Seminare zur Maschinenrichtlinie

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Die MBT Ostermann GmbH -Veranstalter der Maschinenbautage Köln- führt regelmäßig Seminare zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durch. Lernen Sie den Umgang mit der Richtlinie kennen. Sie gilt seit dem 29.12.2009 und hatte die bis dahin geltende Maschinenrichtlinie 98/37/EG ohne Übergangfrist von einem auf den anderen Tag abgelöst.

Lassen Sie sich von kompetenten Referenten aus den verschiedensten Bereichen (Industrie, Behörden, Juristen, Kommentatoren) Informationen und Hilfestellungen zur praktischen Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geben.

Ausführliche Informationen und Anmeldung siehe:

http://www.maschinenbautage.eu

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Maschinenanlagen / komplexe technische Anlagen

Die MBT Ostermann GmbH führt regelmäßig Seminare zum Inverkehrbringen / Umbauen von Maschinenanlagen / komplexen technischen Anlagen durch. In diesem Seminar wird auch der Frage nachgegangen in wie weit Kraftwerke, Chemieanlagen, ... unter den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen. Verschiedene Interpretationspapiere zu dem Thema werden angesprochen. Thematisiert wird u. a. das Inverkehrbringen von Gebrauchtmaschinen.

Ausführlich wird das Thema "wesentliche Veränderung" von Maschinen und Anlagen diskutiert.

Lassen Sie sich von kompetenten Referenten aus den verschiedensten Bereichen (Industrie, Behörden, Kommentatoren) Informationen und Hilfestellungen zum Inverkehrbringen / Umbauen von Maschinenanlagen / komplexen technischen Anlagen geben.

Diskutieren Sie mit den Referenten anhand Ihrer eigenen praktischen Beispiele.

Ausführliche Informationen und Anmeldung siehe:

http://www.maschinenbautage.eu

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EN ISO 13849-1 mit SISTEMA

Die MBT Ostermann GmbH -Veranstalter der Maschinenbautage Köln- führt Seminare zur harmonisierten Norm EN ISO 13849-1 und der Verwendung von SISTEMA, eine kostenlose Sofware des IFA, durch.

Erlangen Sie mit der Anwendung der EN ISO 13849-1 die "EU-Vermutungswirkung" nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für Ihre Steuerung. Die alte Steuerungsnorm EN 945-1 wurde bereits Ende 2011 endgültig aus dem EU-Amtsblatt gestrichen. Sie hat damit keine Vermutungswirkung mehr! Die alte Norm EN 945-1 ist schon längst nicht mehr Stand der Technik, auch wenn immer noch vorhandene -noch nicht umgestellte- C-Normen auf diese alte Norm verweisen. Gehen Sie kein Haftungsrisiko ein und stellen Sie -soweit noch nicht geschehen- umgehend auf die aktuelle EN ISO 13849-1 um.

Lassen Sie sich aus erster Hand von kompetenten Referenten, die an der Norm EN ISO 13849-1 und der Software SISTEMA in vorderster Reihe mitgewirkt haben, in die DIN EN ISO 13849-1 und deren praktische Anwendung mit Hilfe von SISTEMA einführen.

Ausführliche Informationen und Anmeldung siehe:

http://www.maschinenbautage.eu

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Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie

Von der Theorie zur Praxis

Unter diesem Motto führt die MBT Ostermann GmbH - Veranstalter der Maschinenbautage Köln- den Workshop / das Seminar "Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie" durch. 

Der Hersteller von Maschinen und Anlagen muss nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eine Risikobeurteilung durchführen. Die Risikobeurteilung hat seit langem die Gefahrenanalyse der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG abgelöst. Auch andere EU-Richtlinien, wie die ATEX-Richtlinie, die EMV-Richtlinie oder die Druckgeräterichtlinie verlangen heute eine Risikobeurteilung.

