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Neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Die MBT Mechtersheimer GbR -Veranstalter der Maschinenbautage Köln- führt regelmäßig Seminare zur Neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durch. Lernen Sie den Umgang mit der neuen Richtlinie kennen. Sie gilt seit dem 29.12.2009 und hat die alte Maschinenrichtlinie 98/37/EG ohne Übergangfrist von einem auf den anderen Tag abgelöst.
Lassen Sie sich von kompetenten Referenten aus den verschiedensten Bereichen (Industrie, Behörden, Juristen, Kommentatoren) Informationen und Hilfestellungen zur praktischen Anwendung der Neuen Maschinenrichtlinie geben.
Ausführliche Informationen und Anmeldung siehe:
MBT-EK Maschinenrichtlinie
Diskutieren Sie mit unseren Experten die praktische Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Seit dem 29.12.2009 gilt die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Vieles ist "alt", manches ist "neu". Die praktische Anwendung der Maschinenrichtlinie ist auch mit der neuen Maschinenrichtlinie nicht einfacher geworden. Das gilt nicht nur für Newcomer. Auch "alte Hasen" können manche Frage nicht immer sicher beantworten.
Im Grundlagenseminar klang noch alles ganz logisch und einleuchtend. In der Praxis stellt sich dann manches nicht mehr so einfach dar. Dazu kommen Wünsche / Forderungen von Außen, die dem Gelernten -scheinbar- widersprechen. Was ist zu tun? Wie gehe ich vor?
CE_Verantwortliche wie CE-Beauftragte, CE-Dienstleister, CE-Koordinatoren, Konstrukteure, Einkauf- und Vertrieb, ... stehen im Unternehmen häufig alleine vor den Fragen, die die praktische Anwendung der Maschinenrichtlinie mit sich bringt.
Der MBT-Erfahrungsaustausch Maschinenrichtlinie bietet einen Rahmen sich mit Experten und "Mitstreitern" auszutauschen. Bringen Sie Ihre Fragen mit, die Ihnen auf der Seele brennen.
Ausführliche Informationen und Anmeldung siehe:
Maschinenanlagen / komplexe technische Anlagen
Die MBT Mechtersheimer GbR führt regelmäßig Seminare zum Inverkehrbringen / Umbauen von Maschinenanlagen / komplexen technischen Anlagen durch. In diesem Seminar wird auch der Frage nachgegangen in wie weit Kraftwerke, Chemieanlagen, ... unter den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen. Verschiedene Interpretationspapiere zu dem Thema werden angesprochen. Thematisiert wird u. a. das Inverkehrbringen von Gebrauchtmaschinen.
Ausführlich wird das Thema "wesentliche Veränderung" von Maschinen und Anlagen diskutiert.
Lassen Sie sich von kompetenten Referenten aus den verschiedensten Bereichen (Industrie, Behörden, Kommentatoren) Informationen und Hilfestellungen zum Inverkehrbringen / Umbauen von Maschinenanlagen / komplexen technischen Anlagen geben.
Diskutieren Sie mit den Referenten anhand Ihrer eigenen praktischen Beispiele.
Ausführliche Informationen und Anmeldung siehe:
DIN EN ISO 13849-1 mit SISTEMA
Die MBT Mechtersheimer GbR -Veranstalter der Maschinenbautage Köln- führt Seminare zur harmonisierten Norm DIN EN ISO 13849-1 und der Verwendung von SISTEMA, eine kostenlose Sofware des IFA, durch.
Erlangen Sie mit der Anwendung der EN ISO 13849-1 die "EU-Vermutungswirkung" nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für Ihre Steuerung. Die alte Steuerungsnorm DIN EN 945-1 wurde Ende 2011 endgültig aus dem EU-Amtsblatt gestrichen. Sie hat damit keine Vermutungwirkung mehr! Die alte Norm DIN EN 945-1 ist schon längst nicht mehr Stand der Technik, auch wenn immer noch vorhandene -noch nicht umgestellte- C-Normen auf diese alte Norm verweisen. Gehen Sie kein Haftungsrisiko ein und stellen Sie -soweit noch nicht geschehen- umgehend auf die aktuelle DIN EN ISO 13849-1 um.
Lassen Sie sich aus erster Hand von kompetenten Referenten, die an der Norm EN ISO 13849-1 und der Software SISTEMA in vorderster Reihe mitgewirkt haben, in die DIN EN ISO 13849-1 und deren praktische Anwendung mit Hilfe von SISTEMA einführen.
Ausführliche Informationen und Anmeldung siehe:
Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie
Von der Theorie zur Praxis
Unter diesem Motto führt die MBT Mechtersheimer GbR - Veranstalter der Maschinenbautage Köln- den Workshop / das Seminar "Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie" durch.
Der Hersteller von Maschinen und Anlagen muss nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eine Risikobeurteilung durchführen. Die Risikobeurteilung löst die Gefahrenanalyse der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG ab.
Bei der Risikobeurteilung, die ein "Herzstück" der Maschinenrichtlinie darstellt, hat der Hersteller nach Anhang I der neuen Maschinenrichtlinie
- die Grenzen der Maschine zu bestimmen, was ihre bestimmungsgemäße Verwendung und jede vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung einschließt;
- die Gefährdungen, die von der Maschine ausgehen können, und die damit verbundenen Gefährdungssituationen zu ermitteln;
- die Risiken abzuschätzen unter Berücksichtigung der Schwere möglicher Verletzungen oder Gesundheitsschäden und der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens;
- die Risiken zu bewerten, um zu ermitteln, ob eine Risikominderung gemäß dem Ziel dieser Richtlinie erforderlich ist;
- die Gefährdungen auszuschalten oder durch Anwendung von Schutzmaßnahmen die mit diesen Gefährdungen verbundenen Risiken in der in Nummer 1.1.2 Buchstabe b festgelegten Rangfolge zu mindern.
Lernen Sie die Grundlagen und die Erstellung einer Risikobeurteilung kennen. Steigen Sie bereits im Workshop / Seminar mit Ihren eigenen Beispielen in Ihre persönliche Risikobeurteilung ein. Diskutieren Sie dabei mit den MBT-Experten, die über umfangreiche Erfahrungen aus Ihrer täglichen Praxis verfügen.
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