2.4.6.1. Reinigung von Maschinen und dazugehörigen Produkten zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln
Rechtstext
2.4.6.1. Reinigung
Die Maschine und das dazugehörige Produkt sind so zu konstruieren und zu bauen, dass sie
einfach und gründlich gereinigt werden können, ohne dass dabei die Umwelt kontaminiert wird.