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4.1.2.8.1. Bewegungen des Lastträgers von Maschinen, die feste Ladestellen anfahren

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Rechstext

4.1.2.8.1. Bewegungen des Lastträgers 

Die Bewegung des Lastträgers von Maschinen, die feste Ladestellen anfahren, muss hin zu den Ladestellen und an den Ladestellen starr geführt sein. Auch Scherensysteme gelten als starre Führung.