Zur Hauptnavigation Zur Hauptnavigation Zum Inhalt Zur Fußzeile

1.4.2.3. Zugangsbeschränkende verstellbare trennende Schutzeinrichtungen

Seiteninhalt

Rechtstext

1.4.2.3. Zugangsbeschränkende verstellbare trennende Schutzeinrichtungen

Verstellbare trennende Schutzeinrichtungen, die den Zugang auf die für die Arbeit unbedingt notwendigen beweglichen Teile beschränken, müssen

a) je nach Art der Arbeit manuell oder automatisch verstellbar sein und

b) leicht und ohne Werkzeug verstellt werden können.