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2.4.5.1. Ausbringungsrate von Pflanzenschutzmitteln

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Rechtstext

2.4.5.1. Ausbringungsrate

Die Maschine bzw. das dazugehörige Produkt muss mit Vorrichtungen zur einfachen, präzisen und zuverlässigen Einstellung der Ausbringungsrate ausgestattet sein.