2.4.5.1. Ausbringungsrate von Pflanzenschutzmitteln
Rechtstext
2.4.5.1. Ausbringungsrate
Die Maschine bzw. das dazugehörige Produkt muss mit Vorrichtungen zur einfachen, präzisen und zuverlässigen Einstellung der Ausbringungsrate ausgestattet sein.
2.4.5.1. Ausbringungsrate
Die Maschine bzw. das dazugehörige Produkt muss mit Vorrichtungen zur einfachen, präzisen und zuverlässigen Einstellung der Ausbringungsrate ausgestattet sein.