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2.4.6.1. Reinigung von Maschinen und dazugehörigen Produkten zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln

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Rechtstext

2.4.6.1. Reinigung

Die Maschine und das dazugehörige Produkt sind so zu konstruieren und zu bauen, dass sie  
einfach und gründlich gereinigt werden können, ohne dass dabei die Umwelt kontaminiert wird.