1.2.4.1. Normales Stillsetzen
Rechtstext
1.2.4.1. Normales Stillsetzen
Maschinen oder dazugehörige Produkte müssen mit einer Befehlseinrichtung*) zum sicheren Stillsetzen der gesamten Maschine ausgestattet sein.
Jeder Arbeitsplatz muss mit einer Befehlseinrichtung*) ausgestattet sein, mit dem sich entsprechend der Gefährdungslage*) bestimmte oder alle Funktionen der Maschine oder des dazugehörigen Produkts stillsetzen lassen, um die Maschine oder das dazugehörige Produkt in einen sicheren Zustand zu versetzen.
Der Befehl zum Stillsetzen der Maschine oder des dazugehörigen Produkts muss Vorrang vor den Befehlen zum Ingangsetzen haben.
Sobald die Maschine oder das dazugehörige Produkt stillgesetzt ist oder ihre bzw. seine gefährlichen Funktionen stillgesetzt sind, muss die Energieversorgung des betreffenden Antriebs unterbrochen werden.
*) Übersetzungsfehler: Es muss heißen “Stellteil”
*) Übersetzungsfehler: Es sollte hier wegen der Eindeutigkeit des Gemeinten besser heißen “Gefährdungssituation”. Siehe EN ISO 12100:2010