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Unsere neue MBT-Website geht live!

Februar 2025 ist es endlich so weit: Nach über einem Jahr intensiver Entwicklungsarbeit freuen wir uns, Ihnen die Umstellung auf unsere neue Website anzukündigen. Aus den beiden Webseiten „maschinenrichtlinie.de“ und „maschinenbautage.eu“ wird eine einzige Plattform, auf der Sie künftig alle unsere Informationen gebündelt finden werden.
In den vergangenen Monaten haben wir bereits viele Rubriken von „maschinenbautage.eu“ auf „maschinenrichtlinie.de“ übernommen und somit einen Großteil der Vorarbeit geleistet. Nun steht der letzte Schritt an: Die Umstellung auf eine neue Version. Dieser Schritt geht auch mit einem Providerwechsel einher, der eine deutliche Verbesserung der Performance unserer Website mit sich bringen wird.
Wir gehen davon aus, dass der Umstieg reibungslos verläuft – so zumindest die Theorie. Bitte haben Sie Verständnis, falls es zu Beginn hier und da zu kleinen Unregelmäßigkeiten kommen sollte. Sie wissen ja: Theorie und Praxis können manchmal auseinandergehen.
Sollten Ihnen dann auf der neuen Website Probleme auffallen, sind wir Ihnen für jeden Hinweis dankbar.
EU-Verordnung Mobile Maschinen

Am 8. Januar 2025 wurde die neue Verordnung (EU) 2025/14 "über die Genehmigung und Marktüberwachung von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten, die auf öffentlichen Straßen verkehren" im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Die neue EU-Verordnung tritt nach Artikel 56 am 28. Januar 2025 in Kraft und gilt ab dem 29. Januar 2028.
Ziel dieser neuen EU-Verordnung ist es, einen Rahmen für einheitliche Regelungen für Maschinen mit eigenem Antrieb zu schaffen, die nicht für den Straßenverkehr bestimmt sind, jedoch gelegentlich oder regelmäßig auf öffentlichen Straßen eingesetzt werden müssen.
Was ändert sich am 20. Januar 2027?

Am 20. Januar 2027 wird die EU-Maschinenverordnung (EU-MVO) scharf geschaltet. Die EG-Maschinenrichtlinie (EG-MRL) ist dann Geschichte. Mit dem Übergang EG-MRL / EU-MVO verbunden sind zahlreiche Änderungen.
Um Ihnen die Vorbereitung auf diese Änderungen zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Neuerungen in unserer Kommentierung zur EU-MVO für Sie zusammengestellt.
Rechtzeitig auf den Umstieg zur EU-MVO einstellen

Bereiten Sie sich rechtzeitig auf den Umstieg von der EG-Maschinenrichtlinie (EG-MRL) zur EU-Maschinenverordnung (EU-MVO) vor. Denken Sie daran, dass die verbleibenden zwei Jahre bis zum 20. Januar 2027 schnell vergehen werden.
Dies gilt insbesondere für den Anlagenbau, der regelmäßig mit langen Vorlaufzeiten verbunden ist. Anlagen, die heute geplant werden, werden in vielen Fällen erst nach dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht. Das bedeutet, dass diese Anlagen bereits jetzt gemäß der EU-MVO geplant und gebaut werden müssen. Zukaufteile müssen ebenfalls bereits auf dem Stand der EU-MVO bestellt werden.
Gerne erläutern wir Ihnen die Änderungen der EU-MVO im Vergleich zur EG-MRL ausführlich in unseren Seminaren zur EU-MVO.
MBT-Leitfaden EU-MVO

Unsere Kommentatoren haben den MBT-Leitfaden zur EU-MVO um ein neues Thema ergänzt:
Spezifische Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union
Dabei haben sie folgende Themen aufgegriffen:
- Was ändert sich in der EU-MVO gegenüber der EG-MRL
- Wann ist eine EU-Vorschrift "Spezifischer als die EU-MVO"?
- Die Verzahnung verschiedener EU-Vorschriften über Artikel 9 der EU-MVO
- Welche EU-Vorschriften sind für den Hersteller neben den "Artikel 9 Vorschriften" noch einschlägig.
- Wie verzahnen sich die "Artikel 9 Vorschriften" für den Eigenhersteller.
EU-Harmonisierungsvorschriften und Begleitunterlagen

Wir haben für Sie eine Tabelle erstellt, die eine Übersicht der für den Maschinenbau wesentlichen EU-Vorschriften sowie der geforderten Unterlagen und Angaben enthält, wie beispielsweise die EU-Konformitätserklärung, die Betriebsanleitung und das Typenschild. Zudem haben wir vermerkt, welche dieser EU-Vorschriften eine CE-Kennzeichnung verlangen.
Darüber hinaus haben wir eine Liste der für den Maschinenbau relevanten Harmonisierungsvorschriften der EU auf Basis der Marktüberwachungsverordnung (EU) 2029/1020 zusammengestellt.