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2.4.5.2. Verteilung, Anlagerung und Abdrift von Pflanzenschutzmitteln

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Rechtstext

2.4.5.2. Verteilung, Anlagerung und Abdrift von Pflanzenschutzmitteln

Die Maschine und das dazugehörige Produkt sind so zu konstruieren und zu bauen, dass sichergestellt ist, dass das Pflanzenschutzmittel auf den Zielflächen angelagert wird, unbeabsichtigte Freisetzungen auf anderen Flächen möglichst gering gehalten werden und die Abdrift von Pflanzenschutzmitteln in die Umgebung vermieden wird. Wo dies angemessen ist, muss eine gleichmäßige Verteilung und homogene Anlagerung des Pestizids*) sichergestellt sein.


Übersetzungsfehler: Der Satzteil “des Pestizids” ist im EN-Original nicht vorhanden. Das ist eine “Erfindung” des Übersetzers. Wenn überhaupt müsste es hier dann “Pflanzenschutzmittel” heißen.