Die Risikobeurteilung stellt ein "Herzstück" der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG dar. Danach hat der Hersteller nach Anhang I der Maschinenrichtlinie:

  • die Grenzen der Maschine zu bestimmen, was ihre bestimmungsgemäße Verwendung und jede vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung einschließt;
  • die Gefährdungen, die von der Maschine ausgehen können, und die damit verbundenen Gefährdungssituationen zu ermitteln;
  • die Risiken abzuschätzen unter Berücksichtigung der Schwere möglicher Verletzungen oder Gesundheitsschäden und der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens;
  • die Risiken zu bewerten, um zu ermitteln, ob eine Risikominderung gemäß dem Ziel dieser Richtlinie erforderlich ist;
  • die Gefährdungen auszuschalten oder durch Anwendung von Schutzmaßnahmen die mit diesen Gefährdungen verbundenen Risiken in der in Nummer 1.1.2 Buchstabe b festgelegten Rangfolge zu mindern.

Lernen Sie die Grundlagen und die Erstellung einer Risikobeurteilung kennen. Benutzen Sie hierbei das kostenlose Excel-Tool der MBT zur Erstellung von Risikobeurteilungen, den MBT-RAT. Steigen Sie bereits im Workshop / Seminar mit Ihren eigenen Beispielen in Ihre persönliche Risikobeurteilung ein. Diskutieren Sie dabei mit den MBT-Experten, die über umfangreiche Erfahrungen aus Ihrer täglichen Praxis verfügen.

Ausführliche Informationen und Anmeldung siehe

http://www.maschinenbautage.eu

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Workshop "Schutzeinrichtungen im Fokus der elektrischen Sicherheit"

Die MBT Ostermann GmbH -Veranstalter der Maschinenbautage Köln- führt einen Workshop zum Thema "Schutzeinrichtungen im Fokus der elektrischen Sicherheit von Maschinen und Anlagen" durch.

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verlangt in Anhang I, Nr. 1.5.1, dass die Schutzziele der Niederspannungsrichtlinie eingehalten werden müssen. Im Anhang I, Nr. 1.2 werden Anforderungen an das sichere Stillsetzen von Maschinen und Anlagen formuliert. Dabei spielt auch die richtige Betriebsart eine Rolle. Anhang I, Nr. 1.3.8 beschreibt die Wahl der richtigen Schutzeinrichtung.

In dem Workshop werden dazu folgende Themen behandelt:

  • Schutzziele der Niederspannungsrichtline 2006/95/EG im Maschinenbau normenkonform umsetzen
  • Schutzeinrichtungen auswählen und steuerungstechnisch einbinden
  • Maschinen und Anlagen sicher stillsetzen

Ausführliche Informationen und Anmeldung siehe:

Workshop "Elektrische Sicherheit von Maschinen und Anlagen"

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Seminar / Workshop Gebrauchtmaschinen / Bestandsmaschinen / Altmaschinen

Der Handel mit Gebrauchtmaschinen und -anlagen ist in der EU nicht harmonisiert. Es gelten die einzelstaatlichen nationalen Anforderungen. In Deutschland regelt das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - das Bereitstellen auf dem Markt von Gebrauchtmaschinen. Hierunter sind auch das Verleihen und sogar das Verschenken zu subsummieren.

Der Arbeitgeber darf nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - gebrauchte Maschinen und Anlagen seinen Beschäftigten nur zur Verfügung stellen, wenn diese den geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz zum Zeitpunkt ihres Bereitstellens auf dem Markt entsprechen. Das gilt auch für den Maschinen- und Anlagenbestand!

Der Arbeitgeber muss Maschinen und Anlagen einer regelmäßigen Gefährdungsbeurteilung unterziehen. Hieraus können sich Nachrüstungspflichten ergeben. Einen "Bestandsschutz" gibt es nicht!

Baut der Arbeitgeber Maschinen und Anlagen um, muss er diese ggf. wie neue Arbeitsmittel behandeln. Stichwort hier ist die "wesentliche Veränderung".

Im Seminar / Workshop werden folgende Themen behandelt:

  • Gebrauchtmaschinen auf dem Markt bereitstellen
  • Verantwortung und Haftung im Gebrauchtmaschinengeschäft
  • Umgang mit Gebrauchtmaschinen in der Unternehmenspraxis
  • Steuerungsanpassung erforderlich?
  • Aufarbeiten / Veränderung / wesentliche Veränderung

Ausführliche Informationen und Anmeldung siehe:

Seminar / Workshop "Gebrauchtmaschinen"

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