CSDDD - Neue EU-Lieferkettenrichtlinie ab 2027

MindMap zur EU-Maschinenverordnung

Unsere Mind Map (Deutsch und Englisch) zeigt Ihnen kompakt und übersichtlich den Anwendungsbereich der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (EU-MVO).

Auf einen Blick ist erkennbar, welche Produkte im Anwendungsbereich sind, welche ausgenommen sind, welche Spezialregeln bei den Ausnahmen gelten und welche spezifischen EU-Vorschriften ggf. Vorrang haben.

MBT-ABe
MindMap Zum Anwendungsbereich der EU-MVO

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Neue EU-Lieferkettenrichtlinie

Nach intensiven Verhandlungen haben das Europäische Parlament und der Rat eine abgeschwächte Fassung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verabschiedet. Die "EU-Lieferkettenrichtlinie", die Ende Juli 2024 in Kraft tritt und am 26. Juli 2027 für die ersten Unternehmen scharf geschaltet werden soll, legt erstmals EU-weit Sorgfaltspflichten für große Unternehmen aller Branchen im Hinblick auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in der Lieferkette fest und schafft damit ein Level Playing Field.

Doch die europäischen Vorgaben unterscheiden sich zum Teil deutlich von den Anforderungen des derzeit geltenden deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Worauf sich betroffene Unternehmen einstellen müssen, lesen Sie in dem Fachartikel von RA Dr. Christoph Schröder und RA Dr. Ulrich Becker:

Neue EU-Lieferkettenrichtlinie

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MBT-Webseite: Neue Inhalte

Wir nutzen die aktuelle Sommerpause zur Überarbeitung unserer Webseite. Dies auch in Vorbereitung auf die für den Spätherbst geplante komplette Neugestaltung unserer Website.

Viele Themen haben wir neu und übersichtlicher für Sie zusammengestellt.

So finden Sie u.a. nunmehr auch unsere Veranstaltungen direkt auf maschinenrichtlinie.de.

Natürlich arbeiten wir auch weiter fleißig an unserem MBT-Leitfaden zur neuen EU-Maschinenverordnung. Aktuell bearbeiten wir die Themen:

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Neue Ökodesignverordnung

Die Ökodesignverordnung (EU) 2024/1781 wurde am 28.6.2024 im EU-Abl. L, 2024/1781 veröffentlicht.

Mit dieser Verordnung wird nunmehr auch der digitale Produktpass eingeführt.

"Artikel 2 Nr. 28:

digitaler Produktpass“ einen produktspezifischen Datensatz, der die in dem gemäß Artikel 4 erlassenen anwendbaren delegierten Rechtsakt genannten Informationen enthält und der gemäß Kapitel III elektronisch über einen Datenträger zugänglich ist;"

Die Verordnung und speziell der neue digitale Produktpass sind dieses Jahr Thema auf den Maschinenbautagen in Köln.

Ökodesignverordnung (EU) 2024/1781

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