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EU-Konformitätserklärung schon jetzt möglich!
Die EU-Kommission hat auf Ihrer Website "Machinery" veröffentlicht, dass der Hersteller schon heute die Konformität ihrer Produkte mit der EU-Maschinenverordnung im Rahmen einer EU-Konformitätserklärung erklären kann. Diese Auffassung hatten wir schon in unserer Kommentierung vertreten.
Was das bedeutet und wie der Hersteller das umsetzen kann, siehe den u.a. Link auf unsere Kommentierung der EU-Konformitätserklärung.
MBT-Kommentierung der EU-MVO
Unsere Kommentierung der EU-Maschinenverordnung schreitet voran. So haben wir z.B. schon einen großen Teil des Anwendungsbereiches der neuen Verordnung kommentiert. Die Themen "Betriebsanleitung" und "Technischen Unterlagen für Maschinen" sind schon umfassend erläutert. Und vieles mehr ...
Schauen Sie gerne mal in den Kommentar.
MBT-Kommentierung der EU-MVO
EU-KI-Verordnung im EU-Amtsblatt
Wir hatten bereits in den letzten MBT-Informationen darauf hingewiesen, dass die neue EU-KIVO weitgehend in den EU-Gremien abgestimmt ist. Am 12. Juli d.J. ist nunmehr die neue EU-KIVO als
Verordnung (EU) 2024/1689
zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung [...]
im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden.
Die EU-KIVO tritt am 1. August 2024 in Kraft und muss ab dem 2. August 2026 angewendet werden. D.h., noch vor dem 20. Januar 2027, dem Datum der Anwendung der EU-Maschinenverordnung.
Die EU-KIVO muss ggf. zusätzlich für Produkte angewendet werden, die unter den Anwendungsbereich der EU-MVO fallen. Die EU-MVO trifft aber auch eigene Regelungen zum Thema KI.
Lesen Sie hierzu unsere Erläuterungen:
Maschinenverordnung-Durchführungsgesetz
Das BMAS hat am 5. Juli 2024 den Referentenentwurf mit dem sperrigen Titel:
"Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2023 über Maschinen und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 73/361/EWG des Rates
(Maschinenverordnung-Durchführungsgesetz – MaschinenDG)"
bekanntgemacht.
Das Gesetz ist notwendig, um das nationale Recht für den Umstieg von der EG-Maschinenrichtlinie (EG-MRL) auf die EU-Maschinenverordnung (EU-MVO) anzupassen.
Die EU-Maschinenverordnung selbst greift zwar direkt in allen Mitgliedstaaten und muss von daher grundsätzlich nicht national "umgesetzt" werden. Allerdings muss z.B. die nationale Maschinenverordnung (9. ProdSV), die die EG-MRL in nationales Recht umsetzt, aufgehoben werden. Auch überlässt die EU-MVO einige wenige Regelungen den nationalen Festlegungen. So müssen z.B. die Bußgelder und Straftatbestände national festgelegt werden. Weiterhin muss die Sprache festlegt werden, in denen die Wirtschafstakteure Informationen, wie z.B. die Betriebsanleitung, EU-Einbau- und Konformitätserklärung für den deutschen Markt abfassen müssen.
Das Thema "nationale Umsetzung" der EU-MVO steht am 9. Oktober 2024 auf der Tagesordnung der EU-Maschinenbautage.
EU-MRL-Leitfaden in Deutsch
Die aktuelle Version des EU-Leitfadens zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG liegt jetzt auch in deutscher Sprache vor. Siehe hierzu:
Änderung des ProdSG
Die neue Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 macht es erforderlich, das nationale Produktsicherheitsgesetz -ProdSG- zu ändern. Die neue EU-Verordnung gilt ab dem 13. Dezember 2024, und zwar direkt, d.h., sie benötigt keine nationale Umsetzung. Die nationalen Regelungen zur Umsetzung der bisherigen EU-Produktsicherheitsrichtlinie müssen insofern zurückgezogen werden. Regeln müssen die Mitgliedstaaten lediglich einige Durchführungsbestimmungen wie z.B. Bußgelder.
Die Bundesregierung hat deshalb dem Bundesrat den
vorgelegt.
Interessant ist ggf. die Begründung der Bundesregierung am Ende des Entwurfs. Hier finden sich Hinweise ähnlich den Erwägungsgründen im EU-Recht. Diese Begründung wird allerdings nicht Bestandteil des ProdSG nach dessen Änderung.
Der Bundesrat hat dazu am 5.7.2024 (Drucksache 321/24B) Stellung genommen.
Achtung:
Die EU-Produktsicherheitsverordnung gilt für das Bereitstellen auf dem Markt von neuen sowie gebrauchten Verbraucherprodukten. Dazu gehören auch die sog. Migrationsprodukte. Insofern ist auch der Maschinenbau wesentlich betroffen.
Die Änderung des ProdSG ist Thema des EU-Maschinenrechtstags 2024 am 8. Oktober 2024 im Maritim Hotel Köln und wird hier von Dr. Sebastian Felz vorgestellt.
21. MBT-Maschinenbautage Köln 2024
Die traditionelle Konferenz rund um die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vom 08. bis 11. Oktober 2024.
Online und vor Ort im Maritim Hotel in Köln
MBT-Seminare
Wir freuen uns auf Sie in unseren MBT-Fachseminaren:
Lassen Sie sich von ausgewiesenen Experten in die Fachthemen einführen.