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Diese GefĂ€hrdungen fĂŒhren beim Umbau direkt in die wesentliche VerĂ€nderung

Diese GefĂ€hrdungen fĂŒhren beim Umbau direkt in die wesentliche VerĂ€nderung

Treten durch die VerÀnderung einer Maschine

  • neue GefĂ€hrdungen auf
    oder
  • treten Risikoerhöhungen bei vorhandenen GefĂ€hrdungen auf

und sind die vorhandenen Schutzmaßnahmen hierfĂŒr nicht ausreichend, kann nach dem Interpretationspapier "Wesentliche VerĂ€nderung von Maschinen" der zustĂ€ndigen deutschen Behörden nur noch eine geeignete "einfache Schutzeinrichtung" vor dem Weg der umgebauten Maschine in die wesentliche VerĂ€nderung retten.

Solche, in dem Papier definierten, "einfachen Schutzeinrichtungen" sind allerdings nicht fĂŒr alle auftretenden GefĂ€hrdungen geeignet. Wendet man das Interpretationspapier der zustĂ€ndigen deutschen Behörden konsequent an, fĂŒhren deshalb diverse GefĂ€hrdungen regelmĂ€ĂŸig geradezu automatisch zu einer wesentlichen VerĂ€nderung. Gegen diese GefĂ€hrdungen gibt es nĂ€mlich keine "einfachen Schutzeinrichtungen" bzw. es gibt sie nur in wenigen EinzelfĂ€llen.

Selbst solche dieser GefĂ€hrdungen, die mit nur geringen Risiken / Risikoerhöhungen einhergehen, fĂŒhren dann direkt in die "wesentliche VerĂ€nderung". Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Quantifizierung des hiermit verbundenen Risikos nach dem Deutschen Interpretationspapier "Wesentliche VerĂ€nderung von Maschinen" aus 2015 im Gegensatz zu dem VorgĂ€ngerpapier, dem gleichlautenden deutschen Interpretationspapier aus dem Jahr 2000, keine Rolle mehr spielt.

Welche GefĂ€hrdungen beim Umbau von Maschinen in der Regel direkt in die "wesentliche VerĂ€nderung" fĂŒhren finden Sie hier:

Diese GefĂ€hrdungen fĂŒhren direkt in die wesentliche VerĂ€nderung

Referentenentwurf der neuen Niederspannungsverordnung fertig

Die neue Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU muss von den Mitgliedstaaten der EU bis zum 19. April 2016 1:1 in nationales Recht umgesetzt werden. In der Bundesrepublik geschieht dies mit einer Verordnung nach § 8 "ErmÀchtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen" des Produktsicherheitsgesetzes.

Das BMAS hat nunmehr den Entwurf der "Verordnung ĂŒber elektrische Betriebsmittel - 1. ProdSV" veröffentlicht. Die neue Verordnung soll die gleichlautende bisherige Verordnung fristgemĂ€ĂŸ ablösen.

GrundsĂ€tzlich geht es bei der neuen Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU um eine Anpassung der Richtlinie an die im Wesentlichen eher formalen Anforderungen des Beschlusses Nr. 768/2008/EG, ohne die Richtlinie jedoch substantiell zu Ă€ndern. Die neue Richtlinie enthĂ€lt jedoch eine wesentliche Neuerung fĂŒr den Hersteller, die nicht ĂŒbersehen werden darf: Der Hersteller muss nĂ€mlich zukĂŒnftig eine Risikobeurteilung durchfĂŒhren! Zum Entwurf siehe:

Referentenentwurf zur Verordnung ĂŒber elektrische Betriebsmittel – 1. ProdSV

Das BMAS bittet ggf. um Stellungnahmen bis zum 27. November 2015 an:

IIIb5@bmas.bund.de

Leitfaden Niederspannungsrichtlinie: Übergang Richtlinie 2006/95/EG zu 2014/35/EU

Die neue Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU löst ab dem 20. April 2016 ĂŒbergangslos die bis dahin geltende alte Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG ab. Auch wenn die Anpassung der Niederspannungsrichtlinie an die im Wesentlichen eher formalen Anforderungen des Beschlusses Nr. 768/2008/EG, die Richtlinie substantiell nicht Ă€ndert, treten fĂŒr den Hersteller von einen auf den anderen Tag formale Änderungen in Kraft. So muss z.B. ab diesem Tag beim Inverkehrbringen von Niederspannungs-Produkten statt einer EG-KonformitĂ€tserklĂ€rung eine EU-KonformitĂ€tserklĂ€rung beigefĂŒgt werden (s.u.), die natĂŒrlich auch die neue Richtliniennummer tragen muss.

