1.4.2.3. Zugangsbeschränkende verstellbare trennende Schutzeinrichtungen
Rechtstext
1.4.2.3. Zugangsbeschränkende verstellbare trennende Schutzeinrichtungen
Verstellbare trennende Schutzeinrichtungen, die den Zugang auf die für die Arbeit unbedingt notwendigen beweglichen Teile beschränken, müssen
a) je nach Art der Arbeit manuell oder automatisch verstellbar sein und
b) leicht und ohne Werkzeug verstellt werden können.