einer Datei vor Version 3.1.2 Probleme haben (z.B., weil der Empfänger sie nicht öffnen darf), schlagen wir vor, dass Sie das Makro "Private Sub Workbook_Open()" löschen.
Sonderkonferenz EU-Maschinenverordnung
6 Monate vor Gültigkeit
Unsere MBT-Sonderkonferenz am 7. Juli 2026 im Maritim Hotel Köln vermittelt Ihnen einen kompakten, praxisorientierten Überblick über sämtliche relevanten Änderungen und Neuerungen der EU-MVO - einschließlich deren Auswirkungen.
Fachwissen direkt von ausgewiesenen Experten.
7. Juli 2026: Teilnahme Online oder vor Ort in Köln
22. MBT-Maschinenbautage Köln 2025
Die traditionelle Konferenz rund um die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vom 14. bis 17. Oktober 2025.
Online und vor Ort im Maritim Hotel in Köln
Seminar Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Nicht mehr lange bis zum Umstieg!
Rechtzeitig vorbereiten!
- Was ändert sich im Januar 2027?
- Wer ist für welches Produkt wann für was verantwortlich?
- Welche Pflichten haben Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler?
- Wesentliche Veränderung, Risikobeurteilung, Anlagen
- ...
Nächste Termine in 2026:
- 17. - 19. März
- 05. - 07. Mai
- 01. - 03. September
- 01. - 03. Dezember
Online und vor Ort im Maritim Hotel Köln
Ihre Fragen beantworten wir gerne
Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Viele Informationen rund um die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 und die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG finden Sie auch unter www.maschinenrichtlinie.de
Die verwendeten Bilder stammen teilweise von www.presentermedia.com
Diese E-Mail wurde an info@maschinenbautage.eu verschickt.
MBT Ostermann GmbH
Auf dem Senkel 40
53859 Niederkassel
infoϑmaschinenbautage.eu
+49 (0) 2208 5001877