Ökodesign Verordnung (EU) 2024/1781 geändert

Ökodesign Verordnung (EU) 2024/1781 geändert

Die Ökodesign Verordnung wurde mit Datum vom 28.6.2024 geändert.

Siehe hierzu ausführlich:

Ökodesign Verordnung (EU) 2024/1781

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EU-MVO: Umsetzung "dazugehörige Produkte" führt zu materiellen Änderungen

Der neue Begriff "dazugehörige Produkte" erlaubt dem EU-Gesetzgeber die verschiedenen Produkte in den einzelnen Bestimmungen eindeutiger zu unterscheiden. Die Umsetzung dieser neuen Begrifflichkeit im Text der EU-MVO ist aber (mit einer an diversen Stellen "1:1-Übernahme" der MRL-Texte) nicht gelungen.

Die Folge sind erhebliche materielle Änderungen gegenüber der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, z.B. im Bereich der "unvollständigen Maschinen", der "auswechselbaren Ausrüstungen" und auch der "Ausnahmeregelungen".

Umsetzung der neuen Begrifflichkeit "dazugehörige Produkte" in der EU-MVO

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MBT-Kommentar EU-MVO

Der MBT-Kommentar zur EU-MVO schreitet weiter voran. Nach dem Anwendungsbereich "Maschinen" haben wir jetzt auch den Anwendungsbereich "unvollständige Maschinen" kommentiert. Lesen Sie hier in einer Zusammenstellung, was sich gegenüber der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG alles ändert. Lesen Sie hier u.a. auch, warum der Begriff "unvollständige Maschinen" nicht mehr unvollständige "dazugehörige Produkte" umschließt und warum es zukünftig eigentlich kaum noch "Komponenten" geben kann.

unvollständige Maschinen

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Betriebs-, Montage-, Wartungsanleitung

Zentraler Punkt der Änderungen in der EU-MVO ist die Form der verschiedenen vom Hersteller zu liefernden Anleitungen. Was bedeutet die neue Möglichkeit der "Digitalen Unterlagen"? Welche neuen Pflichten sind damit verbunden?

Das Thema der verschiedenen "Anleitungen" steht am 10. Oktober auf der Agenda der Konferenz "EU-Maschinenverordnung" der EU-Maschinenbautage Köln.

Lesen Sie hierzu unsere Kommentierung:

Betriebsanleitung

Montageanleitung

Wartungsanleitung

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Neu in der EU-MVO: Sicherheitsinformationen

Wenn der Hersteller von Maschinen oder dazugehörigen Produkten, die für "Verbraucher" bestimmt sind, die Form der "Digitalen Unterlagen" wählt, muss er den Produkten immer in Papierform sog. "Sicherheitsinformationen" beifügen. Unklar ist, was Inhalt dieser "Sicherheitsinformationen" sein soll. Eine konkrete Inhaltsangabe wie zu der Betriebsanleitung fehlt.

Insofern wird schon heute in bestimmten Kreisen eine "Minimallösung" diskutiert. Hiernach soll es möglich sein auf mögliche Gefährdungen pauschal hinzuweisen und für die Maßnahmen auf die Betriebsanleitung zu verweisen, wie:

"Achtung:
Bremsen könnten heiß sein, siehe Betriebsanleitung.
"

Unsere Autoren haben in ihrem Leitfaden klargestellt, dass dies nicht genügt. Sie haben eine "Inhaltsvorgabe" formuliert und rechtlich abgeleitet.

Zu dem Thema siehe:

Definition der Sicherheitsinformationen

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Mindmap MBT-ABe aktualisiert

Wir haben die Links in unserer MindMap (deutsche und englische Fassung) aktualisiert.

Die "MBT-ABe" zeigt Ihnen kompakt und übersichtlich den Anwendungsbereich der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (EU-MVO). Die Links verweisen direkt auf die Kommentierung auf unserer Website "maschinenrichtlinie.de".

Auf einen Blick ist erkennbar, welche Produkte im Anwendungsbereich sind, welche ausgenommen sind, welche Spezialregeln bei den "Ausnahmen" gelten und welche spezifischen EU-Vorschriften ggf. Vorrang haben.

MindMap "Anwendungsbereich der EU-MVO":
MBT-ABe

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