Die neue Richtlinie enthĂ€lt jedoch eine wesentliche Neuerung fĂŒr den Hersteller, die nicht ĂŒbersehen werden darf: Der Hersteller muss nĂ€mlich zukĂŒnftig eine Risikobeurteilung durchfĂŒhren!

Die EU-Kommission hat jetzt einen Leitfaden herausgegeben, in dem Fragen zu dem Übergang beantwortet werden. Dieser Leitfaden steht in englischer Sprache zur VerfĂŒgung.

Guidance document on the Low Voltage Directive transition from 2006/95/EC to 2014/35/EU

Referentenentwurf der neuen Aufzugsverordnung

Die neue Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU muss von den Mitgliedstaaten der EU bis zum 19. April 2016 1:1 in nationales Recht umgesetzt werden. In der Bundesrepublik geschieht die mit einer Verordnung nach § 8 "ErmÀchtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen" des Produktsicherheitsgesetzes.

Das BMAS hat nunmehr den Entwurf der "Aufzugsverordnung - 12. ProdSV" veröffentlicht. Die neue Verordnung soll die gleichlautende bisherige Verordnung fristgemĂ€ĂŸ ablösen.

GrundsÀtzlich geht es bei der neuen Aufzugsrichtlinie 2014/35/EU um eine Anpassung der Richtlinie an die im Wesentlichen eher formalen Anforderungen des Beschlusses Nr. 768/2008/EG, ohne die Richtlinie jedoch substantiell zu Àndern. Zum Entwurf siehe:

Referentenentwurf zur Aufzugsverordnung – 12. ProdSV

Das BMAS bittet ggf. um Stellungnahmen bis zum 24. November 2015 an:

IIIb5@bmas.bund.de

ATEX-Leitfaden: Übergang Richtlinie 94/9/EG zu 2014/34/EU

Die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU löst ab dem 20. April 2016 ĂŒbergangslos die bis dahin geltende alte ATEX-Richtlinie 94/9/EG ab. Auch wenn die Anpassung der ATEX-Richtlinie an die im Wesentlichen eher formalen Anforderungen des Beschlusses Nr. 768/2008/EG, die Richtlinie substantiell nicht Ă€ndert, treten fĂŒr den Hersteller von einen auf den anderen Tag formale Änderungen in Kraft. So muss z.B. ab diesem Tag beim Inverkehrbringen von ATEX-Produkten statt einer EG-KonformitĂ€tserklĂ€rung eine EU-KonformitĂ€tserklĂ€rung beigefĂŒgt werden (s.u.), die natĂŒrlich auch die neue Richtliniennummer tragen muss. Dazu sind auch detailliertere Angaben als als bisher in der ErklĂ€rung erforderlich. Klargestellt ist jetzt auch, dass der "Eigenhersteller" die gleichen Verpflichtungen wie ein Hersteller hat.

Die EU-Kommission hat jetzt einen Leitfaden herausgegeben, in dem Fragen zu dem Übergang beantwortet werden. Dieser Leitfaden steht in englischer Sprache zur VerfĂŒgung.

GUIDANCE DOCUMENT
ON THE ATEX DIRECTIVE TRANSITION
FROM 94/9/EC TO 2014/34/EU

Von EG- zu EU-KonformitĂ€tserklĂ€rung "Übergang 2016"

Mit Wirkung vom 20. April 2016 treten ohne Übergangszeit die sog. "NLF-Richtlinien" in Kraft. Siehe hierzu weiter oben die News zu der Niederspannungsrichtlinie, der Aufzugsrichtlinie sowie der ATEX-Richtlinie. Eine Situation, die den Maschinenherstellern aus der Zeit der Umstellung auf die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bekannt ist.

FĂŒr den Maschinenbereich relevant sind z.B.:

  • Richtlinie 2014/30/EU - EMV-Richtlinie
  • Richtlinie 2014/35/EU - elektrische Betriebsmittel
  • Richtlinie 2014/29/EU - einfache DruckbehĂ€lter
  • Richtlinie 2014/34/EU - ATEX-Richtlinie
  • Richtlinie 2014/33/EU - Aufzugsrichtlinie

Diskutiert wird schon lĂ€nger auf verschiedenen Ebenen wie die Hersteller in einer "Übergangszeit" ihre EG- / EU-KonformitĂ€tserklĂ€rungen gestalten können, damit diese den rechtlichen Anforderungen vor und nach dem Stichtag genĂŒgen. Klar ist, dass eine Umstellung von "alt" auf "neu" in einer "Nullsekunde" am 19. April 2016 um 24:00 Uhr insbesondere bei Serienprodukten in der Praxis nicht durchfĂŒhrbar ist.

Eine praktikable und auch rechtskonforme Lösung dieses Problems hatte unser Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, wie nachfolgend beschrieben bereits in den MBT-Informationen vom 11. MÀrz 2015 vorgestellt:

FĂŒr eine vom Hersteller selbst gewĂ€hlte "Übergangszeit" wird in der EG / EU-KonformitĂ€tserklĂ€rung die KonformitĂ€t des Produktes mit jeweils der alten Richtlinie bis zum 19. April 2016 bzw. der neuen Richtlinie ab dem 20. April 2016 bescheinigt. Dies ist insbesondere deshalb unproblematisch, da die RichtlinienĂ€nderungen nur im formalen, nicht aber im materiellen Bereich liegen. D.h. die materiellen Anforderungen der neuen Richtlinie werden schon heute von den mit der geltenden Richtlinie ĂŒbereinstimmenden Produkten erfĂŒllt, da die Anforderungen identisch sind.

Die Formulierung der Kopfzeile der geforderten KonformitĂ€tserklĂ€rung wĂŒrde am Beispiel der Niederspannungsrichtlinie wie folgt aussehen:

EG-KonformitĂ€tserklĂ€rung fĂŒr elektrische Betriebsmittel
Richtlinie 2006/95/EG
(gĂŒltig bis zum 19. April 2016)
EU-KonformitĂ€tserklĂ€rung fĂŒr elektrische Betriebsmittel
Richtlinie 2014/35/EU
(gĂŒltig ab dem 20. April 2016)

Die EU-Kommission, die diesem Vorschlag zunĂ€chst eher skeptisch gegenĂŒber stand, ist ihm jetzt wohl gefolgt. Im Entwurf des sich derzeit in Änderung befindlichen Binnenmarktleitfadens "BlueGuide" hat die EU-Kommission nunmehr genau diese Lösung aufgegriffen.

Amendment of EN ISO 13849-1

Die Änderungsliste 2015 des IFA zur EN ISO 13849-1, auf die wir bereits in unserem letzten Newsletter vom 2. November 2015 hingewiesen hatten, liegt jetzt auch in englischer Sprache vor:

Amendment of EN ISO 13849 - 1

Zu der Änderung der EN ISO 13849-1 siehe auch die News vom 31.10.2015 auf www.maschinenrichtlinie.de.

Steuerungsnorm fĂŒr Maschinen EN ISO 13849-1 geĂ€ndert

Neues aus dem Onlinekommentar zur Maschinenrichtlinie

Neu aufgenommen in unseren Onlinekommentar zur Maschinenrichtlinie auf der Website:

www.maschinenrichtlinie.de

wurden u.a. folgende Themen:

FĂŒr Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverstĂ€ndlich gerne zur VerfĂŒgung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

Ihr MBT-Team

  • Tel.: 02208/5001877
  • Fax: 02208/5001878
  • Mail: info@maschinenbautage.eu